Regionalmanagement der LAG Elbe-Elster zur Umsetzung der RES unter ELER/ LEADER im Zeitraum 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steinweg 6
Ort: Plessa
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04928
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster e.V./ LAG-Vorstand Herr G. Schrey
E-Mail:
Telefon: +49 3533-4806-11
Fax: +49 3533-5213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lag-elbe-elster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement der LAG Elbe-Elster zur Umsetzung der RES unter ELER/ LEADER im Zeitraum 2023-2027
Regionalmanagement der LAG Elbe Elster zur Umsetzung der RES unter ELER/ LEADER im Zeitraum 2023 - 2027
Gebiet der LAG Elbe-Elster
Erbringung von Leistungen des Regionalmanagements für die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) LAG Elbe-Elster unter ELER/LEADER sowie der entsprechenden Förderrichtlinie (LEADER) des Landes Brandenburg in der EU-Förderperiode 2023-2027
Die Finanzierung erfolgt über den EU-Fonds ELER sowie durch Mittel des Landes Brandenburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag
Postanschrift: Grenzstraße 33
Ort: Finsterwalde
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03238
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3531-797087
Internet-Adresse: https://eg-projektagentur.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Landes Brandenburg (www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
2. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Landes Brandenburg erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
3. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Landes Brandenburg erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
4. Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6U60CK
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661719
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.