Lieferung von Krankenkraftwagen Typ C durch Umsetzung von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 81 01.11.81 / X/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Nuthefließ 2
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rettungsdienst Teltow-Fläming
E-Mail:
Telefon: +49 3371608-3210
Fax: +49 3371608-3290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow-flaeming.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Krankenkraftwagen Typ C durch Umsetzung von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH
Lieferung von Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) durch Umsetzung von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH
Rettungsdienst Teltow-Fläming, Eigenbetrieb des Landkreises Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde
Lieferung von Rettungswagen
durch Umsetzung von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH auf neue Fahrgestelle einschließlich Ergänzung alles notwendigen Bauteile
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: [Betrag gelöscht] EUR
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, (Formular 4.1 EU)
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
2. Liste der wesentlichen in den letzten 2 Jahren durchgeführten Umsetzungen von Koffermodulen der Fahrtec Systeme GmbH auf neue Fahrgestelle (baugleiche Basisfahrzeuge und/oder neue Trägerfahrzeuggeneration/ein Trägerfahrzeug ähnlichen Typs mit veränderten Anbindungspunkten für den Kofferaufbau) mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
3. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
4. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
5. Beschreibung der technischen Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrags
6. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen, die Ausführung des Auftrages betreffend
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y526ECM
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652