Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten an den Standorten in 14471 und 14478 Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-16-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR6R9P/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR6R9P
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten an den Standorten in 14471 und 14478 Potsdam

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-16-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten an vier Standorten in Potsdam

Los 1: Zeppelinstr. 55, An der Pirscheide 13 und Stormstraße 21/23/25 in 14471 Potsdam und

Los 2: Binsenhof 2-8 in 14478 Potsdam.

Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinschaftsunterkunft in Potsdam West: An drei Standorten in 14471 Potsdam

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Zeppelinstr. 55, An der Pirscheide 13 und Stormstraße 21/23/25 14471 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten ab dem 01.04.2023 an den Standorten 1 (Zeppelinstr. 55) und 3 (Stormstraße 21/23/25) sowie zusätzlich ab dem 01.05.2023 am Standort 2 (An der Pirscheide 13) unter folgenden Maßgaben:

- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 360 Geflüchteten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.

- Das Büro des Auftragnehmers an den Standorten an den Standorten 1 und 2 müssen montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr mit Personal besetzt und für die LHP erreichbar sein. Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass hierfür an den Standorten 1 und 2 an Werktagen Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten 4 Sicherheitskräfte einzusetzen sind. Dieser Personaleinsatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen. Am Standort 3 ist keine Bewachung erforderlich, jedoch muss der Sicherheitsdienst am Standort Zeppelinstraße für die Bewohner*innen des Wohnungsverbundes außerhalb der Bürozeiten des Auftragnehmers telefonisch erreichbar sein.

- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP unverzüglich mitzuteilen.

- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit.

- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.

- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.

- Führen einer standortspezifischen Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.

- Führen einer Anwesenheitsliste.

- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Einrichtungen.

- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.

- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer, unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle, einrichtungsspezifische Sicherheitskonzepte zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.

- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept beim Auftraggeber einzureichen (siehe Anlagen B I, B II und B III). Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Frauen und besonders Schutzbedürftiger vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der LHP (siehe Anlage B III) und richtet sein Kinder- und Gewaltschutzkonzept entsprechend aus. Die Berichterstattung des Auftragnehmers über die Einhaltung dieser Mindeststandards in den Einrichtungen ist als Anlage dem strukturierten Sachbericht (siehe Anlage A) hinzuzufügen.

- Führen einer Besucherliste.

- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.

- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.

- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes.

- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).

- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt.

- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist die LHP, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht zu bekämpfen und zu beseitigen. Am Standort 3 (Stormstr. 21/23/25) erfolgt die Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter, der Auftragnehmer hat jedoch im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten ein Schädlingsmonitoring durchzuführen.

- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.

- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.

- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden (Standort 1 und 2).

- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.

- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.

- Die LHP erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen (außer Standort 3).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität mit den Unterkriterien: Leistungsumfang zu 50 %, Personalorganisation zu 25 % und Prozessqualität zu 25 % / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Leistungserbringung erfolgt ab dem 01.04.2023 an den Standorten 1 und 3 und zusätzlich ab dem 01.05.2023 am Standort 2 und endet mit Ablauf des 31.03.2026. Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr bis zum 31.03.2027. Die Option ist jeweils spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit dem Angebot ist vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:

Leistungsumfang:

2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.

2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung

2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur

2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung

2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung

2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben

Personalorganisation:

2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung

2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung

Prozessqualität:

2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung

2.3.2 Betriebssicherheit

2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement

Vorgaben für das Konzept:

Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen.

a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen.

b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vor-gesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind.

Ergänzende Hinweise:

a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die auf-grund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können.

b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z. B. Stundenanzahl pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche).

c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist.

d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein.

e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z. B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet

werden.

Wenn ein Bieter in beiden Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in dem Los den Zuschlag, in dem die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.

Loslimitierung:

Sollte der Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wohnungsverbund Am Schlaatz: Binsenhof 2-8 in 14478 Potsdam

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Binsenhof 2-8 14478 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten, ab dem 01.04.2023 unter folgenden Maßgaben:

- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 80 Geflüchteten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.

