BTU Cottbus, Zentralcampus, Sanierung Mensa, Metallbau - Außenhülle (AT/Fenster) Referenznummer der Bekanntmachung: CBS-L-30021435
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BTU Cottbus, Zentralcampus, Sanierung Mensa, Metallbau - Außenhülle (AT/Fenster)
Metallbau - Außenhülle (AT/Fenster)
BTU Cottbus, Zentralcampus, Mensa 03046 Cottbus
Liefern und montieren von:
- insgesamt 9 Stück Fensterelementen unterschiedlicher Größen, z.T. in bestehende Fassadenelemente
- dazugehörige Sonnenschutzanlagen, insgesamt 4 Stück, bis zu 4 Behängen pro Anlage
- im EG und 1. OG insgesamt ca. 325m2 Pfosten-Riegel-Fassaden mit integrierten Außentürelementen, davon 9 Stück zweiflügelig, 6 Stück einflügelig, z.T. kraftbetätigt
- 3 Stück automatische Schiebetüranlagen für Windfangtüren im EG
- 3 Stück Sektionaltore (1 Stück im Technikgeschoss 2. OG, 2 Stück im Anlieferungsbereich EG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Metalltechnik Kuhle GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYW83YCFB9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]