EVC Hotspots_Unterstützung Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: EVC-HS-06-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.energienetze-cottbus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EVC Hotspots_Unterstützung Projektsteuerung
Projektsteuererleistungen, orientiert am Leistungsbild "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" gemäß Heft 9 der AHO-Fachkommission, Projektstufen 4 (Ausführung) und 5 (Projektabschluss)
Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH, Netzgebiet der Elektroenergieversorgung Cottbus
Die EVC beabsichtigt, Projektsteuererleistungen, orientiert am Leistungsbild "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" gemäß Heft 9 der AHO-Fachkommission, Projektstufen 4 (Ausführung) und 5 (Projektabschluss), zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Villinger Straße 6
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBY607E
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland