Kultur|Kloster|Kyritz - Archäologische Begleitung für die Erdarbeiten, Fundamentierung und Versorgungsleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 62-26/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kyritz
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kyritz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kultur|Kloster|Kyritz - Archäologische Begleitung für die Erdarbeiten, Fundamentierung und Versorgungsleitungen
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des Bestandsgebäudes Klausurflügel zum Museum einschließlich ergänzendem Neubau (Veranstaltungsgebäude) und Verbinder (ebenfalls Neubau) zwischen den historischen Bauwerken Klausurflügel (Museum), ehemalige Brennerei (Bibliothek) und Stadtmauer (Denkmal). Das Baugrundstück liegt in Kyritz im Denkmalbereich "Altstadt Kyritz" und dem Bodendenkmal "Altstadt Kyritz".
Nach der Herstellung eines Berliner Verbaus bzw. eines abschnittsweise herzustellenden Holzverbaus für die Gründungsertüchtigung des Klausurflügels und die Gründungsarbeiten am Neubau werden die aus Bruchstein/Ziegelstein bestehenden Bestandsfundamente des Klausurflügels bis auf den gewachsenen Boden mit Mauerwerk unterfangen. Die Unterfangungsarbeiten erfolgen in Teilabschnitten ausschließlich von außen, die Erdarbeiten müssen auf Grund der archäologischen Befundlage teilweise in Handschachtung erfolgen. Die vorhandenen Fundamente sind im notwendigen Umfang instandzusetzen. Im Inneren des Gebäudes sind für den Lastabtrag der einzel stehenden "Gabelstütze" Mikropfähle mit Kopfplatte als Fundamentierung vorgesehen. Es ist keine vertikale bzw. horizontale Abdichtung vorgesehen, der Keller des Gebäudes bleibt ungenutzt und ist für die Einbindung der Fundamente innen in Teilbereichen mit einer Auflast aufzufüllen. Eine offene Wasserhaltung ist nicht vorgesehen, temporär anfallendes Schichtenwasser ist mittels Pumpen aus der Baugrube zu entfernen.
Für diese Gründungs- und Erdarbeiten wird durch diese Ausschreibung eine archäologische Begleitung beauftragt. Alle Arbeiten an der Klosteranlage erfolgen in enger Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM) und der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin (UDB).
Der Ausschreibung folgt eine Eignungsprüfung gemäß 3 Referenzen, Zeugnis/ Nachweis der Ausbildung und Spezialisierung im Bereich Mittelalterarchäologie.
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich und kann erst nach Zustimmung der Denkmalfachbehörde (BLDAM) (§ 9 Abs. 4 BbgDSchG) erfolgen.
Die fachlich Aufsichtsbehörde ist das Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) und die Untere Denkmalbehörde Ostprignitz-Ruppin.
Kultur|Kloster|Kyritz Johann-Sebastian-Bach-Str 2 16866 Kyritz
Erstellung eines Grabungskonzeptes, einschließlich Recherchearbeiten, Sichtung von Ortsakten, Antrag auf Grabungsgenehmigung sowie aller Nebenkosten.
Einrichtung Baustelle:
Baustelle für die vertragsmäßige Durchführung der Suchschnitte/ Sondagen einrichten und einschließlich der notwendigen Änderungen während der Bauzeit vorhalten, unterhalten, betreiben sowie räumen.
Soweit nicht für bestimmte Leistungen das Einrichten der Baustelle als besonderer Ansatz im LV enthalten ist, umfasst die Pauschale die Vergütung der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Gerüste und dgl. für alle Arbeiten. Die Bautellengemeinkosten sind in dieser Position einzurechnen. Einschließlich An- und Abfahrt der benötigten Geräte/ Materialien.
Begleitung der Arbeiten A1, wie diese in der Anlage 1 und in den Plänen beschrieben/ dargestellt sind:
Nach Anlage 1 sind die Arbeiten je Maßnahmen in Ablauf, Dokumentation, Ziele und Durchführung wie beschrieben auszuführen. Jegliche Anmerkungen und Vorgaben aus Anlage 1 sind zu beachten und auszuführen und somit auch Vertragsbestandteil.
Personal so wie in Anlage 1 aufgezählt: 1x Achäologen, 1x Grabungstechniker, 1x Vermesser/ Zeichner, 4x Hilfskräfte.
Die Nettodokumentationszeit (siehe Anlage 1) wird auf 60 Arbeitstage beschränkt. Ein Arbeitstag beträgt 8 Arbeitsstunden.
- Begleitung der Arbeiten A2, B1, B2, C1, C2, C3 und D, wie diese in der Anlage 1 und in den Plänen beschrieben/ dargestellt sind:
Nach Anlage 1 sind die Arbeiten je Maßnahmen in Ablauf, Dokumentation, Ziele und Durchführung wie beschrieben auszuführen. Jegliche Anmerkungen und Vorgaben aus Anlage 1 sind zu beachten und auszuführen und somit auch Vertragsbestandteil.
Personal so wie in Anlage 1 aufgezählt: 1x Achäologen (bei Gleichzeitigkeit nicht identisch mit Maßnahme A1), 1x Grabungstechniker, 3x Hilfskräfte.
Die Nettodokumentationszeit (siehe Anlage 1) wird auf die Dauer der Erdeingriffe wird auf ca. 30 Arbeitstage beschränkt. Ein Arbeitstag beträgt 8 Arbeitsstunden.
- Wöchentliche Zwischenberichte archälogischer Begleitung:
Für die technischen Einzelheiten der Dokumentation siehe Anlage 1.
