Lieferung von Krankenkraftwagen Typ C durch Umsetzung von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 81 01.11.81 / X/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Nuthefließ 2
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rettungsdienst Teltow-Fläming
E-Mail:
Telefon: +49 3371608-3210
Fax: +49 3371608-3290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow-flaeming.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Krankenkraftwagen Typ C durch Umsetzung von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH
Lieferung von Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) durch Umsetzung von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH
Rettungsdienst Teltow-Fläming, Eigenbetrieb des Landkreises Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde
Lieferung von Rettungswagen
durch Umsetzung von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH auf neue Fahrgestelle einschließlich Ergänzung aller notwendigen Bauteile
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Krankenkraftwagen durch Umsetzung von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y526A5W
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652