Dienstleistungen für die Ortspflege der Stadt Liebenwalde und deren Ortsteile Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-12-BA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 20
Ort: Liebenwalde
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MD Rechtsanwälte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.liebenwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für die Ortspflege der Stadt Liebenwalde und deren Ortsteile
Dienstleistungen für die Ortspflege der Stadt Liebenwalde und deren Ortsteile
Stadt Liebenwalde und deren Ortsteile
Die Stadt Liebenwalde als Auftraggeberin schreibt die Dienstleistungen der Ortspflege, insbesondere in den Bereichen Instandhaltung kommunaler Einrichtungen und Flächen, Grünflächenpflege und Winterdienst in den Ortsteilen Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Liebenwalde, Neuholland und die Ortsverbindungen von Hammer nach Liebenthal und von Hammer nach Böhmerheide aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen für die Ortspflege der Stadt Liebenwalde und deren Ortsteile
Postanschrift: Hammerchaussee 1a
Ort: Liebenwalde
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLM6A5J
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661617
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.