Stadt Angermünde - Brüderstraße 17/18 - Denkmalgerechte Sanierung und Umbau zum kommunalen Verwaltungsgebäude mit Stadtbibliothek, Archiv und Bürgersaal Referenznummer der Bekanntmachung: 01/Brü_17-18 / B.3 / 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 24
Ort: Angemünde
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Angermünde FB Planen und Bauen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.angermuende.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Angermünde - Brüderstraße 17/18 - Denkmalgerechte Sanierung und Umbau zum kommunalen Verwaltungsgebäude mit Stadtbibliothek, Archiv und Bürgersaal
Die Stadt Angermünde beabsichtigt den Umbau der leerstehenden Gebäude Brüderstraße 17/18 zum kommunalen Verwaltungssitz mit Rats- und Bürgersaal mit Stadtbibliothek und Archiv. Die erforderlichen Planungsleistungen für die denkmalgerechte Entwicklung des Ensembles wurden vergeben, die Leistungen sind als Generalplanung beauftragt. Der Objektplaner Gebäude (Architekt) übernimmt die Aufgabe des Generalplaners. Mit der Vergabe als Generalplanung werden Verantwortlichkeiten gebündelt, um Qualität, Kosten und Termine durch eine integrierte Gesamtplanung zu gewährleisten. Die Auftragsvergabe erfolgte im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb.
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Sanierungsprozesses in der Altstadt von Angermünde und des Bedarfs nach weiteren Räumen für die Verwaltung und das öffentliche Leben wurde 2021 eine Machbarkeitsstudie gefertigt. In Varianten wurden in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten und Grenzen einer Reaktivierung der Gebäude unter Berücksichtigung von Denkmalaspekten und Bauzustand aufgezeigt. In Abstimmung mit den Zuwendungsgebern ist das Ergebnis ein tragfähiges Sanierungskonzept zu überführen. Mit der denkmalgerechten Instand- und Inwertsetzung des Gebäudeensembles durch Sanierung, Umbau und bauliche Ergänzungen sollen neue Nutzungen etabliert werden.
Bauliche Maßnahmen denkmalpflegerischer und restauratorischer Art an der Gebäudesubstanz in Verbindung mit Umbau und Sanierung der aufstehenden Gebäude für die Nutzungszuführung sind erforderlich. Nachfolgendes Raumprogramm ist Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Nutzflächen)
- Fachbereich Planen Bauen und Grünflächen: Büroflächen 165 m², Besprechungsraum 25 m²
- Ordnungsamt: Büroflächen 85 m², Besprechung 15 m²
- Bürgersaal 150 m²
- Stadtbibliothek: Ausleihe 150 m², Reserve 50 m², Lesesaal 50 m², Büroflächen 15 m², Personalraum / Teeküche 15 m²
- Stadtarchiv: Archivräume 100 m²
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist aus Eigenmitteln der Stadt Angermünde, Mitteln des Bundes sowie des Landes Brandenburg (Programme städtebaulicher Denkmalschutz, Lebendige Zentren) und weiteren Förderprogrammen vorgesehen.
Brüderstraße 17-18 16278 Angermünde
Grundleistungen des vergebenen Auftrags
(1) Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-2 (anteilig), 3-9 gemäß § 34 HOAI
(2) Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI
(3) Fachplanung Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI
Anlagengruppen 1-8
(4) Brandschutzplanung Gem. AHO Heft 17 Leistungsphase 2-9
- Brandschutzkonzept (öffentliches Gebäude mit Ratssaal / Bibliothek)
- Konstruktiver Brandschutz
(5) Abrissplanung Gem. Erfordernis als Bestandteil der Objektplanung
Besondere Leistungen
(6) Erstellung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes als vertiefende Variantendarstellung nach unterschiedlichen Anforderungen auf Grundlage vorliegender Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie.
Die zu erarbeitende Grundlage soll die Stadt Angermünde in die Lage versetzen, die zur Finanzierung erforderlichen Fördermittel einzuwerben.
(7) Fördermittel - Koordination (Vorbereitung und Abrechnung der Maßnahme gem. Bewilligung, Erstellung Unterlagen für baufachliche Prüfung)
(8) Leistungen der Koordination (Generalplanung)
(9) LPH 8 - Objektüberwachung Tragwerksplanung gem. Anlage 14 Ingenieurtechnische Kontrolle der
Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
(10) sonstige erforderliche Gutachten und Fachplanungen
Beratungsleistungen gem. Anlage 1 HOAI
(11) Grundleistungen der Bauphysik, LP 1-7
- Bau- und Raumakustik
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen in aufeinander folgenden Leistungsstufen ist vorgesehen:
1. Stufe LP 1-4, 2. Stufe 5-6, 3. Stufe 7-9. Ein Anspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung
Postanschrift: Graf-von-Schwerin-Straße 2
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Postanschrift: Altes Gutshaus
Ort: Gröben
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y466LVQ
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
DIe Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag einer Bewerber*in / Bieter*in bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch denAuftraggeber nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.