Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland Referenznummer der Bekanntmachung: BDG/209/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kw-bdg-barnim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgungsbetrieb-mol.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie die Verwertung der im Landkreis Barnim (BAR) und im Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Bioabfälle aus der Biotonne, inklusive der Errichtung und des Betriebes der hierfür erforderlichen Bioabfallvergärungsanlage nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 01.04.2025. Der Betrieb der Bioabfallvergärungsanlage hat durch den Auftragnehmer selbst zu erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Gebietslosen (Los 1: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, Los 2: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative A: Laufzeit 10 Jahre, Alternative B: Laufzeit 15 Jahre), nachfolgend wie folgt bezeichnet:
Los 1A: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 1B: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, Vertragslaufzeit 15 Jahre,
Los 2A: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2B: Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, Vertragslaufzeit 15 Jahre.
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, 01.04.2025 bis 31.03.2035
Die Abfälle sind je Los an einer durch den AN zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen und in einer durch den AN zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne aus dem Landkreis Barnim. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. umzuschlagen und zu transportieren sowie in der hierfür im Rahmen der Leistung zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 11.700 bis 28.000 Mg/a an Bioabfällen. Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr, d. h. bis zum 31.03.2036, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, 01.04.2025 bis 31.03.2040
Die Abfälle sind je Los an einer durch den AN zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen und in einer durch den AN zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim vom 01.04.2025 bis 31.03.2040. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. umzuschlagen und zu transportieren sowie in der hierfür im Rahmen der Leistung zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 11.700 bis 28.000 Mg/a an Bioabfällen. Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, 01.04.2025 bis 31.03.2035
Die Abfälle sind je Los an einer durch den AN zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen und in einer durch den AN zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland vom 01.04.2025 bis 31.03.2035. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. umzuschlagen und zu transportieren sowie in der hierfür im Rahmen der Leistung zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 7.000 bis 20.000 Mg/a an Bioabfällen. Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr, d. h. bis zum 31.03.2036, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, 01.04.2025 bis 31.03.2040
Die Abfälle sind je Los an einer durch den AN zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen und in einer durch den AN zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Hochwertige Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland vom 01.04.2025 bis 31.03.2040. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. umzuschlagen und zu transportieren sowie in der hierfür im Rahmen der Leistung zu errichtenden und zu betreibenden Bioabfallvergärungsanlage zu verwerten.
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 7.000 bis 20.000 Mg/a an Bioabfällen. Die zu errichtende Vergärungsanlage und die ggf. zusätzlich genutzte Umladestation müssen im Kreisgebiet des Landkreises Barnim oder des Landkreises Märkisch-Oderland liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, 01.04.2025 bis 31.03.2035
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim, 01.04.2025 bis 31.03.2040
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.reterra.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, 01.04.2025 bis 31.03.2035
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, 01.04.2025 bis 31.03.2040
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.reterra.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL76DZX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland