Rahmenvertrag zur Verkehrssicherung und Fahrbahnmarkierungen Referenznummer der Bekanntmachung: 230810_NGP_DS_003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Großbeerenstraße 231
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technischer Einkauf (S-E)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ngp-potsdam.de
Postanschrift: Steinstraße 101
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technischer Einkauf (S-E)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Verkehrssicherung und Fahrbahnmarkierungen
Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für die Verkehrssicherung und Fahrbahnmarkierungen für Bauvorhaben im Investitionsbereich, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartungen und Notdiensteinsätzen bei Störungen.
Es ist beabsichtigt mit 2-3 Firmen einen Rahmenvertrag abzuschließen.
Einzugsgebiet der NGP und EWP Potsdam Das Einzugsgebiet der NGP und EWP umfasst teilweise auch den Umkreis von Potsdam mit max. 50 km Entfernung.
Ausgeschrieben sind Dienstleistungen im Rahmen der Verkehrssicherung und Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder Störungseinsätzen.
Es sollen 2-3 Rahmenverträge abgeschlossen werden. ZIel ist den notwendigen Bereitschaftsdienst im rollierenden System auf mehrere Rahmenvertragspartner aufzuteilen und damit die Einsatzzeit auf 14täglich oder monatlich im Wechsel zu begrenzen.
Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt über die Bewertungsmatrix, die als Dokument beigefügt ist. Im Ergebnis gibt es ein Ranking nach dem Punktesystem der Bewertungsmatrix. In der Reihenfolge werden dann in der gewünschten Zahl der Rahmenvertragspartner Rahmenverträge abgeschlossen.
Ist nach der Grundlaufzeit von 36 Monaten noch der Zielwert nicht erreicht, kann der Rahmenvertrag um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO
(a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU mit Mindestdeckungssummen.
Soweit die Leistungen mit Hilfe von Nachunternehmern ausgeführt werden, sind die Formblätter 234, 235 und 236 ausgefüllt mit einzureichen. Ansonsten können sie entfallen.
Der Bieter muss die notwendige Bereitschaft zu kurzfristigen Einsätzen bei Havarien und Störungseinsätzen umsetzen können. Dazu gehört eine telefonische Rufbereitschaft an 7 Tagen die Woche mit 24 Stunden und die Realisierung der Beginn der Arbeiten innerhalb von einer Stunde nach telefonischer Benachrichtigung.
Voraussetzung ist ein gültiger Schulungsnachweis nach MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97. Der Nachweis kann als Onlinelehrgang bei diversen Anbietern innerhalb eines Tages erworben werden und ist bis zum 18.09.2023 oder als Eigenverpflichtung bis zum 29.09.203 ein- bzw. nachgereicht werden.
Schulungsnachweis nach MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97
- Eintragung Handelsregister oder Gewerberegister, ggf. in einer deutschen beglaubigten Übersetzung
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Einreichung Umsatz der letzten 3 Jahre von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr
- Gewährleistung eines Bereitschaftsdienstes und Notdiensteinsatz innerhalb einer Stunde nach Benachrichtigung
- Schulungsnachweis für MVAS99, RSA 21 und ZTV-SA 97.
ACHTUNG: das mitgelieferte Leistungsverzeichnis ist zwingend zu verwenden und zu bepreisen. Eigen erstellte Angebote können nicht anerkannt werden und führen zum Ausschluss bei der Vergabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt über die Vergabeplattform des Landes Brandenburg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Beschäftigten sind von dem Bieter die Erklärungen nach § 6 Abs. 2 ff. Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) zur Zahlung eines Arbeitnehmerbruttoentgeltes von mindestens des nach § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes geltenden Bruttoentgelts gerechnet auf die Arbeitsstunde. zu unterzeichnen (Formblatt 3 und ggf. 4). Soweit ein Bieter oder ein zum Einsatz vorgesehener Nachunternehmer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat und ausgeschriebene und angebotene (Teil-)Leistungen in diesem Mitgliedstaat erbringen wird, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung des in § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes genannten Bruttoentgelts für diese Beschäftigten. Dies folgt insbesondere aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 18. September 2014, Rs. C - 549/13 ("Bundesdruckerei") und vom 17. November 2015, Rs. C - 115/14 ("RegioPost").
(1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(2) Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz -BbgVergG) vom 1.10.2016
(3) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich bis spätestens zum 28.01.2019, bis 13.00 über die Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über diese Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(4) Der Nachweis der Eignung ist nach § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweiszugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(5) Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist der Leistungsanteil, der an andere Unternehmen untervergeben werden soll, mit Angebotsabgabe zu benennen.
(6) Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die anderen Unternehmen zu benennen. Für die anderen Unternehmen ist gleichzeitig die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder ist gleichzeitig eine Eigenerklärung gemäß dem Formblatt VHB124 Eigenerklärung zur Eignung (diese umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1, III.1.2) undIII.1.3) vorzulegen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen.
(7) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind diese Unternehmen mit Angebotsabgabe zu benennen und ist für diese Unternehmen mit Angebotsabgabe der Nachweis der Eignung nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweiszugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Zusätzlich ist mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(8) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen.
(9) Das Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6LHX
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB).