Personalmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: HA-2023-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prenzlauer Chaussee 157
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kämmerei/SG Haushalt u. Finanzen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personalmanagementsystem
Beschaffung einer Softwarelösung für den Bereich Personalwesen - Umstellung auf P & I Loga HR
Gemeinde Wandlitz Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms Loga auf die P&I LogaHR-Plattform. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im Datacenter des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.
Die Leistungsdauer verlängert sich um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Folgende Alleinstellungsmerkmale werden als Begründung für die Vergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV herangezogen:
1.) Zugriff auf historische Daten der Zeiterfassung
2.) Rückrechnungsfähigkeit bereits abgerechneter Monate
3.) Geringer Schulungsaufwand der Mitarbeiter
4.) Kurzer Umstellungsprozess in die Cloud
Erläuterung: Bei der Entscheidung wurde auch die Rechtsprechung zur Ablösung von Software durch eine neue Softwaregeneration berücksichtigt. So hat unter anderem das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22.05.2013 (Verg 16/12) entschieden, dass die Beschaffung eines Software-Upgrades gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2, § 14 Abs. 6 VgV zulässig ist, wenn ein Wechsel der Software mit einem erheblichen, auch finanziell belastenden Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umstellungsmehraufwand verbunden wäre.
Ein solcher erheblicher Mehraufwand würde anfallen, wenn statt LOGA HR eine andere Software verwendet würde:
Zunächst würde beim Wechsel auf eine neue Software ein erheblicher Aufwand für die Datenmigration anfallen. Demgegenüber kann das Upgrade auf LOGA All-In automatisiert, ohne Datenverlust und unter Erhalt der vollständigen Historie inkl. Rückrechnungsfähigkeit innerhalb von zwei Tagen durchgeführt werden. Damit wird eine reibungslose Kontinuität der Arbeitsprozesse und die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben gewährleistet.
Sämtliche bisherigen Benutzereinstellungen bleiben erhalten. Darum hinaus bleiben bei dem Upgrade auch sämtliche Schnittstellenprogramme und Schnittstelleneinrichtungen erhalten. Bei Nutzung einer anderen Software würde dagegen ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand anfallen, um das Programm an die Bedürfnisse der Gemeinde Wandlitz anzupassen und alle erforderlichen Schnittstellen einzurichten.
Die Mitarbeiter der Personalabteilung verfügen über langjährige Erfahrungen im Umgang mit der aktuellen Personalsoftware LOGA 3. Bei Verwendung von LOGA HR beschränkt sich der initiale Schulungsaufwand ausschließlich auf die Nutzung der Funktion "Intelligente Produktion und Nutzung der Inhalte der P & I Expertenysteme". Bei einem Wechsel auf eine neue Software müssten dagegen alle sechs Mitarbeiter umfassend in die Nutzung der neuen Software eingearbeitet werden. Benötigtes Fachwissen müsste wieder mühevoll aufgebaut werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personalmanagementsystem - Umstellung auf P & I Loga HR
Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDM6AKA
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Hält ein Unternehmen die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union für unzulässig und den Auftrag demzufolge für unwirksam, so kann das Unternehmen diese Unwirksamkeit durch die zuständige Vergabekammer im Wege des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 ff. GWB feststellen lassen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Einer vorherigen Rüge gegenüber dem Auftraggeber bedarf es nicht (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB).
Postanschrift: Schwarzschildstraße 94
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/