J.-Gagarin-Ring 1-41;1.BA: Los 311 Aluminiumelemente Referenznummer der Bekanntmachung: B-2022-JG 1-41_1.BA Los 311
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wowi-ffo.de
Abschnitt II: Gegenstand
J.-Gagarin-Ring 1-41;1.BA: Los 311 Aluminiumelemente
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH saniert in den Jahren 2022 bis 2025 die Wohnanlage Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 umfassend. Das Areal Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 wurde 1970 in industrieller Bauweise (IW 66/P2-5 geschossig) errichtet. Alle sieben Wohnhäuser verfügen über ein Kellergeschoss, 5 Obergeschosse und ein Drempelgeschoss. In jedem Hausaufgang befinden sich 10 Wohnungen (Zweispänner). Insgesamt sind über die 3. Bauabschnitte 359 Wohnungen zu sanieren.
Die Leistungen des 1. Bauabschnitt umfassen die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 20 - 24 und Juri-Gagarin-Ring 25 - 30 mit insgesamt 110 Wohnungen.
Die Sanierungsarbeiten wurden/werden in 23 Losen ausgeschrieben:
Diese Ausschreibung umfasst das Los 311 Aluminiumelemente für den 1. Bauabschnitt J.-Gagagrin-Ring 20 - 30.
Während der gesamten Bauzeit sind die Wohnungen zum überwiegenden Teil bewohnt!
Aluminiumelemente
JG20-24
5 Außentüreckelemente
5 Briefkasten- und Klingelpaneele
JG25-30
6 Außentüreckelemente
6 Briefkasten- und Klingelpaneele
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aluelemente
Ort: Genthin OT Schopsdorf
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL26RMQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.