Realisierungswettbewerb - Klosterstraße 14 (ehemaliges Landarmen- und Militärinvalidenhaus). Haus 9 - Umnutzung und Erweiterung der vormaligen Anstaltskirche (heute Garage) zum Verwaltungssitz Referenznummer der Bekanntmachung: 65.12.01/091-Haus 9
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkisch-oderland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsgmbh.com
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb - Klosterstraße 14 (ehemaliges Landarmen- und Militärinvalidenhaus). Haus 9 - Umnutzung und Erweiterung der vormaligen Anstaltskirche (heute Garage) zum Verwaltungssitz
Der Landkreis Märkisch-Oderland betreibt in den Gebäuden des ehemaligen Landarmen- und Militärinvalidenhauses die Dienststelle Strausberg des Landratsamtes. Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex besteht aus sieben Gebäuden, die in der Zeit ab 1787 errichtet wurden. Die vormalige Anstaltskirche (Haus 9) wird seit vielen Jahren als Einstellplatz für Dienstfahrzeuge des Landkreises genutzt. Nutzungsänderungen haben im 20. Jahrhundert zu einer umfassenden Überformung geführt. Wohlgleich steht das Gebäude als Bestandteil des Ensembles ehemaliges Landarmen- und Militärinvalidenhaus unter Denkmalschutz.
Haus 9: Das stark veränderte Gebäude soll in den kommenden Jahren umgebaut und durch Aufstockung erweitert werden, um notwendige Büroflächen, Archivräume und einen angemessenen Versammlungsraum für die Dienststelle des Landratsamtes entstehen zu lassen. Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die Erarbeitung eines schlüssigen Planungskonzeptes für die Realisierung des Hochbauvorhabens. Das vorgesehene Raumprogramm umfasst eine BGF von 560 m².
Träger und Bauherr der zur Realisierung vorgesehenen Aufgabe ist der Landkreis Märkisch-Oderland. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV 2016) durchgeführt.
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (sh. III.1.10)) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die nach IV.1.2) zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer*innen, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los. Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer*innen erhalten die Auslobungsunterlagen.
Es wird eine Teilnehmer*in gesetzt, deren Teilnahmeberechtigung nach gleichen Kriterien geprüft wird (Teilnehmer sh. unter IV.1.7)). Diese ist in der Höchstzahl gem. Ziff. IV.1.2) enthalten.
Der Auslober fühlt sich an das Votum des Preisgerichts gebunden und beabsichtigt unmittelbar an den Planungswettbewerb anschließend gemäß § 80 (1) VgV unter Berücksichtigung § 70 (2) VgV in das Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe einzutreten und einen der Preisträger*innen, in der Regel den/die Gewinner*in, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens soll ein Vertrag über Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 / 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI geschlossen werden. Es ist die stufenweise Beauftragung vorgesehen, ein Anspruch auf Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Alle beabsichtigten Baumaßnahmen stehen unter Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel (Finanzierungsvorbehalt).
An der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs wirkt die Architektenkammer Brandenburg beratend mit. Der Wettbewerb wird durch die Architektenkammer Brandenburg registriert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Zulassung:
Zur Teilnahme zugelassen sind Architekt*innen und bauvorlageberechtigte Ingenieur*innen, die Referenzen in der Planung und Realisierung von Vorhaben des Hochbaus im Bereich Bauen in Bestand (Umnutzung, Erweiterung, Ausbau) vorlegen.
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Durch die Bewerber*innen/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
1. Ausschlussgründe/Interessenkonflikt:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht
- Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV / kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
2. Angaben zu einem besonderen Berufsstand
- Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1) geforderten Berufsbezeichnung.
3. Fachliche Anforderungen: Referenzprojekte
Als Referenzobjekte werden ausschließlich eingetragene Einzeldenkmale zugelassen. Es bestehen keine Anforderungen zur Nutzungsart, Mindestgröße oder Baukosten.
Die Bewerber*in erbrachte für die vorgelegten Referenzvorhaben Leistungen der LP 2-8 nach Leistungsbild § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI.
Das Vorhaben ist fertiggestellt und an die Auftraggeber*in übergeben. Die Übergabe liegt nicht mehr als 10 Jahre zurück. (Fertigstellung LP 8 / Übergabe - Stichtag 15.05.2023).
Eine der Aufgabenstellung vergleichbare Umbaumaßnahme im Sinne der HOAI liegt nur dann vor, wenn ein wesentlicher Eingriff in Bestand und Konstruktion (i.d.R. Tragwerk) erfolgt ist.
Bewerbergemeinschaften sind zur Teilnahme zugelassen. Die Kammerzugehörigkeit ist nachzuweisen.
Die Bewerbergemeinschaft hat eine/n bevollmächtigte/n Vertreter*in (Architekt*in) zu benennen, der/die sich für die Wettbewerbsleistung verantwortlich zeichnet. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern eines Wettbewerbsteams sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher Mitglieder und des Teams insgesamt.
Zur Bewerberauswahl wird der Teilnahmeantrag überprüft. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit von Angaben und Erklärungen hat der/die Bewerber*in auf Anforderung Nachweise vorzulegen.
Vor der Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse wird die Teilnahmeberechtigung erneut überprüft, diesmal durch Anforderung von Nachweisen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber*innen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in" bzw. "Ingenieur*in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft ist erforderlich, Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar:
- Erfüllung des Raumprogramms
- Denkmalpflegerische Qualität: Art des Umgangs mit Bestand und Denkmalschutz
- Nutzungs- und Funktionskonzept: Erfüllung der funktionalen Anforderungen.
- Erschließungskonzept Gebäude (Barrierefreiheit, Funktionalität, Öffentlichkeitswirksamkeit)
- Flexibilität in der Nutzung: Anpassung auf sich ggf. verändernde Nutzungsanforderungen
- Gestalterische Qualität: Detailplanung und Materialkonzept
- Nachhaltigkeit, Ökologie und Umweltverträglichkeit
- Kosten und Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Folgekosten)
- Planungs- und Baurecht / Vorschriften / Richtlinien
Die dargestellten Kriterien sind nicht abschließend. Sie können im Verlauf der Preisgerichtsdiskussion modifiziert und gewichtet werden.
Für Preise und Anerkennungen stellen die Auslober eine Wettbewerbssumme von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung.
Folgende Aufteilung der Preise / Anerkennungen ist gemäß RPW 2013 vorgesehen (einschließlich Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR):
1. Preis netto [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis netto [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis netto [Betrag gelöscht] EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer*innen MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
Kosten für die Bewerbung (Teilnahmewettbewerb) werden nicht erstattet.
Jede/r Teilnehmer*in, die einen im Sinne der Wettbewerbsaufgabe vollständigen Wettbewerbsbeitrag einliefert, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto). Für die drei Preisträger*innen ist die Vergütung der Aufwandsentschädigung im auszureichenden Preisgeld enthalten.
Sofern Wettbewerbsteilnehmer*innen MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Teilnahmeantrag:
Der Antrag und weitere Unterlagen des Bewerbungsverfahrens stehen im Downloadbereich dieser Bekanntmachung zur Verfügung.
Der Auslober behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Eignungskriterien:
Die Eignungskriterien für den nachfolgenden Planungsauftrag sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten (§17 Abs.1. VgV)
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHR64H7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabestelle des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs.2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs.1 GWB genannten Verstöße zu beachten.