Strategische Begleitberatung CTC Referenznummer der Bekanntmachung: MPG-KGF-2022-CTC-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam-Golm
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpikg.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.mpg.de/einkauf/beschafferprofil
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische Begleitberatung CTC
Strategische Begleitberatung und strukturierende Unterstützung der Leitungsgruppe des Center for the Transformation of Chemistry (CTC) im Rahmen der Initiative "Wissen schafft Perspektive für die Region!"
Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung
Am Mühlenberg 1
14476 Potsdam-Golm
Deutschland
1. Strategische Begleitberatung und strukturierende Unterstützung der Leitungsgruppe des CTC in der Aufbauphase
2. Moderation und Begleitung der Konkretisierung des vorliegenden wissenschaftlichen Forschungskonzepts, des Transfer- und Qualifizierungskonzepts des Forschungszentrums
3. Begleitberatung und Erarbeitung konzeptioneller Vorschläge zum Governance-Konzept und zur detaillierten Ressourcenplanung
4. Unterstützung der Leitungsgruppe des CTC bei Abstimmungen mit dem Zuwendungsgeber BMBF, Vertretern der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Begleitung des Austausches mit Partnern des CTC aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft
5.Qualitätssicherung der Konzepterstellung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Förderrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der Initiative "Wissen schafft Perspektiven für die Region!")
Für die Leistungen innerhalb der fünf Leistungsbereiche innerhalb des Leistungszeitraums ist von einem zeitlichen Umfang von bis zu 300 Personentagen auszugehen.
Nach der Förderrichtlinie beträgt der Förderzeitraum in der Regel drei Jahre aber kann einmalig um bis zu drei Jahre verlängert werden. Sollte eine Verlängerung dieser Förderphase erforderlich sein, ist eine Verlängerung dieses Auftrags vorgesehen; der eventuelle Abruf dieser Leistung erfolgt im Bedarfsfall durch den Auftraggeber bzw. es erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, in dem es ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate - eine Kopie ist ausreichend) bzw. vergleichbar.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB
Eigenerklärung oder Nachweis, dass der Bewerber im Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden, und von mind. [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und sonstige Vermögensschäden
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.