- Das Büro des Auftragnehmers in der Einrichtung muss montags bis freitags zwischen 09:00 und 15:00 Uhr besetzt und für die LHP erreichbar sein. Am Standort ist derzeit keine Bewachung erforderlich. Unabhängig davon ist durch den AN ein Sicherheitskonzept für den Wohnungsverbund zu erstellen und polizeilich bestätigen zu lassen und laufend aktuell zu halten. Der AN muss sicherstellen, dass die Bewohner*innen des Wohnungsverbundes in Notfällen Unterstützung erhalten. Dies kann z. B. durch die Bekanntgabe der telefonischen Erreichbarkeit eines Bereitschaftsdienstes des AN´s erfolgen. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Betreiberkonzept des AN´s unter dem Punkt Trägerinternes Qualitätsmanagement (siehe Bewertungsmatrix zur Leistungswertung) darzulegen.

- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP unverzüglich mitzuteilen.

- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit.

- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.

- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.

- Führen einer Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.

- Führen einer Anwesenheitsliste.

- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft.

- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.

- Vor Inbetriebnahme der Einrichtung hat der Auftragnehmer, unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle, ein Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.

- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutz-konzept beim Auftraggeber einzureichen (siehe Anlagen B I, B II und B III). Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Frauen und besonders Schutzbedürftiger vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der LHP (siehe Anlage B III) und richtet sein Kinder- und Gewaltschutzkonzept entsprechend aus. Die Berichterstattung des Auftragnehmers über die Einhaltung dieser Mindeststandards in den Einrichtungen ist als Anlage dem strukturierten Sachbericht (siehe Anlage A) hinzuzufügen.

- Führen einer Besucherliste.

- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.

- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.

- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes (insofern beauftragt).

- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).

- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt. Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z.B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen. Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen.

- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, sind die LHP, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration und der Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, erfolgt die Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter auf dessen Kosten, der Auftragnehmer hat jedoch im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten ein Schädlingsmonitoring durchzuführen.

- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.

- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.

- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden.

- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.

- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität mit den Unterkriterien: Leistungsumfang zu 50 %, Personalorganisation zu 25 % und Prozessqualität zu 25 % / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Leistungserbringung erfolgt ab dem 01.04.2023 und endet mit Ablauf des 31.03.2026. Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr bis zum 31.03.2027. Die Option ist jeweils spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2027.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit dem Angebot ist vom Bieter ein Betreiberkonzept mit mindestens folgenden Angaben einzureichen:

Leistungsumfang:

2.1.1 Organisation der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.

2.1.2 Gestaltung eines konfliktarmen Zusammenlebens in der Einrichtung

2.1.3 Integration und Zugang zur sozialen Infrastruktur

2.1.4 Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache und Unterstützung bei der schulischen Bildung

2.1.5 aktive Vorbereitung auf das Wohnen außerhalb der Einrichtung

2.1.6 Teilhabe am sozialen Leben

Personalorganisation:

2.2.1 Personaleinsatz und Personalgewinnung

2.2.2 Personalentwicklung und Fortbildung

Prozessqualität:

2.3.1 Erhalt einer intakten Ausstattung der Einrichtung

2.3.2 Betriebssicherheit

2.3.3 Trägerinternes Qualitätsmanagement

Vorgaben für das Konzept:

Die Schriftgröße (min. 10 pt), die Schriftart und der Zeilenabstand müssen eine gute Lesbarkeit ermöglichen.

a) Die Struktur und Gliederung des Konzeptes muss den Kriterien und Unterkriterien nach der Nummerierung und Reihenfolge entsprechen.

b) Die im Konzept enthaltenen Darlegungen werden Vertragsbestandteil und definieren damit Leistungspflichten. Es wird im Rahmen der konzeptionellen Beschreibungen deswegen eine eindeutige und verbindliche Benennung von Leistungen erwartet, die ohne Eintritt von etwaigen Bedingungen, ab Beginn des Vertrages erbracht werden können. Sofern vor-gesehen, sind davon deutlich abgegrenzt geplante Maßnahmen zu beschreiben, deren Umsetzung unter Vorbehalt bzw. vom Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen abhängig sind.

Ergänzende Hinweise:

a) Auf die Beschreibung von Maßnahmen, die aufgrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen (z. B. objektspezifische Besonderheiten) nicht realisierbar sind, soll verzichtet werden, da diese im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt werden können.

b) Personalrelevante Angebote sind hinsichtlich geplanten zeitlichen Umfangs und des konkret dafür vorgesehenen Personals mit jeweiliger Funktion zu beschreiben (z. B. Stundenanzahl pro Woche durch Hauswirtschafter oder Ehrenamtliche).

c) Der im Preisblatt vorgegebene Personalansatz stellt die Mindestanforderung dar, die bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen ist.

d) Die beschriebenen Leistungen müssen plausibel im Hinblick auf die angebotene Vergütung sein.

e) Maßnahmen, die über Drittmittel (z. B. Spenden) finanziert werden, müssen gesondert gekennzeichnet werden.

