Fachplanung Technische Ausrüstung, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Machbarkeitsstudie im Rahmen der Teilsanierung Haus 2 mit Mensa Referenznummer der Bekanntmachung: 22/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Machbarkeitsstudie im Rahmen der Teilsanierung Haus 2 mit Mensa
Zur Beseitigung von Mängeln am Haus 2 auf dem Stadtcampus der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde soll, gemäß der Bedarfsfeststellung als Bestandteil der Bedarfsplanung zur Teilsanierung des Hochschulgebäudes, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein herstellerneutrales Gesamtkonzept nach DIN 18205 (Bedarfsplanung) für die Sanierung der Mensa/Cafeteria in Haus 2 erarbeitet werden.
Weiterhin soll die Planung zur Sanierung und Modernisierung des Gebäudetrinkwasserleitungsnetzes, RLT-Anlage, Elektroinstallation und IT sowie die Fachplanung mit anschließender Errichtung einer PV-Anlage erfolgen.
Sanierung Mensa/ Küche
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Schicklerstraße 5 16225 Eberswalde
Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um Haus 2 auf dem Stadtcampus der HNE Eberswalde. Es besitzt 4 Geschosse und hat eine Bruttogrundfläche von 4484m². Im Gebäude befinden sich zwei Hörsäle mit 142 und 126 Sitzplätzen und 11 Seminarräume mit je > 30 Sitzplätzen. Die Belüftung der beiden Hörsäle erfolgt über eine zentrale RLT -- Anlage, die im 3.OG installiert ist. Die Seminar- und Büroräume verfügen über keinen Anschluss an eine raumlufttechnische Anlage und sind über Kippfenster zu belüften.
Im Erdgeschoss ist die Mensa des Stadtcampus, mit einer Nutzfläche von 490 m², untergebracht. Im Speisesaal der Mensa befinden sich 200 Sitzplätze. Die Mensakapazität beträgt 600 Essen pro Tag.
Im Rahmen der Sanierung von Haus 2 soll die gesamte Fläche der Mensa inkl. aller Bereiche wie Speiseraum, Lager- und Produktionsflächen optimiert und zukunftsfähig umstrukturiert, sowie neu angelegt und ausgestattet werden. Es soll ein zeitgemäßer und attraktiver Mensa- und Cafeteriabereich, unter Einbindung der bestehenden Terrasse, mit flexiblen Nutzungsmöglichkeiten zum Essen, Kommunizieren und Arbeiten geschaffen werden.
Der Bedarf des Nutzers hat sich weiterentwickelt. Dadurch ist das bestehende räumliche Konzept der Mensa für die real vorhandenen und künftigen Anforderungen nicht mehr zeitgemäß. In einigen Bereichen, wie z.B. dem Freeflow, ist das gegenwärtige Konzept der Mensa klar unterdimensioniert. Auch die Ausgabestrecke mit ihrem beengten Einliniensystem, welches schon bei wenigen Gästen zu Stau führt, entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Innerhalb der Machbarkeitsstudie und Küchenplanung sollen mindestens 3 Varianten für ein herstellerneutrales Gesamtkonzept erstellt werden. Die Varianten sollen als belastbare Entscheidungsgrundlage zur Auswahl einer Vorzugsvariante, welche die Grundlage für den durch die HNEE zu erstellenden Bauantrag bilden, jeweils mit Angaben zu Kosten, Terminplänen und Umsetzbarkeit untersetzt werden.
Vom Nutzer wird neben einer nachhaltigen Konzeption und der Nutzung von nachhaltigen Materialien auch der Einsatz von moderner Technik zur Reduzierung des Betriebskostenniveaus gewünscht und erwartet.
Weiterhin sollen im Rahmen einer anderen Machbarkeitsstudie, zur Beseitigung von Mängeln an Haus 2, