FNP Steinhöfel Referenznummer der Bekanntmachung: 60-511001-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 3-4
Ort: Briesen (Mark)
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15518
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail:
Telefon: +49 33607-89762
Fax: +49 33607-89799
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Amt-Odervorland.de
Abschnitt II: Gegenstand
FNP Steinhöfel
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel
Die Gemeinde Steinhöfel ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg und wird vertreten durch das Amt Odervorland.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren einschließlich Umweltbericht nach §§ 2-6a BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Steinhöfel mit einer Fläche von rund 16.047 ha.
Die Gemeinde Steinhöfel besteht aus 12 Ortsteilen: Arensdorf, Beerfelde, Buchholz, Demnitz, Gölsdorf, Hasenfelde, Heinersdorf, Jänickendorf, Neuendorf im Sande, Schönfelde, Steinhöfel und Tempelberg. Ergänzt werden die Ortsteile durch kleinere Wohnplätze.
Ziele und Schlüsselthemen sind:
- Flächenpotenzialuntersuchung und -sicherung für den Wohnungsbau einschließlich dazugehöriger Infrastruktur unter Berücksichtigung der landesplanerischen Zielsetzung zur Siedlungsentwicklung,
- Standortvorbereitungen und -sicherung von Gewerbe/Industrie einschließlich dazugehöriger Infrastruktur; Ermittlung weiterer geeigneter Flächen zur Gewerbeflächenentwicklung,
- Schutz und Entwicklung der Natur und des Landschaftsraumes, einschließlich Gewässer-und Ufernutzungen, Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung,
- Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien unter der Berücksichtigung vorhandener kommunaler Planungen und Konzepte (FF-PVA)
- Integration der bisherigen FNP-Änderungen in Teilbereichen.
Die geplante Maßnahme sieht die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die gesamte Gemeinde Steinhöfel vor.
Planungsförderungsrichtlinie 2020 - PFR 2020 & XPlanung-Konformität:
Das Vorhaben zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel stellt eine Fördermaßnahme nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (Bewilligungsbehörde: Landesamt für Bauen und Verkehr) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020 - PFR 2020) dar.
Die digitale Erarbeitung der Plandokumente hat unter Verwendung des IT-Austauschstandards XPlanung (XPlanGML) zu erfolgen. Die Webfähigkeit (z.B. WMS/WMTS) bei der Planaufstellung mit dem Ziel der Durchführung digitaler Beteiligungsverfahren (über Beteiligungstool des Landes Brandenburg: Bauleitplanung online) sowie die Bereitstellung der rechtswirksamen Unterlagen im vollvektorisierten XPlanGML-Format muss gewährleistet sein. Die XPlanung-konforme Erarbeitung ist Zuwendungsvoraussetzung.
Die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Hinweise und Vorgaben für die Übergabe von XPlanGML-Datein sind zu beachten und einzuhalten.
Gemeinde Steinhöfel Bahnhofstraße 3-4 15518 Briesen (Mark)
Die zu erbringenden Leistungen werden folgend detailliert dargestellt, aufgeschlüsselt in die Grundleistungen und besonderen Leistungen nach § 18 und Anlagen 2 und 9 der HOAI:
Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen (Anlage 2 HOAI)
a) Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
b) Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte
c) Ortsbesichtigungen
d) Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig
e) Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge
f) Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung
g) Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
h) Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung
i) Berücksichtigen von Fachplanungen
j) Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung
k) Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
l) Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden
m) Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde
Besondere Leistungen zu Leistungsphase 1 (Anlage 9 HOAI)
Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung
b) Digitalisieren von Unterlagen
c) Anpassen von Dateiformaten
d) Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen
Hinweis: Die vorliegenden Flächennutzungspläne liegen eingescannt im Dateiformat PDF vor.
Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Anlage 2 HOAI)
a) Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung und Umweltbericht für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
b) Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung
c) Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
d) Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
e) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen
f) Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde
Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung
a) Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde
b) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen
c) Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung
Verfahrensbegleitende und projektsteuernde besondere Leistungen zu Leistungsphase 3 (Anlage 9 HOAI)
b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren
c) Erarbeiten des Umweltberichtes
d) Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
e) Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren
g) Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
i) Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren, Gliederung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen
j) Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
m) Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
n) Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
o) Erstellen der Verfahrensdokumentation
q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
u) Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch
l) Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens; Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter
Die Auswahl erfolgt nach fachkundiger und leistungsfähiger Eignung der Unternehmen für die zu erbringende Leistung.
Nähere Informationen sind Anlage 03 - Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge & Angebote sowie Anlage 04 - Bewertungsmatrix und Zuschlagskriterien zu entnehmen.
Es werden mindestens 3 Bewerber, sofern genügend geeignete Bewerber/Bieter zur Verfügung stehen, ein Erstangebot abzugeben. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis, dass der Bieter bzw. die Bieterin Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieur-kammer eingetragen ist, in dem er bzw. sie ansässig ist.
- Als Nachweis der fachlichen Eignung der projektleitenden Fachkraft ist mindestens der Studien-abschluss (Diplom oder Master) in einschlägiger Fachrichtung (z.B. Stadt- und Regionalplanung, Architektur oder vergleichbar) durch eine Kopie zu belegen.
- Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssummen der Berufs- und Betriebs-haftpflichtversicherung müssen je Einzelschadensfall mindestens in folgender Höhe abgeschlossen werden:
- Für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR
Diese Deckungssummen müssen in jedem Jahr mindestens 1,5-fach zur Verfügung stehen.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR269ZN
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: +49 03318166-1652
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.