Wenn ein Bieter in beiden Losen in der Gesamtwertung auf Platz 1 liegt, erhält er nur in dem Los den Zuschlag, in dem die Punktdifferenz zum Zweitplatzierten Bieter am größten ist. In dem Los, in dem die Punktdifferenz zwischen Erst- und Zweitplatziertem Bieter am geringsten ist, erhält dann der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag.

Loslimitierung:

Sollte der Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot erzielt haben und in dem verbleibenden Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen, kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das verbleibende wertungsfähige Angebot vom Bestbieter berücksichtigt werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Sofern nichts anderes geregelt, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.

Mit dem Angebot sind einzureichen:

Darstellung des Unternehmens (Bieter) unter folgenden Angaben:

- Name des Unternehmens

- Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung, Registergericht, Genehmigungsnummer /-behörde

- Unternehmensträger (z. B. Inhaber, Gesellschafter)

- Stammkapital (soweit einschlägig)

- Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z. B. Geschäftsführer)

- Geschäftsfelder des Unternehmens

(Formular 4.5, gilt losübergreifend).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Sofern nichts anderes geregelt, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.

Mit dem Angebot sind einzureichen:

- Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und Mindestjahresumsatz pro Geschäftsjahr (in EUR netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (soziale Arbeit) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021). Es zählt der Nettoumsatz in EURO. Der Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (soziale Arbeit) muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto/pro Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) in Los 1 und/oder in Los 2 betragen

(Formular 4.9, zu Los 1 und/oder zu Los 2).

- Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme

von mind. 5 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden,

von mind. 3 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und

von mind. 2 Mio. EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird.

Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

(Formular 4.10, zu Los 1 und/oder zu Los 2).

- Eigenerklärung über eine bestehende Inventarversicherung mit einer Deckungssumme

von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Feuer,

von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Leitungswasser,

von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Sturm,

von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Hagel und

von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Einbruchdiebstahl.

Für den Fall, dass aktuell über keine Inventarversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Inventarversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird.

Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Inventarversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

(Formular 4.11, zu Los 1 und/oder zu Los 2).

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:

- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

(Formular 4.4 EU, sofern einschlägig zu Los 1 und/oder zu Los 2).

- Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB beizulegen

(Formular 4.1 EU, sofern einschlägig, gilt losübergreifend).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Sofern nichts anderes geregelt, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.

Mit dem Angebot sind einzureichen:

- Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen.

(Formular 4.3 EU, sofern einschlägig zu Los 1 und/oder zu Los 2)

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:

- Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. Eignungsleihe

(Formular 4.4 EU, sofern einschlägig zu Los 1 und/oder zu Los 2).

- Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB beizulegen

(Formular 4.1 EU, sofern einschlägig, gilt losübergreifend).

- Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB beizulegen

(Formular 4.1 EU, sofern einschlägig, gilt losübergreifend).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Sofern nichts anderes geregelt, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.

Mit dem Angebot sind einzureichen:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

(Formular 4.1 EU, sofern einschlägig, gilt losübergreifend)

- Erklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner.

(Formular 4.2 EU, sofern einschlägig zu Los 1 und/oder zu Los 2).

- Erklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12, gilt losübergreifend)

- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

(Formular 5.3, gilt losübergreifend)

- Konzept(e) gemäß Bewertungsmatrix

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:

- Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

(Formular 5.4, sofern einschlägig, gilt losübergreifend)

Sonstiges:

- Bewerbungsbedingungen

- Vertragsbedingungen zu Los 1 und/oder zu Los 2

- Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und/oder zu Los 2 nebst Anlagen

- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Verträgen der Landeshauptstadt Potsdam

- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Vergaben der Landeshauptstadt Potsdam

- Informationsblatt zur eVergabe

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/01/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/01/2023
Ortszeit: 09:00
Ort:

Potsdam

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Unterlagen, die nach Zuschlagserteilung bis Inbetriebnahme der Einrichtung durch den Auftragnehmer anzufertigen und dem Auftraggeber vorzulegen sind:

- Sicherheitskonzept

Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle vor Inbetriebnahme der Einrichtung ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen (sollte bei Betriebsbeginn noch kein aktualisiertes, von der Polizei bestätigtes Sicherheitskonzept vorliegen, gilt das vorhergehende Sicherheitskonzept unter Aktualisierung der Kontaktdaten des Auftragnehmers für bis zu 3 Monate weiter).

