Los 31 - Zugangskontrollanlagen/Kassensystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 GM 21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 31 - Zugangskontrollanlagen/Kassensystem
Die Stadt Senftenberg plant die Sanierung und Modernisierung des Erlebnisbades einschließlich der technischen Anlagen mit Abbruch und der Demontage des bestehenden Eingangsgebäudes und dem Neubau eines Erschließungs- und Funktionstraktes sowie der Außenanlagen. Das Erlebnisbad in seiner jetzigen Form besteht aus mehreren Gebäudeabschnitten und im Norden grenzt das Fitnessstudio Sakura, in Teilbereichen direkt mit einer baulichen Verbindung, an das Bad an. Den Kern des Gebäudekomplexes bildet die Schwimmhalle mit einer Stahlskelett- konstruktion, welche als Typenbau "Typ Anklam" 1971 errichtet wurde. In den Jahren 1994- 1996 wurde die Halle grundhaft saniert, um den Erlebnisbereich und das Eingangsgebäude erweitert und die Freiflächen erhielten ihr heutiges Aussehen. Mit der geplanten Sanierung und Modernisierung sollen die vorhandenen funktionalen, baulichen und technischen Defizite und Mängeln beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
Erlebnisbad Senftenberg Hörlitzer Str. 32 01968 Senftenberg
Neubau Erschließungs- und Funktionstrakt einschl. techn Anlagen Erlebnisbad Stadt Senftenberg, Markt 1, 01968 Senftenberg,
Lieferung und Montage des Kassensystems
Gebäudeteil Neubau und Bestand
- Kassenarbeitsplatz (PC, Hardware, Monitor, Kundendisplay)
- Verkauf- und Nachzahl-Automat (RFID-Kartensstem)
- Kassen- und Zustrittskontrollsystem (Drehkreuz, Schwenktür, RFID-Karten)
- Kabel und Leitungen für das Kassensystem
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zugangskontrollanlagen/Kassensysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilzingen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78247
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgabe nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
Das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis im PDF-Format ist zwingend mit den Preisangaben und notwendigen Bietertextergänzungen mit dem Angebot einzureichen; die Einreichung des ausgefüllten den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnisses im GEAB-Dateiformat steht den Bietern frei.
Für den Fall fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind, behält sich der Auftraggeber das Recht zur Nachforderung bzw. Vervollständigung vor. Es gilt § 16aEU VOB/A.
Kommt der Bieter der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung seiner Unterlagen/Erklärungen nicht binnen der gesetzten Frist nach, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Kommunikation, insbesondere Bieteranfragen sowie deren Beantwortung, soll ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen; es wird daher empfohlen, sich bei Abruf der Vergabeunterlagen zu registrieren, um stets zeitnah mögliche ergänzende Informationen zu erhalten
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5S6R5T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Maßgeblich ist die Regelung in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de