Info zum vergebenen Auftrag - Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten an den Standorten in 14471 und 14478 Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-16-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Info zum vergebenen Auftrag - Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten an den Standorten in 14471 und 14478 Potsdam
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten an vier Standorten in Potsdam
Los 1: Zeppelinstr. 55, An der Pirscheide 13 und Stormstraße 21/23/25 in 14471 Potsdam und
Los 2: Binsenhof 2-8 in 14478 Potsdam.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
Gemeinschaftsunterkunft in Potsdam West: An drei Standorten in 14471 Potsdam
Zeppelinstr. 55, An der Pirscheide 13 und Stormstraße 21/23/25 14471 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten ab dem 01.04.2023 an den Standorten 1 (Zeppelinstr. 55) und 3 (Stormstraße 21/23/25) sowie zusätzlich ab dem 01.05.2023 am Standort 2 (An der Pirscheide 13) unter folgenden Maßgaben:
- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 360 Geflüchteten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.
- Das Büro des Auftragnehmers an den Standorten an den Standorten 1 und 2 müssen montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr mit Personal besetzt und für die LHP erreichbar sein. Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass hierfür an den Standorten 1 und 2 an Werktagen Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten 4 Sicherheitskräfte einzusetzen sind. Dieser Personaleinsatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen. Am Standort 3 ist keine Bewachung erforderlich, jedoch muss der Sicherheitsdienst am Standort Zeppelinstraße für die Bewohner*innen des Wohnungsverbundes außerhalb der Bürozeiten des Auftragnehmers telefonisch erreichbar sein.
- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP unverzüglich mitzuteilen.
- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit.
- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.
- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.
- Führen einer standortspezifischen Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.
- Führen einer Anwesenheitsliste.
- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Einrichtungen.
- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.
- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer, unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle, einrichtungsspezifische Sicherheitskonzepte zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept beim Auftraggeber einzureichen (siehe Anlagen B I, B II und B III). Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Frauen und besonders Schutzbedürftiger vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der LHP (siehe Anlage B III) und richtet sein Kinder- und Gewaltschutzkonzept entsprechend aus. Die Berichterstattung des Auftragnehmers über die Einhaltung dieser Mindeststandards in den Einrichtungen ist als Anlage dem strukturierten Sachbericht (siehe Anlage A) hinzuzufügen.
- Führen einer Besucherliste.
- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.
- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes.
- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).
- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt.
- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist die LHP, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht zu bekämpfen und zu beseitigen. Am Standort 3 (Stormstr. 21/23/25) erfolgt die Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter, der Auftragnehmer hat jedoch im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten ein Schädlingsmonitoring durchzuführen.
- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.
- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.
- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden (Standort 1 und 2).
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.
- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.
- Die LHP erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen (außer Standort 3).
Mit dem Angebot ist vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:
Leistungsumfang:
2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.
2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung
2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur
2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung
2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung
2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben
Personalorganisation:
2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung
2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung
Prozessqualität:
2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung
2.3.2 Betriebssicherheit
2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement
Vorgaben für das Konzept:
Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen.
a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen.
b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vor-gesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind.
Ergänzende Hinweise:
a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die auf-grund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können.
b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z. B. Stundenanzahl pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche).
c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist.
d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein.
e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z. B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet
werden.
Wenn ein Bieter in beiden Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in dem Los den Zuschlag, in dem die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.
Loslimitierung:
Sollte der Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.
Wohnungsverbund Am Schlaatz: Binsenhof 2-8 in 14478 Potsdam
Binsenhof 2-8 14478 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten, ab dem 01.04.2023 unter folgenden Maßgaben:
- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 80 Geflüchteten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.
- Das Büro des Auftragnehmers in der Einrichtung muss montags bis freitags zwischen 09:00 und 15:00 Uhr besetzt und für die LHP erreichbar sein. Am Standort ist derzeit keine Bewachung erforderlich. Unabhängig davon ist durch den AN ein Sicherheitskonzept für den Wohnungsverbund zu erstellen und polizeilich bestätigen zu lassen und laufend aktuell zu halten. Der AN muss sicherstellen, dass die Bewohner*innen des Wohnungsverbundes in Notfällen Unterstützung erhalten. Dies kann z. B. durch die Bekanntgabe der telefonischen Erreichbarkeit eines Bereitschaftsdienstes des AN´s erfolgen. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Betreiberkonzept des AN´s unter dem Punkt Trägerinternes Qualitätsmanagement (siehe Bewertungsmatrix zur Leistungswertung) darzulegen.
- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP unverzüglich mitzuteilen.
- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit.
- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.
- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.
- Führen einer Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.
- Führen einer Anwesenheitsliste.
- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft.
- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.
- Vor Inbetriebnahme der Einrichtung hat der Auftragnehmer, unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle, ein Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutz-konzept beim Auftraggeber einzureichen (siehe Anlagen B I, B II und B III). Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Frauen und besonders Schutzbedürftiger vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der LHP (siehe Anlage B III) und richtet sein Kinder- und Gewaltschutzkonzept entsprechend aus. Die Berichterstattung des Auftragnehmers über die Einhaltung dieser Mindeststandards in den Einrichtungen ist als Anlage dem strukturierten Sachbericht (siehe Anlage A) hinzuzufügen.
- Führen einer Besucherliste.
- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.
- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes (insofern beauftragt).
- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).
- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt. Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen. Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen.
- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, sind die LHP, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration und der Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, erfolgt die Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter auf dessen Kosten, der Auftragnehmer hat jedoch im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten ein Schädlingsmonitoring durchzuführen.
- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.
- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.
- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.
- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.
Mit dem Angebot ist vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:
Leistungsumfang:
2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.
2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung
2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur
2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung
2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung
2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben
Personalorganisation:
2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung
2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung
Prozessqualität:
2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung
2.3.2 Betriebssicherheit
2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement
Vorgaben für das Konzept:
Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen.
a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen.
b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vor-gesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind.
Ergänzende Hinweise:
a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die aufgrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können.
b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z. B. Stundenanzahl pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche).
c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist.
d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein.
e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z. B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Wenn ein Bieter in beiden Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in dem Los den Zuschlag, in dem die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.
Loslimitierung:
Sollte der Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten
Postanschrift: Erna-Scheffler-Straße 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten
Postanschrift: Gartenstr. 42
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR64FE
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland