Personalmanagementsystem
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Prenzlauer Chaussee 157
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kämmerei/SG Haushalt/Finanzen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wandlitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personalmanagementsystem
Beschaffung einer Softwarelösung für den Bereich Personalwesen - Umstellung auf P & I Loga HR
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms Loga auf die P&I LogaHR-Plattform. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im Datacenter des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.
Die Leistungsdauer verlängert sich um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Folgende Alleinstellungsmerkmale werden als Begründung für die Vergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV herangezogen:
1.) Zugriff auf historische Daten der Zeiterfassung
2.) Rückrechnungsfähigkeit bereits abgerechneter Monate
3.) Geringer Schulungsaufwand der Mitarbeiter
4.) Kurzer Umstellungsprozess in die Cloud
Erläuterung: Bei der Entscheidung wurde auch die Rechtsprechung zur Ablösung von Software durch eine neue Softwaregeneration berücksichtigt. So hat unter anderem das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22.05.2013 (Verg 16/12) entschieden, dass die Beschaffung eines Software-Upgrades gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2, § 14 Abs. 6 VgV zulässig ist, wenn ein Wechsel der Software mit einem erheblichen, auch finanziell belastenden Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umstellungsmehraufwand verbunden wäre.
Ein solcher erheblicher Mehraufwand würde anfallen, wenn statt LOGA HR eine andere Software verwendet würde:
Zunächst würde beim Wechsel auf eine neue Software ein erheblicher Aufwand für die Datenmigration anfallen. Demgegenüber kann das Upgrade auf LOGA All-In automatisiert, ohne Datenverlust und unter Erhalt der vollständigen Historie inkl. Rückrechnungsfähigkeit innerhalb von zwei Tagen durchgeführt werden. Damit wird eine reibungslose Kontinuität der Arbeitsprozesse und die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben gewährleistet.
Sämtliche bisherigen Benutzereinstellungen bleiben erhalten. Darum hinaus bleiben bei dem Upgrade auch sämtliche Schnittstellenprogramme und Schnittstelleneinrichtungen erhalten. Bei Nutzung einer anderen Software würde dagegen ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand anfallen, um das Programm an die Bedürfnisse der Gemeinde Wandlitz anzupassen und alle erforderlichen Schnittstellen einzurichten.
Die Mitarbeiter der Personalabteilung verfügen über langjährige Erfahrungen im Umgang mit der aktuellen Personalsoftware LOGA 3. Bei Verwendung von LOGA HR beschränkt sich der initiale Schulungsaufwand ausschließlich auf die Nutzung der Funktion „Intelligente Produktion und Nutzung der Inhalte der P & I Expertenysteme“. Bei einem Wechsel auf eine neue Software müssten dagegen alle sechs Mitarbeiter umfassend in die Nutzung der neuen Software eingearbeitet werden. Benötigtes Fachwissen müsste wieder mühevoll aufgebaut werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Schwarzschildstraße 94
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail: