FNP Steinhöfel Referenznummer der Bekanntmachung: 60-511001-2023-01
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Briesen (Mark)
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15518
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-odervorland.de
Adresse des Beschafferprofils: www.amt-odervorland.de
Abschnitt II: Gegenstand
FNP Steinhöfel
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel
Die Gemeinde Steinhöfel ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg und wird vertreten durch das Amt Odervorland. Die Gemeinde Steinhöfel verfügt über eine Fläche von 160,47 km². Die Gemeinde Steinhöfel gliedert sich in zwölf Ortsteile.
Aufgrund der Gemeindeentwicklung bzw. der Historie sind für zehn Ortsteile, als ehemalige Einzelgemeinden, separate Flächennutzungspläne vorhanden. Zwei Ortsteile verfügen über keinen Flächennutzungsplan. Die vorhandenen Flächennutzungspläne der ehemaligen Einzelgemeinden sind seit den Jahren 2000 bzw. 2001 rechtsverbindlich. Die Bildung der Gemeinde Steinhöfel vollzog sich im Jahr 2003. Da die vorhandenen Flächennutzungspläne vor der Bildung der Gemeinde Steinhöfel aufgestellt wurden und zwei Ortsteile bislang über keinen Flächennutzungsplan verfügen, entsteht ein Widerspruch zu den Zielen und Vorgaben des BauGB: Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB wird vorgegeben: Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Besonders aufgrund der angrenzenden Gemeinde Grünheide und dem damit verbundenen Tesla-Umfeld ist die Flächennutzungsplanung für die Gemeinde Steinhöfel hinsichtlich Flächenpotentialuntersuchung und -sicherung für den Wohnungsbau sowie Standortvorbereitung und -sicherung von Gewerbe zu überprüfen. Des Weiteren ist eine Anpassung an die zwischenzeitlich geänderten Anforderungen innerhalb der vergangenen 20 Jahre und der damit verbundenen städtebaulichen Entwicklung hinsichtlich dem strukturellen und demografischen Wandel sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien erforderlich. Die Berücksichtigung der geänderten Gebietskulisse aufgrund der Gemeindeentwicklung stellt einen weiteren Grund für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dar. Aus den vorgenannten Gründen ist die Neuaufstellung eines zusammenhängenden Flächennutzungsplans für die gesamte Gemeinde Steinhöfel einschließlich der beiden Ortsteile, die über keinen FNP verfügen, notwendig und für eine weitere geordnete Entwicklung unerlässlich.
Gemeinde Steinhöfel c/o Amt Odervorland Bahnhofstraße 3-4 15518 Briesen (Mark)
Steinhöfel war von 1992 bis 2003 Sitz des Amtes Steinhöfel/Heinersdorf. Zum 31. Dezember 2001 schlossen sich die Gemeinden Arensdorf, Beerfelde, Hasenfelde, Heinersdorf, Jänickendorf, Schönfelde, Steinhöfel und Tempelberg zur neuen Gemeinde Steinhöfel zusammen. Zum 26. Okto-ber 2003 wurden die Gemeinden Buchholz, Demnitz und Neuendorf im Sande in die Gemeinde Steinhöfel eingegliedert. Das Amt Steinhöfel/Heinersdorf wurde aufgelöst und die Gemeinde Steinhöfel amtsfrei. Das 1974 in die Gemeinde Schönfelde eingegliederte Gölsdorf erhielt den Status eines Ortsteils. Am 1. Januar 2019 trat die Gemeinde im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dem Amt Odervorland bei. Die Gemeinde Steinhöfel gliedert sich in zwölf Ortsteile. Aufgrund der Gemeindeentwicklung bzw. der Historie sind für zehn Ortsteile, als ehemalige Einzelgemeinden, separate Flächennutzungspläne vorhanden:
OT Arensdorf (ehem. Gemeinde Arensdorf) - rechtsverbindlich seit 2000
OT Beerfelde (ehem. Gemeinde Beerfelde) - rechtsverbindlich seit 2000
OT Buchholz (ehem. Gemeinde Buchholz) - rechtsverbindlich seit 2000
OT Demnitz (ehem. Gemeinde Demnitz) - rechtsverbindlich seit 2000
OT Hasenfelde (ehem. Gemeinde Hasenfelde) - rechtsverbindlich seit 2000
OT Heinersdorf (ehem. Gemeinde Heinersdorf) - rechtsverbindlich seit 2000
OT Schönfelde & OT Gölsdorf (ehem. Gemeinde Schönfelde) - rechtsverbindlich seit 2001
OT Steinhöfel (ehem. Gemeinde Steinhöfel) - rechtsverbindlich seit 2000
OT Tempelberg (ehem. Gemeinde Tempelberg) - rechtsverbindlich seit 2000
Zwei Ortsteile verfügen über keinen Flächennutzungsplan:
OT Jänickendorf (ehem. Gemeinde Jänickendorf)
OT Neuendorf im Sande (ehem. Gemeinde Neuendorf im Sande)
Die geplante Maßnahme sieht die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die gesamte Gemeinde Steinhöfel vor.
Das Vorhaben zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel stellt Fördermaßnahme nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020 - PFR 2020) dar. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung sind zu beachten und einzuhalten.
Die zu erbringenden Leistungen werden nach § 18 und den Anlagen 2 und 9 der HOAI gegliedert:
1. Leistungsphase: Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung (Anlage 2 HOAI)
Besondere Leistungen zur 1. Leistungsphase: Erarbeiten der Planungsgrundlagen (Anlage 9 HOAI)
2. Leistungsphase: Entwurf für die öffentliche Auslegung (Anlage 2 HOAI)
3. Leistungsphase: Plan zur Beschlussfassung (Anlage 2 HOAI)
Besondere Leistungen zur Verfahrensbegleitung und Projektsteuerung (Anlage 9 HOAI)
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel ist X-Planung-konform nach dem Pflichtenheft des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) zu erstellen (XPlanGML).
Angaben zum Verfahren (geplante Fristen):
- Absenden der Bekanntmachung: 01.08.2023
- Teilnahmewettbewerb: 02.08.2023 bis 31.08.2023
- Wertung: 01.09.2023 bis 17.09.2023
- Angebotsfrist Erstangebot: 18.09.2023 bis 29.09.2023
- Verhandlungsphase: 30.09.2023 bis 29.10.2023
- Angebotsfrist finales Angebot: 30.10.2023 bis 10.11.2023
- Absenden der Absage-Information: 29.11.2023
- Wartefrist: 30.11.2023 bis 10.12.2023
- Zuschlagserteilung: 11.12.2023
- Erarbeitung Vorentwurf: 4. Quartal 2023 bis 1. Quartal 2024
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf: 2. Quartal 2024
- frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: 3. Quartal 2024
- Erarbeitung Entwurf: 4. Quartal 2024 bis 1. Quartal 2025
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf: 2. Quartal 2025
- Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: 3. Quartal 2025
- Abwägungs- und Feststellungsbeschluss: 4. Quartal 2025
- Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde:1. Quartal 2026
- öffentliche Bekanntmachung und Wirksamwerdung des Flächennutzungsplans: 2. Quartal 2026 (Zuwendungsvoraussetzung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR26487