Anfertigung wöchentlicher Zwischenberichte zum Überblick über die durchgeführten Arbeiten inkl. digitaler Archivierung.
Die Berichte sind entsprechend Dokumentation für Lineare Projekte zu erstellen und als pdf- und/ oder Worddatei jeweils auf die berichtswochenfolgenden Montag beim Auftraggeber, Denkmalbehörde und BLDAM per E-Mail vorzulegen.
- Grabungskurzbericht:
Für die Technischen Einzelheiten der Dokumentation siehe Anlage 1.
Von der achäologischen Maßnahme und ihren Ergebnissen ist ein Grabungskurzbericht (Formbaltt ADZ) anzufertigen, der spätestens ein Monat nach Durchführung der Maßnahme den Auftraggeber und der Denkmalbehörde zu übergeben ist.
Alle Befunde/ Funde sollen digital Eingemessen werden in vorhandene Pläne (Lage und Höhe) als dwg oder dxf und als pdf Ausdruck. Die Berichte sind entsprechend Dokumentation für Lineare Projekte zu erstellen und als pdf- und/ oder Worddatei jeweils nach Beendigung der Maßname einen Monat später beim Auftraggeber, Denkmalbehörde und BLDAM per Post und E-Mail vorzulegen.
- Gesamtdokumentation:
Für die technischen Einzelheiten der Dokumentation siehe Anlage 1 und der Richtlinien zur Grabungsdokumentation des BLDAM anzufertigen. Die Gesamtdokumentation ist entsprechend Dokumentation für Lineare Projekte zu erstellen und als pdf-Datei nach Beendigung der Gesamtmaßname 12 Monate später beim Auftraggeber, Denkmalbehörde und BLDAM per Post und E-Mail vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §123 GWB, https://cloud.kyritz.de/index.php/s/23t9RDk96rZMEKZ
- Nachweise gem. Auflagen zur persönlichen Lage, soweit nicht über PQ Verzeichnis vorgelegt (Nachweis Berufsregister, Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, Nachweis zur Zahlung von Steuern)
- Nachweis der beruflichen Qualifikation in bezogen auf den Auftragsgegenstand (Archäologie: Nachweis der Ausbildung/Studium)
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Nachweis bestehende Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung, min. [Betrag gelöscht] Euro Sachschäden und 1. Mio Personenschäden
Einzureichende Unterlagen:
- min. 3 Referenzen gemäß der Vorlage https://cloud.kyritz.de/index.php/s/Gn9ZqcC2ypqZMr9
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Eignung an den wirtschaftlichsten Bieter. Zudem ist die Zustimmung der Denkmalfachbehörde (BLDAM) (§ 9 Abs. 4 BbgDSchG) zwingend erforderlich, um den Auftrag vergeben zu können. Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, ihre Zustimmung zu versagen, wenn das vorgeschlagene Fachpersonal nach fachbehördlicher Einschätzung nicht die Gewähr dafür bietet, dass die archäologischen Maßnahmen wissenschaftlich-methodisch und technisch sachgerecht durchgeführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
- 5.3 EU Vereinbarungen Mindestanforderungen VHB-Bbg
- 4.5 Erklärung Frauenförderverordnung ab [Betrag gelöscht] EUR VHB-Bbg
- Verpflichtungserklärung gem. Verpflichtungsgesetz (vor Auftragserteilung)
- Russland_Embargo_Eigenerklärung
- wenn zutreffend_4.2 EU Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung
- wenn zutreffend_4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
- wenn zutreffend_4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- wenn zutreffend_5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG
Abschnitt IV: Verfahren
nur über den Vergabemarktplatz
-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der verantwortliche Archäologe muss über Sprachkenntnisse auf C2 Niveau verfügen. Deren Mitarbeiter müssen mindestens über Sprachkenntnisse auf C1 Niveau verfügen.
Hinweis zur Abgabe der Angebote in Textform und den vorgesehenen Unterschriftsfeldern auf den Formularen: Bei der Textform kann die Unterschrift durch einfache Namensnennung (z.B. per Schreibmaschinen-Werkzeug in Adobe) des Erklärenden im jeweiligen Unterschriftenfeld ersetzt werden.
Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes mit den örtlichen Bedingungen, dem Umfang der Arbeiten und den Details des Gebäudes auch im Gebäudeinneren im Rahmen einer Besichtigung vertraut zu machen.
Termine können mit dem Auftraggeber, Stadt Kyritz, Frau Horn, Tel. +49 33971 85-220, abgestimmt werden.
Eine freiwillige Registrierung auf dem Brandenburger Vergabemarktplatz wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen. Weitere Hinweise zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren sind den Vergabeunterlagen in der Datei "Bieterinformation VMP Bbg" zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5WYW84HVJBU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauf folgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst (siehe unten: "Ablauf des Nachprüfungsverfahrens").
Sofern beabsichtigt ist, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer zu stellen, wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation darum gebeten, diesen nach Möglichkeit vorher telefonisch anzukündigen.
Ziel des Nachprüfungsverfahrens ist die Gewährleistung von Transparenz und Chancengleichheit für Bieter und Bewerber, sowie eines effektiven Rechtsschutzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis auf Geheimnisse durch den Bieter:
Bitte kennzeichnen Sie Ihre Unterlagen entsprechend, sofern diese Geschäftsgeheimnisse enthalten. Erfolgt dies nicht, gehen wir von Ihrer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen im Falle eines Nachprüfungsverfahrens aus.
Postanschrift:[gelöscht]
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