Realisierungswettbewerb - Klosterstraße 14 (ehemaliges Landarmen- und Militärinvalidenhaus). Haus 9 - Umnutzung und Erweiterung der vormaligen Anstaltskirche (heute Garage) zum Verwaltungssitz Referenznummer der Bekanntmachung: 65.12.01/091-Haus 9
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Puschkinplatz 12
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Liegenschafts- und Bauverwaltungsamt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkisch-oderland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb - Klosterstraße 14 (ehemaliges Landarmen- und Militärinvalidenhaus). Haus 9 - Umnutzung und Erweiterung der vormaligen Anstaltskirche (heute Garage) zum Verwaltungssitz
Der Landkreis Märkisch-Oderland betreibt in den Gebäuden des ehemaligen Landarmen- und Militärinvalidenhauses die Dienststelle Strausberg des Landratsamtes. Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex besteht aus sieben Gebäuden, die in der Zeit ab 1787 errichtet wurden. Die vormalige Anstaltskirche (Haus 9) wird seit vielen Jahren als Einstellplatz für Dienstfahrzeuge des Landkreises genutzt. Nutzungsänderungen haben im 20. Jahrhundert zu einer umfassenden Überformung geführt. Wohlgleich steht das Gebäude als Bestandteil des Ensembles ehemaliges Landarmen- und Militärinvalidenhaus unter Denkmalschutz.
Haus 9: Das stark veränderte Gebäude soll in den kommenden Jahren umgebaut und durch Aufstockung erweitert werden, um notwendige Büroflächen, Archivräume und einen angemessenen Versammlungsraum für die Dienststelle des Landratsamtes entstehen zu lassen. Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die Erarbeitung eines schlüssigen Planungskonzeptes für die Realisierung des Hochbauvorhabens. Das vorgesehene Raumprogramm umfasst eine BGF von 590 m².
Träger und Bauherr der zur Realisierung vorgesehenen Aufgabe ist der Landkreis Märkisch-Oderland. Der Wettbewerb wurde als nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV 2016) durchgeführt.
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) wurden neunTeilnehmer*innen des Wettbewerbs ermittelt, eine Teilnehmer*in wurde gesetzt. Der Auslober fühlt sich an das Votum des Preisgerichts gebunden.
An der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs wirkte die Architektenkammer Brandenburg beratend mit. Der Wettbewerb ist durch die Architektenkammer Brandenburg unter der Nummer W2023/04 Wettbewerb "Landratsamt - Haus 9" registriert.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht hat bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien zugunde gelegt:
- Erfüllung des Raumprogramms
- Denkmalpflegerische Qualität: Art des Umgangs mit Bestand und Denkmalschutz
- Nutzungs- und Funktionskonzept: Erfüllung der funktionalen Anforderungen.
- Erschließungskonzept Gebäude (Barrierefreiheit, Funktionalität, Öffentlichkeitswirksamkeit)
- Flexibilität in der Nutzung: Anpassung auf sich ggf. verändernde Nutzungsanforderungen
- Gestalterische Qualität: Detailplanung und Materialkonzept
- Nachhaltigkeit, Ökologie und Umweltverträglichkeit
- Kosten und Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Folgekosten)
- Planungs- und Baurecht / Vorschriften / Richtlinien
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift: Danckelmannstraße 17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHR6A0Y
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabestelle des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs.2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs.1 GWB genannten Verstöße zu beachten.