Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0320/2022-37

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand

Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0320/2022-37
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63111000 Containerumschlag
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei einem Kampfmittelfund oder eines eventuellen Bombenkörpers ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Sicherheit rund um den Fundort die Einrichtung eines inneren Sperrkreises in den meisten Fällen notwendig. Im bestätigtem Ergebnis eines Bombenkörpers durch das UltraTEM-Verfahren empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) die sofortige Einrichtung eines ca. 100m Sperrkreises, welche die Stadt Oranienburg als Ordnungsbehörde folgt.

Für diese Sicherung sollen Überseecontainer als Splitterschutzwand zum Schutz der Anwohner nach Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aufgestellt werden.

Mengenmäßig können je nach Lage vor Ort bis zu 40 Container benötigt werden. Die angefragten Größen liegen bei 40 und 20 Fuß Überseecontainern in Abhängigkeit der Platzkapazitäten vor Ort und Preis je Container. Die Container sind zweifach übereinander aufzustellen. Die untenstehenden Container sind mit 24.000 Liter Wasser oder 20 Tonnen Sand zu befüllen, um einen ausreichenden Schutz der umliegenden Gebäude vor einer möglichen Druckwelle zu gewährleisten. Die Container sind zwingend über Container-Klammern/ Bridge Fittings miteinander zu verbinden und zu sichern.

Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM muss sofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird.

Bei Aufstellung der Container ist zu gewährleisten, dass diese über einen sicheren Stand verfügen, um ein Absacken bzw. eine Neuausrichtung der Container zu vermeiden. Bei fehlender Standsicherheit sind die Container neu auszurichten.

Es wird von 2 Maßnahmen pro Jahr ausgegangen.

Die Container müssen für einen längeren Zeitraum (ca. 10 Wochen) vorgehalten werden können. Die Vorhaltung gilt hierbei erst ab Bereitstellung/Aufbau vor Ort.

Die Anlieferung, Abholung, Aufbau und Rückbau der Container ist Bestandteil der geforderten Leistungen.

Die Container werden mitunter auch in Wohngebieten aufgestellt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44613210 Wasserkammern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister Schloßplatz 1 16515 Oranienburg Der Erfüllungsort ist maßnahmebezogen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Abruf der Überseecontainer erfolgt Maßnahme bezogen. Der Auftraggeber legt fest, wie viele Überseecontainer abgerufen werden. Dabei erfolgt der Abruf der Leistungen in schriftlicher Form (Einzelauftrag) durch den Auftraggeber. Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM muss sofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird. Mengenmäßig können je nach Lage vor Ort bis zu 40 Container benötigt werden. Die angefragten Größen liegen bei 40 und 20 Fuß Überseecontainern in Abhängigkeit der Platzkapazitäten vor Ort und Preis je Container.

Die Aufstellpositionen werden vor Ort mit dem Auftragnehmer abgefahren. Die Positionen legen die Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Sachgebiet Kampfmittel vorab fest.

Die Container müssen für einen längeren Zeitraum (Monate) vorgehalten werden können. Die Vorhaltung gilt hierbei erst ab Bereitstellung/Aufbau vor Ort.

Die Anlieferung, Abholung, Aufbau und Rückbau der Container ist Bestandteil der geforderten Leistungen.

Die untenstehenden Container sind mit 24.000 Liter Wasser oder 20 Tonnen Sand zu befüllen, um einen ausreichenden Schutz der umliegenden Gebäude vor einer möglichen Druckwelle zu gewährleisten. Die Container sind zwingend über Container-Klammern/ Bridge Fittings miteinander zu verbinden und zu sichern.

Bei Aufstellung der Container ist zu gewährleisten, dass diese über einen sicheren Stand verfügen, um ein Absacken bzw. eine Neuausrichtung der Container zu vermeiden. Bei fehlender Standsicherheit sind die Container neu auszurichten.

Die Überseecontainer verbleiben bis zum Abschluss der Maßnahme am Einsatzort.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewertungsvorgehen (inkl. Gewichtung)

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis von 01. Angebotspreis (40%) 02. Konzept (60%) = gesamt: 100%.

Darstellung für die Ermittlung der Bewertungspunkte / Wertungszahl aufgrund Zuschlagskriterien Bewertungsmatrix:

Der Bieter erzielt neben der Wertungszahl für den Angebotspreis auch Bewertungszahlen für das Konzept.

Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:

01. Angebotspreis max. erreichbare Wertungszahl = 160

02. Konzept

- Methoden zur Erreichung der Standsicherheit der Container max. erreichbare Wertungszahl = 80

- Art und Weise sowie Zeitfenster der Anlieferung, Aufstellung und Befüllung max. erreichbare Wertungszahl = 80

- Transportweg der Container max. erreichbare Wertungszahl = 40

- Zeitfenster für Neuausrichtung bzw. Korrektur oder Neubefüllung max. erreichbare Wertungszahl = 40

Summe: max. erreichbare Wertungszahl gesamt = 400

Der Bietende kann als Wertungszahl gesamt maximal 400 Bewertungspunkte erhalten, siehe Anlage "Zuschlagsmatrix Splitterschutzcontainer" zur Ausschreibung VGV-0320/2022-37.

Methoden zur Erreichung der Standsicherheit der Container:

Welche Methoden angeboten werden können, um den Containern bei der Aufstellung einen sicheren Stand zu verleihen, sodass diese nicht neu ausgerichtet werden müssen. Je besser die Ausführung mit den angebotenen Methoden nachvollziehbar scheint, je mehr Punkte können erzielt werden.

Art und Weise sowie Zeitfenster der Anlieferung, Aufstellung und Befüllung:

Auf welche Art und Weise und in welchem Zeitfenster die Anlieferung, Aufstellung und Befüllung der bis zu 40 Container nach Abruf erfolgen können. Je wahrscheinlicher anhand des Konzeptes eine schnelle Ausführung scheint, je mehr Punkte können erzielt werden.

Transportweg der Container:

Von woher die Container zum Einsatzort transportiert werden müssen. Ein kürzerer Transportweg wird aus Nachhaltigkeitsgründen höher bewertet.

Zeitfenster für Neuausrichtung bzw. Korrektur oder Neubefüllung:

Wie schnell eine Neuausrichtung bzw. Korrektur bei fehlender Standsicherheit oder Neubefüllung bei Verlust der Befüllung erfolgen kann. Je kurzfristiger diese Nachbesserungen erfolgen können, je mehr Punkte können erzielt werden.

Auswertung der Angebote

Das Vorgehen ist dabei wie folgt:

Aus allen wertbaren Angeboten wird die Wertungszahl (Wz) aus der Summe gesamt: Summe Wertungsbereich 01. Angebotspreis (Ap) plus der Summe von 02. Konzept

(K), gebildet:

Wertungszahl (Wz) = 01.Ap + 02.K

Das Angebot mit der höchsten Wertungszahl gesamt wird zum führenden Angebot und erhält den Zuschlag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 202-575616
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: VGV-0320/2022-37
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16DQ1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2022

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