Info zum vergebenen Auftrag - Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten an den Standorten in 14471 und 14478 Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-16-23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Info zum vergebenen Auftrag - Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten an den Standorten in 14471 und 14478 Potsdam

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-16-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten an vier Standorten in Potsdam

Los 1: Zeppelinstr. 55, An der Pirscheide 13 und Stormstraße 21/23/25 in 14471 Potsdam und

Los 2: Binsenhof 2-8 in 14478 Potsdam.

Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinschaftsunterkunft in Potsdam West: An drei Standorten in 14471 Potsdam

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Zeppelinstr. 55, An der Pirscheide 13 und Stormstraße 21/23/25 14471 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten ab dem 01.04.2023 an den Standorten 1 (Zeppelinstr. 55) und 3 (Stormstraße 21/23/25) sowie zusätzlich ab dem 01.05.2023 am Standort 2 (An der Pirscheide 13) unter folgenden Maßgaben:

- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 360 Geflüchteten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.

- Das Büro des Auftragnehmers an den Standorten an den Standorten 1 und 2 müssen montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr mit Personal besetzt und für die LHP erreichbar sein. Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass hierfür an den Standorten 1 und 2 an Werktagen Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten 4 Sicherheitskräfte einzusetzen sind. Dieser Personaleinsatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen. Am Standort 3 ist keine Bewachung erforderlich, jedoch muss der Sicherheitsdienst am Standort Zeppelinstraße für die Bewohner*innen des Wohnungsverbundes außerhalb der Bürozeiten des Auftragnehmers telefonisch erreichbar sein.

- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP unverzüglich mitzuteilen.

- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit.

- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.

- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.

- Führen einer standortspezifischen Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.

- Führen einer Anwesenheitsliste.

- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Einrichtungen.

- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.

- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer, unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle, einrichtungsspezifische Sicherheitskonzepte zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.

- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept beim Auftraggeber einzureichen (siehe Anlagen B I, B II und B III). Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Frauen und besonders Schutzbedürftiger vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der LHP (siehe Anlage B III) und richtet sein Kinder- und Gewaltschutzkonzept entsprechend aus. Die Berichterstattung des Auftragnehmers über die Einhaltung dieser Mindeststandards in den Einrichtungen ist als Anlage dem strukturierten Sachbericht (siehe Anlage A) hinzuzufügen.

- Führen einer Besucherliste.

- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.

- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.

- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes.

- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).

- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt.

- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist die LHP, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht zu bekämpfen und zu beseitigen. Am Standort 3 (Stormstr. 21/23/25) erfolgt die Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter, der Auftragnehmer hat jedoch im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten ein Schädlingsmonitoring durchzuführen.

- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.

- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.

- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden (Standort 1 und 2).

- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.

- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.

- Die LHP erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen (außer Standort 3).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität mit den Unterkriterien: Leistungsumfang zu 50 %, Personalorganisation zu 25 % und Prozessqualität zu 25 % / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit dem Angebot ist vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:

Leistungsumfang:

2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.

2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung

2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur

2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung

2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung

2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben

Personalorganisation:

2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung

2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung

Prozessqualität:

2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung

2.3.2 Betriebssicherheit

2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement

Vorgaben für das Konzept:

Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen.

a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen.

b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vor-gesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind.

Ergänzende Hinweise:

a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die auf-grund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können.

b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z. B. Stundenanzahl pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche).

c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist.

d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein.

e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z. B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet

werden.

Wenn ein Bieter in beiden Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in dem Los den Zuschlag, in dem die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.

Loslimitierung:

Sollte der Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wohnungsverbund Am Schlaatz: Binsenhof 2-8 in 14478 Potsdam

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Binsenhof 2-8 14478 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten, ab dem 01.04.2023 unter folgenden Maßgaben:

- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 80 Geflüchteten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.

- Das Büro des Auftragnehmers in der Einrichtung muss montags bis freitags zwischen 09:00 und 15:00 Uhr besetzt und für die LHP erreichbar sein. Am Standort ist derzeit keine Bewachung erforderlich. Unabhängig davon ist durch den AN ein Sicherheitskonzept für den Wohnungsverbund zu erstellen und polizeilich bestätigen zu lassen und laufend aktuell zu halten. Der AN muss sicherstellen, dass die Bewohner*innen des Wohnungsverbundes in Notfällen Unterstützung erhalten. Dies kann z. B. durch die Bekanntgabe der telefonischen Erreichbarkeit eines Bereitschaftsdienstes des AN´s erfolgen. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Betreiberkonzept des AN´s unter dem Punkt Trägerinternes Qualitätsmanagement (siehe Bewertungsmatrix zur Leistungswertung) darzulegen.

- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP unverzüglich mitzuteilen.

- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit.

- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.

- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.

- Führen einer Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.

- Führen einer Anwesenheitsliste.

- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft.

- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.

- Vor Inbetriebnahme der Einrichtung hat der Auftragnehmer, unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle, ein Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.

- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutz-konzept beim Auftraggeber einzureichen (siehe Anlagen B I, B II und B III). Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Frauen und besonders Schutzbedürftiger vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der LHP (siehe Anlage B III) und richtet sein Kinder- und Gewaltschutzkonzept entsprechend aus. Die Berichterstattung des Auftragnehmers über die Einhaltung dieser Mindeststandards in den Einrichtungen ist als Anlage dem strukturierten Sachbericht (siehe Anlage A) hinzuzufügen.

- Führen einer Besucherliste.

- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.

- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.

- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes (insofern beauftragt).

- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).

- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt. Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen. Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen.

- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, sind die LHP, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration und der Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, erfolgt die Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter auf dessen Kosten, der Auftragnehmer hat jedoch im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten ein Schädlingsmonitoring durchzuführen.

- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.

- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.

- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden.

- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.

- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität mit den Unterkriterien: Leistungsumfang zu 50 %, Personalorganisation zu 25 % und Prozessqualität zu 25 % / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit dem Angebot ist vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:

Leistungsumfang:

2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.

2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung

2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur

2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung

2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung

2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben

Personalorganisation:

2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung

2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung

Prozessqualität:

2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung

2.3.2 Betriebssicherheit

2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement

Vorgaben für das Konzept:

Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen.

a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen.

b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vor-gesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind.

Ergänzende Hinweise:

a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die aufgrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können.

b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z. B. Stundenanzahl pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche).

c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist.

d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein.

e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z. B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet werden.

Wenn ein Bieter in beiden Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in dem Los den Zuschlag, in dem die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.

Loslimitierung:

Sollte der Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 249-727513
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: Los 2
Bezeichnung des Auftrags:

Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Malteser Werke gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Erna-Scheffler-Straße 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: Los 1
Bezeichnung des Auftrags:

Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Internationaler Bund (IB) IB Berlin-Brandenburg gGmbH
Postanschrift: Gartenstr. 42
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR64FE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/04/2023

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