Das von der zuständigen Polizeidienststelle genehmigte Sicherheitskonzept muss die eigenen Sicherheitsmaßnahmen wie den personellen und zeitlichen Einsatz von geeignetem Sicherheitsdienstpersonal (Bewachungsumfang), Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit der Gemeinschaftsunterkunft, des Personals sowie des Sicherheitsdienstleisters, Meldewege bei Angriffen von innen und von außen, bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen, Angaben zum vorbeugenden Brandschutz, die im Notfall erforderlichen Evakuierungsmaßnahmen, Notrufnummern sowie die polizeilichen Präventions- und Schutzmaßnahmen enthalten. Die Einrichtung ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen. Hierüber sind u.a. im Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen.

- Vertrag mit der Wachschutzfirma/Sicherheitsdienst NUR zu Los 1

Ist vom Betreiber anzufertigen und dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vor der Betriebsaufnahme vorzulegen

- Vereinbarung gem. §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.

Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen (siehe Anlagen C I und CII).

- Hausordnung

Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung eine Hausordnung auszufertigen und beim Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration in Kopie vorzulegen.

- Brandschutzordnung

Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung eine Brandschutzordnung (Teil A, B und C nach DIN 14096) beim Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration in Kopie vorzulegen.

- Hygieneplan mit Reinigungs- und Des infektionsplan

Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung einen Hygieneplan unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.) aufzustellen und beim Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration in Kopie vorzulegen. Inhalt des Hygieneplanes muss unter anderem ein Reinigungs- und Desinfektionsplan sein (analog den Vorgaben des vom Länder-Arbeitskreises erstellten Rahmen-Hygieneplanes gemäß §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose in der jeweils gültigen Fassung).

- Pandemieplan

Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung einen Pandemieplan mit den folgenden Themenfeldern aufzustellen:

1. Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell),

2. Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft und

3. Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst

und dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration in Kopie vorzulegen.

Der Pandemieplan ist unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende auszuarbeiten.

Das Pandemiekonzept sollte entsprechend des aktuellen Pandemiegeschehens abgestufte Maßnahmen vorsehen, z. B. ein generelles Besuchsverbot mit begründeten Ausnahmen während der Geltung einer Eindämmungsverordnung. Der Pandemieplan muss ein Testkonzept enthalten oder den Verzicht auf ein Testkonzept begründen.

Ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen sind bereits im Vorfeld im Sicherheitskonzept festzulegen.

- Einsatzplan

Der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung die folgenden Angaben zum eingesetzten Personal beim Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration bekanntzugeben:

1. Funktion,

2. die wöchentliche Arbeitszeit sowie

3. ggf. Nachweise zur Qualifikation.

- Erweiterte Führungszeugnisse für das einzusetzende Personal

Der Betreiber hat vor Inbetriebnahme der Einrichtung die erweiterten Führungszeugnisse des eingesetzten Personals dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration im Original vorzulegen.

-> Besichtigungstermine:

Es besteht die Möglichkeit, eine exemplarische Wohneinheit, die dem Mindeststandard gem. Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnGDV) entspricht, vor Ablauf der Angebotsfrist zu besichtigen. Hierfür ist die 3. Kalenderwoche vorgesehen.

Mit der Begehung kann Kenntnis zum Zustand des Gebäudes und der Räumlichkeiten sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschmaschinen, etc. in den nachfolgend aufgeführten Gemeinschaftsunterkünften erlang werden.

1. Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstr. 55 und An der Pirscheide 13 sowie

Wohnungsverbund Stormstraße 21/23/25 in 14471 Potsdam (Los 1)

2. Gemeinschaftsunterkunft Binsenhof 2-8 in 14478 Potsdam Potsdam (Los 2)

Sofern Interesse an einer Besichtigung besteht, ist eine schriftliche Anmeldung über den Vergabemarktplatz Brandenburg bei der Vergabestelle notwendig. Sie erhalten dann ein konkretes Zeitfenster für eine Besichtigung zwischen 09:00 und 15:00 Uhr.

Geplante Besichtigungstermine sind für das Los 1 (Standort 1, 2 und 3) der 19.01.2023 und für das Los 2 (Standort 1) der 20.01.2023. Änderungen sind vorbehalten. Es sollten max. 2 Personen pro Bieter an der Besichtigung teilnehmen. Während der Besichtigung ist eine medizinische oder FFP2/NR95 Maske zu tragen

(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o. ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.

(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.

(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.

(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:

1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.

2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.

3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.

4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.

5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.

(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.

(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6R9P

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2022

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