Dienstleistungen für die Ortspflege der Stadt Liebenwalde und deren Ortsteile Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-12-BA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Liebenwalde
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.liebenwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für die Ortspflege der Stadt Liebenwalde und deren Ortsteile
Dienstleistungen für die Ortspflege der Stadt Liebenwalde und deren Ortsteile
Stadt Liebenwalde und deren Ortsteile
Die Stadt Liebenwalde als Auftraggeberin schreibt die Dienstleistungen der Ortspflege, insbesondere in den Bereichen Instandhaltung kommunaler Einrichtungen und Flächen, Grünflächenpflege und Winterdienst in den Ortsteilen Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Liebenwalde, Neuholland und die Ortsverbindungen von Hammer nach Liebenthal und von Hammer nach Böhmerheide aus.
Es besteht eine Option zur 2-maligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 2 Jahre. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des 6. Vertragsjahres.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister bzw. die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft und/oder Handelsregister (Auszug aus 2022), soweit nach den jeweiligen
Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Drit-ten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Überdies ist nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den Bereichen Instandhaltung kommunaler Einrichtungen und Flächen, Grünflächenpflege und Winterdienst in den Geschäftsjahren (2020 und 2021).
2. Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der Geschäftsjahre 2020 und 2021 (Gesamt und über vergleichbare Leistungen) vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu
bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
2,0 Mio. EUR pro Schadensfall für Personenschäden
1,0 Mio. EUR pro Schadensfall für Sachschäden
100.000,- EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden
Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Hinweis: Es wird ein durchschnittlicher Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Geschäftsjahr vorausgesetzt. Es handelt sich insofern um ein Mindestkriterium! Bei Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Nachunternehmern (mit Eignungsleihe) wird die Summe des durchschnittlichen Umsatzes der Unternehmen zur Beurteilung herangezogen!
1. Referenzen:
Detaillierte Darstellung von 3 Referenzvorhaben im Bereich der Ortspflege, die in den letzten 3 Jahren durchgeführt wurden. Mindestens 1 Referenzvorhaben muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
b) Lage und Beschreibung der Objekte,
c) Auftragsvolumen,
d) Art und Umfang der Tätigkeit,
e) Bestätigung der termingerechten und ordnungsgemäß erbrachten Leistung.
Darüber hinaus ist der Nachweis zu erbringen, dass mindestens 500.000 qm Bankett- und Seitenstreifenmahd an öffentlichen Straßen pro Kalenderjahr (Leistungsbild Grünflächenpflege) erbracht worden sind.
2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Erklärung zu den vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ausgeschriebenen Leistungsbild in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
3. Technische Ausrüstung:
Erklärung zur vorhandenen technischen Ausrüstung/Ausstattung in Form einer Auflistung der im Unternehmen vorhandenen Ausrüstungs-/Ausstattungsgegenstände.
4. Sonstiges:
Durch den Bieter/die Bietergemeinschaft ist der Nachweis der Ersthelfer im Unternehmen nach DGUV zu erbringen. Die entsprechenden Nachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein aktueller Nachweis zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied vorzulegen.
1. Mit Angebotsabgabe hat/haben der Bieter bzw. Bieter sowie gegebenenfalls vorgesehene und einzusetzende Nachunternehmen jeweils schriftlich eine unterzeichnete Mindestarbeitsentgelt- und Tariftreueerklärung nach § 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) abzugeben.
2. Es wird eine örtliche Präsenz sowie eine kurzfristige Erreichbarkeit (innerhalb von 30 Minuten zum Ort der Leistung) während des Leistungszeitraums (werktags und sonntags beim Winterdienst) vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLM6B70
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.