Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für den Löschzug Zühlsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: OV-12600-LF20Züh
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Liebenwalder Straße 1
Ort: Mühlenbecker Land
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FD Gebäudemanagement, Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 33056-84155
Fax: +49 33056-84170
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muehlenbecker-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für den Löschzug Zühlsdorf
Die Gemeinde Mühlenbecker Land beabsichtigt ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) für den Löschzug Zühlsdorf anzuschaffen.
Freiwillige Feuerwehr - Feuerwache Zühlsdorf Dorfstraße 25 16515 Mühlenbecker Land Die Übergabe und Einweisung erfolgt im Werk des Auftragnehmers.
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20) für den Löschzug Zühlsdorf der Gemeinde Mühlenbecker Land, gemäß des Leistungsverzeichnisses.
Die Leistungen wird ungeteilt in einem Los für Fahrgestell und Aufbau vergeben.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der "Einfachen Richtwertmethode". Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte) und P (Angebotspreis) besteht. Die Leistungspunkte stellen dabei
die Bewertungspunkte für die technische Umsetzung dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHG60JT
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters / Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch den Auftraggeber nicht innerhalt von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.