Objektplanung für Gebäude nach §§ 33-37 HOAI für die Sanierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (Otterkiez 1-7u, 9-15u, 17-21u; 14478 Potsdam) Referenznummer der Bekanntmachung: MI.102306_OTT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Gebäude nach §§ 33-37 HOAI für die Sanierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (Otterkiez 1-7u, 9-15u, 17-21u; 14478 Potsdam)
Objektplanung für Gebäude nach §§ 33-37 HOAI für die Sanierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (Otterkiez 1-7u, 9-15u, 17-21u; 14478 Potsdam)
Otterkiez 1-7u, 9-15u, 17-21u 14478 Potsdam
Bei dem Objekt Otterkiez 1-7u, 9-15u, 17-21u handelt es sich um drei teilsanierte Wohngebäude in WBS 70 Plattenbauweise aus dem Jahr 1985. Die drei nebeneinanderstehenden baugleichen Gebäude sind 5 geschossig, mit insgesamt 155 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von insgesamt 7.245,16 m2.
Die Grundrisse der im Objekt vorhandenen 1- bis 4-Raum-Wohnungen sind auch nach der Sanierung gut nutzbar und vermietbar, so dass bezüglich der Grundrisse voraussichtlich keine Änderungen erforderlich sind, ggf. dort wo Aufzüge an den Kopfbauten installiert werden sollen.
Die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen umfassen Baumaßnahmen am und im Gebäude sowie in den Wohnungen. Die Maßnahmen in den bewohnten Wohnungen unterscheiden sich hinsichtlich des Umfanges der Sanierung von denen im unbewohnten Zustand.
1. Allgemeine Anforderungen an die Sanierung:
Die Sanierung soll überwiegend im bewohnten Zustand stattfinden. Lediglich die Mieter der 1-Raum-Wohnungen werden umgesetzt. Den Mietern der restlichen Wohnungen wird für die Kernbauzeit in ihren Wohnungen voraussichtlich ein Apartment zur Verfügung gestellt, die Möbel der Mieter verbleiben in der zu sanierenden Wohnung.
2. Ziele für das Projekt:
- wesentliche Gebrauchswerterhöhung des Objekts
- energetische Verbesserung der Gebäudesubstanz gemäß GEG 2020 (energetischer Standard eines KfW-Effizienzhaus 70)
- Verbesserung der Qualität der Wohnungen unter anderem durch Modernisierung der Küchen und Bäder
- Dauerhaftigkeit der durchzuführenden Maßnahmen zur Gewährung langfristig niedriger Instandhaltungs- und Betriebskosten
- Sicherung einer langfristigen Vermietbarkeit der Nutzungseinheiten
3. Besondere Schwerpunkte:
Der Bisamkiez 2-6, 16-20 wurde bereits saniert. Hier ist zu prüfen, ob die bereits vorhandene Planung in Bezug auf die Fassadengestaltung / Balkone von dem Architekten übernommen und auf den Otterkiez angepasst werden kann.
4. Termine:
- Entwurfsplanung bis: 01.2023
- Baugenehmigung-Bauantragstellung (Balkone/Lüftung) bis: 02.2023
- GU-Ausschreibung bis: 03.2023
- Vergabe GU bis: 05.2023
- Baubeginn geplant: 06.2023
- Bauende incl. aller baubegleitenden Maßnahmen: 12.2025
5. Baukosten:
Die verbindlichen Kostenobergrenzen für die KG 300, und 400 ergeben sich aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung der AG.
KG [Betrag gelöscht] EUR brutto
KG [Betrag gelöscht] EUR brutto
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Lph) 2 bis 9; 1. Stufe Lph 2 bis 4; ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung;
2. Stufe Lph 6 bis 7;
3. Stufe Lph 8 bis 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Venino & Partner Architekten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYRYWPFFXCP9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland