Personalmanagementsystem

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wandlitz
Postanschrift: Prenzlauer Chaussee 157
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kämmerei/SG Haushalt/Finanzen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wandlitz.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Personalmanagementsystem

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung einer Softwarelösung für den Bereich Personalwesen - Umstellung auf P & I Loga HR

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE405 Barnim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms Loga auf die P&I LogaHR-Plattform. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im Datacenter des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungsdauer verlängert sich um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Folgende Alleinstellungsmerkmale werden als Begründung für die Vergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV herangezogen:

1.) Zugriff auf historische Daten der Zeiterfassung

2.) Rückrechnungsfähigkeit bereits abgerechneter Monate

3.) Geringer Schulungsaufwand der Mitarbeiter

4.) Kurzer Umstellungsprozess in die Cloud

Erläuterung: Bei der Entscheidung wurde auch die Rechtsprechung zur Ablösung von Software durch eine neue Softwaregeneration berücksichtigt. So hat unter anderem das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22.05.2013 (Verg 16/12) entschieden, dass die Beschaffung eines Software-Upgrades gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2, § 14 Abs. 6 VgV zulässig ist, wenn ein Wechsel der Software mit einem erheblichen, auch finanziell belastenden Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umstellungsmehraufwand verbunden wäre.

Ein solcher erheblicher Mehraufwand würde anfallen, wenn statt LOGA HR eine andere Software verwendet würde:

Zunächst würde beim Wechsel auf eine neue Software ein erheblicher Aufwand für die Datenmigration anfallen. Demgegenüber kann das Upgrade auf LOGA All-In automatisiert, ohne Datenverlust und unter Erhalt der vollständigen Historie inkl. Rückrechnungsfähigkeit innerhalb von zwei Tagen durchgeführt werden. Damit wird eine reibungslose Kontinuität der Arbeitsprozesse und die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben gewährleistet.

Sämtliche bisherigen Benutzereinstellungen bleiben erhalten. Darum hinaus bleiben bei dem Upgrade auch sämtliche Schnittstellenprogramme und Schnittstelleneinrichtungen erhalten. Bei Nutzung einer anderen Software würde dagegen ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand anfallen, um das Programm an die Bedürfnisse der Gemeinde Wandlitz anzupassen und alle erforderlichen Schnittstellen einzurichten.

Die Mitarbeiter der Personalabteilung verfügen über langjährige Erfahrungen im Umgang mit der aktuellen Personalsoftware LOGA 3. Bei Verwendung von LOGA HR beschränkt sich der initiale Schulungsaufwand ausschließlich auf die Nutzung der Funktion „Intelligente Produktion und Nutzung der Inhalte der P & I Expertenysteme“. Bei einem Wechsel auf eine neue Software müssten dagegen alle sechs Mitarbeiter umfassend in die Nutzung der neuen Software eingearbeitet werden. Benötigtes Fachwissen müsste wieder mühevoll aufgebaut werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
25/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: P & I Personal & Informatik AG
Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt.

§ 135 Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Postanschrift: Schwarzschildstraße 94
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2023

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