Landkreis Märkisch-Oderland Gymnasium Strausberg - Wriezener Straße Vergabe von Leistungen der Fachplanung (Los 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 65.12.02/170-FP Los 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Puschkinplatz 12
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Liegenschafts- und Bauverwaltungsamt
E-Mail:
Telefon: +49 3346-8506200
Fax: +49 3346-8506209
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkisch-oderland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Märkisch-Oderland Gymnasium Strausberg - Wriezener Straße Vergabe von Leistungen der Fachplanung (Los 1)
Der Landkreis Märkisch-Oderland wird in den kommenden Jahren am Standort Wriezener Straße 9 in Strausberg ein vierzügiges Gymnasium errichten. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden geeignete Fachplaner*innen für die Bearbeitung der Leistungen der Tragwerksplanung (Los 1) sowie der Fachplanung Technische Ausrüstung in den erforderlichen Anlagengruppen, getrennt nach HLS (ALG 1-3) (Los 2) / ELT (ALG 4-8) (Los 3) gesucht.
Grundlage der zu erbringenden Fachplanungsleistungen ist das Wettbewerbsergebnis des im Frühjahr 2022 gem. RPW durchgeführten Realisierungswettbewerbs Gymnasium Strausberg (1. Preis Behles & Jochimsen mit Henningsen Landschaftsarchitekten). Der Bauherr strebt die Realisierung des Wettbewerbsergebnisses an.
Das zu errichtende Vorhaben umfasst Baulichkeiten für ein vierzügiges Gymnasium einschließlich Mensa und Sporthalle mit einer Bruttogrundfäche von 11.875 m² und gebäudegebundener Schulfreiflächen. Die Gebäude sollen gemäß Wettbewerbsentwurf vorbehaltlich der Konkretisierung und Überarbeitung der Objektplanung als Holz-Ständer-Konstruktion in Hybrid-Bauweise mit Vorhangfassade (Faserzement) errichtet werden.
Die geplante Baumaßnahme weist folgende Merkmale auf:
1. Gebäudetyp: Schule (einschließlich Mensa und Sporthalle)
2. Art der Maßnahme: Neubau
3. Bruttogrundfläche 11.875 m² und gebäudegebundene Schulfreiflächen
4. geschätzte Baukosten (Brutto): KG 300 - [Betrag gelöscht] EUR
5. geschätzte Baukosten (Brutto): KG 400 - [Betrag gelöscht] EUR
Fachplanung Tragwerksplanung, Vorplanung bis zur Objektüberwachung gem. §51 HOAI 2021 in allen Leistungsphasen
Stadt Strausberg Wriezener Straße 9 15344 Strausberg
Fachplanung Tragwerksplanung, Vorplanung bis zur Objektüberwachung gem. §51 HOAI 2021 in allen Leistungsphasen.
Besondere Leistungen:
LPH 8 Objektüberwachung Tragwerksplanung gem. Anlage 14 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausührung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Konstruktiver Brandschutz.
Es ist der Abschluss eines Vertrages mit stufenweisem Abruf vollzogen.
(1) Die Vergabe der Leistungen erfolgt in stufenweiser Beauftragung.
(2) Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4.
(3) Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planunung und Ausführung des Baumaßnahme beauftragt.
(Sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, werden optional weitere besondere Leistungen beauftragt).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Stromstraße 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10555
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://ahw-ing.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHR6F0G
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag einer Bewerber*in / Bieter*in bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.