Rahmenvertrag zur Verkehrssicherung und Fahrbahnmarkierungen Referenznummer der Bekanntmachung: 230810_NGP_DS_003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Großbeerenstraße 231
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technischer Einkauf (S-E)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ngp-potsdam.de
Postanschrift: Steinstraße 101
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technischer Einkauf (S-E)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Verkehrssicherung und Fahrbahnmarkierungen
Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für die Verkehrssicherung und Fahrbahnmarkierungen für Bauvorhaben im Investitionsbereich, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartungen und Notdiensteinsätzen bei Störungen.
Es ist beabsichtigt mit 2-3 Firmen einen Rahmenvertrag abzuschließen.
Einzugsgebiet der NGP und EWP Potsdam Das Einzugsgebiet der NGP und EWP umfasst teilweise auch den Umkreis von Potsdam mit max. 50 km Entfernung.
Ausgeschrieben sind Dienstleistungen im Rahmen der Verkehrssicherung und Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder Störungseinsätzen.
Es sollen 2-3 Rahmenverträge abgeschlossen werden. ZIel ist den notwendigen Bereitschaftsdienst im rollierenden System auf mehrere Rahmenvertragspartner aufzuteilen und damit die Einsatzzeit auf 14täglich oder monatlich im Wechsel zu begrenzen.
Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt über die Bewertungsmatrix, die als Dokument beigefügt ist. Im Ergebnis gibt es ein Ranking nach dem Punktesystem der Bewertungsmatrix. In der Reihenfolge werden dann in der gewünschten Zahl der Rahmenvertragspartner Rahmenverträge abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung des Verfahrens, da kein Angebot eingegangen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6F7Q
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB).