Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für den Löschzug Zühlsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: OV-12600-LF20Züh
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlenbecker Land
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muehlenbecker-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für den Löschzug Zühlsdorf
Die Gemeinde Mühlenbecker Land beabsichtigt ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) für den Löschzug Zühlsdorf anzuschaffen.
Freiwillige Feuerwehr - Feuerwache Zühlsdorf Dorfstraße 25 16515 Mühlenbecker Land Die Übergabe und Einweisung erfolgt im Werk des Auftragnehmers.
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20) für den Löschzug Zühlsdorf der Gemeinde Mühlenbecker Land, gemäß des Leistungsverzeichnisses.
Die Leistungen wird ungeteilt in einem Los für Fahrgestell und Aufbau vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zu machen. Aus diesem Grund sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ, ULV) oder die
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU),
- einen Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (bei Nichteintragung die Gewerbeanmeldung) wie einen Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- die Eigenerklärung "Sonderformular Russland-Embargo".
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese auch in einem Präqualifikationsverzeichnis oder in Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) eingetragen sind bzw. sind von diesem Unternehmen die in diesem Punkt vor genannten zutreffenden Unterlagen vorzulegen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle / des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Gelangt das Angebot eines Bieters mit der EEE in die engere Wahl, sind die in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister sowie eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zu machen. Aus diesem Grund sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ, ULV) bzw.
- eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (aufgeschlüsselt in Gesamtumsatz und Tätigkeitsbereich),
- Erklärung über die Höhe einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe zur Geschäftsentwicklung
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese auch in einem Präqualifikationsverzeichnis oder in Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) eingetragen sind bzw. sind von diesem Unternehmen die in diesem Punkt vor genannten zutreffenden Unterlagen vorzulegen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle / des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Gelangt das Angebot eines Bieters mit der EEE in die engere Wahl, sind die in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zu machen. Aus diesem Grund sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ, ULV) bzw.
- eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese auch in einem Präqualifikationsverzeichnis oder in Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) eingetragen sind bzw. sind von diesem Unternehmen die in diesem Punkt vor genannten zutreffenden Unterlagen vorzulegen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle / des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Gelangt das Angebot eines Bieters mit der EEE in die engere Wahl, sind die in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für die Auftragsdurchführung sind folgende Formblätter zu beachten und unterschrieben vorzulegen:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
bei Bedarf:
- Vereinbarung zwischen den Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV (Vergabeverordnung) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHG6MHT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters / Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch den Auftraggeber nicht innerhalt von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.