Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1-6 und 8 nach HOAI §53 (im Einzelnen s. Ziff. II.2.4) - Neubau Verwaltungs- und Kommunikationsgebäude GFZ Potsdam
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Telegrafenberg Haus G 255
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1-6 und 8 nach HOAI §53 (im Einzelnen s. Ziff. II.2.4) - Neubau Verwaltungs- und Kommunikationsgebäude GFZ Potsdam
Das Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ beabsichtigt, im Eingangsbereich des Wissenschaftsparks auf dem Telegrafenberg in Potsdam einen Neubau zu errichten, der im stadt- und landschaftsräumlichen sowie nutzungsstrukturellen Zusammenhang mit dem Hauptgebäude des GFZ stehen wird. Der Neubau soll für den Campus GFZ Potsdam eine eindeutige Adresse ausbilden, einen Empfangs-/ Ausstellungs- und Seminar-/Vortragsbereich beinhalten sowie einen Beitrag zur Reduzierung des unbefriedigten Büroraumbedarfes durch Schaffung moderner Büroflächen leisten.
Der Neubau soll der gestiegenen Beschäftigtenzahl des GFZ sowie den Ansprüchen der zunehmenden und komplexer werdenden Vernetzung im Bereich der Kommunikation begegnen und die Bedingungen für die interne und externe Kommunikation deutlich verbessern.
Neben den nutzerspezifischen Anforderungen soll das Gebäude mindestens BNB-Silber-Standard erreichen. Für das Gebäude sind zudem die Regeln aus dem „Gebäudeeffizienzerlass für Bundesgebäude" anzuwenden.
Das Raumprogramm umfasst Büro- und Kommunikationsflächen sowie erforderliche Neben- und Lagerflächen und weist eine Nutzungsfläche (NUF) von rund 1.360 qm auf.
Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs, der 2022/2023 durchgeführt wird, liefert die Grundlage der baulichen Entwicklung.
Der Neubau soll zudem in das zukünftige Versorgungskonzept des Wissenschaftsparks eingebunden und an den Bestandbau Haus G technisch wie baulich angebunden werden.
14473 Potsdam
Die geplante Baumaßnahme umfasst im Einzelnen:
1. Neubau eines Verwaltungs- und Kommunikationsgebäudes, gegliedert in einen Kommunikationsbereich mit Empfangs-/Ausstellungsbereich und Sitzungssälen im Erdgeschoss sowie Büro- und Nebenflächen in den Obergeschossen. Abhängig vom Entwurf gibt es ein Erschließungstreppenhaus mit Personenaufzug. Der Neubau soll BNB-Silber zertifiziert werden.
2. Umbau/Erneuerung von Anlagen/Anlagenteilen der Wärme- und Kälteversorgung für die Bestandsgebäude Haus B-G (Technikzentrale in Haus D) sowie Anbindung des Neubaus an die erneuerten/angepassten Technikzentralen. Der Umbau/Erneuerung erfolgt bei laufendem Betrieb der Gebäude.
Grundlage der geplanten Maßnahmen werden einerseits das Ergebnis des interdisziplinären Realisierungswettbewerbs für Architekten/Architektinnen und Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen sein, dessen Ergebnis im März/April 2023 vorliegen wird, sowie der Vorentwurf des Energiekonzepts aus dem Jahr 2021/2022 (Verf.: GFZ).
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung (Hörsaal, Institutsgebäude); 2. Art der Baumaßnahme: Neubau und Bauen im Bestand (partielle Sanierung / partieller Umbau); 3. Größenordnungen: rd. 2.300 qm BGF; 4. Geschätzte Kosten für die hier ausgeschriebenen Maßnahmen (Summe KGr 410-460, 480 nach DIN 276): Neubau: ca. 1,22 Mio. EUR netto; Bauen im Bestand: ca. 1,78 Mio. EUR netto.
Die Planung muss in enger Zusammenarbeit mit der Objektplanung sowie weiteren Fachplanungen erfolgen. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 gem. HOAI §53, jeweils die Grundleistungen LPh 2-8 (teilweise, soweit die Leistungen nicht durch den AG erbracht werden [im Einzelnen s. Vergabeunterlagen, hier Vertragsentwurf, Anlage spezifische Leistungspflichten]).
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11.
Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die auf der Vergabeplattform abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Vorentwurf des Energiekonzepts (Stand 29.06.2022), Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (insb. Leistungsbild [spezifische Leistungspflichten]). Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. In der 2. Stufe des Verfahrens werden den ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. hierzu Ziffer II.2.11).
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 05/2023; 2. Realisierung bis 3. Quartal 2026 (Umbau) bzw. 3. Quartal 2029 (Übergabe Neubau); 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis zu Ziffer II.2.7: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit).
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages soll die Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 4 gem. HOAI §55), soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, beauftragt werden. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme / Zurverfügungstellung der Finanzmittel einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt.
Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
(2) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden.
(3) In der 2. Stufe des Verfahrens (Zuschlagsverfahren) werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Formblatt für Honorarangebote.
(4) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (Formblatt) und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen (u.a. ggf. - soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erklärt - Erklärungen für Unterauftragnehmer).
Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (TGA)
Postanschrift: Enderstraße 94
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] sowie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular VHB 124 LD] sowie - sofern zutreffend – Bewerbergemeinschaftserklärung [VHB 234], Erklärungen für Nachunternehmer [VHB 236]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Angebotsinhalte zu nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation bewertet (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix); eine erneute Vorlage dieser Angebotsbestandteile mit nachfolgenden Angeboten, insbesondere dem finalen Angebot, ist nicht vorgesehen. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 270 Punkte erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(7) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle wenden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-04990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Telegrafenberg Haus G
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.gfz-potsdam.de