Regionalmanagement der LAG Elbe-Elster zur Umsetzung der RES unter ELER/ LEADER im Zeitraum 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plessa
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04928
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lag-elbe-elster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement der LAG Elbe-Elster zur Umsetzung der RES unter ELER/ LEADER im Zeitraum 2023-2027
Regionalmanagement der LAG Elbe Elster zur Umsetzung der RES unter ELER/ LEADER im Zeitraum 2023 - 2027
Gebiet der LAG Elbe-Elster
Erbringung von Leistungen des Regionalmanagements für die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) LAG Elbe-Elster unter ELER/LEADER sowie der entsprechenden Förderrichtlinie (LEADER) des Landes Brandenburg in der EU-Förderperiode 2023-2027
Der Auftrag beinhaltet bis zu 2 Optionen zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis maximal 31.12.2029
Die Finanzierung erfolgt über den EU-Fonds ELER sowie durch Mittel des Landes Brandenburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise
Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigener-klärungen ausreichend.
Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die vorrangig zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben.
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 1 Jahr)
1. Mit dem Angebot sind vom Bieter der projektbezogene Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR
2. Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Sofern ein Versicherungsschutz zum jetzigen Zeitpunkt im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist auch eine Bietererklärung ausreichend, durch welche der Bieter erklärt im Auftragsfall einen Versicherungsschutz im vorstehen-den Sinne zum Leistungsbeginn nachzuweisen hat (dann durch Kopie der Police)
1. Benennung des für die Leistungserbringung verbindlich vorgesehenen, fachkundigen und leistungsfähigen Personals, mindestens einer verantwortlichen Fachkraft mit Hochschulabschluss, beispielsweise in den Schwerpunkten Regionalentwicklung, Geografie, Wirtschaftswissenschaften bzw. verwandten Fachgebieten oder vergleichbaren Qualifikationen sowie mehrjährige hauptverantwortlich berufliche Tätigkeit in der Umsetzung von Aufgaben des Regionalmanagements für eine oder mehrere ländliche Regionen, idealerweise im Land Brandenburg (inkl. Referenzen)
2. Erfahrungen in der Prozess- und Projektsteuerung zur Entwicklung des ländlichen Raumes in mehreren relevanten Bereichen, etwa Regionalberatung, Stadt- und Regionalplanung/ Raumordnung, Wirtschaft, Tourismus, Kommunikation/Marketing, Umweltschutz, Landschaftspflege, Dorfentwicklung, Erwachsenenbildung o.ä.
3. Kenntnis der aktuellen Förderlandschaft zur ländlichen Entwicklung im Land Brandenburg sowie von EU und Bund
4. solide Kenntnis der für die ländliche Regionalentwicklung im Land Brandenburg, inkl. der für den Strukturwandel in der Lausitz relevanten Strategien und Programme
5. Kenntnisse und Nachweis praktischer Erfahrungen in Verwaltungs-, Zuwendungs- und Vergaberecht
6. Kenntnis der Region Elbe-Elster, ihrer naturräumlichen, siedlungsstrukturellen, verwaltungstechnischen und sozio-ökonomischen Strukturen
7. Gewährleistung einer festen regionalen Präsenz in der LAG-Geschäftsstelle von mind. 20 Stunden an mind. 3 Tagen je Woche im Leistungszeitraum sowie einer flexiblen Er-reichbarkeit über moderne Kommunikationsmedien (Mobiltelefon, E-Mail)
8. Erfahrungen in der Vorbereitung und Umsetzung von überregionalen Projekten
9. Erfahrungen mit internationalen Kooperationen bzw. Projekten sowie grundlegende Fremdsprachenkenntnisse
10. Kenntnisse in der Anwendung von Standard-Software (Word, Excel, Internet, Mail etc.)
11. selbstständige Arbeitsweise, hohe Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, kom-petentes/verbindliches Auftreten gegenüber diversen Akteuren im LAG-Gebiet;
12. Expertise in der Moderation und Steuerung von Entwicklungs- und Beteiligungsprozes-sen im ländlichen Raum, Fähigkeiten zur Vermittlung bzw. Konfliktlösung
13. Eigenerklärung über die Referenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung, des Auftraggebers mit Ansprechpartner
14. Bietergemeinschaftserklärung (sofern einschlägig)
15. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
16. Verpflichtungserklärung bei Nachunternehmerstellung (auf gesondertes Nachfordern des AG)
17. Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Sofern einschlägig)
18. Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Nachfordern des AG)
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Plessa
Amtsdirektor
Steinweg 6
04928 Plessa
LAG Vorstand
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Landes Brandenburg (www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
2. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Landes Brandenburg erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
3. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Landes Brandenburg erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
4. Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6U6HD6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.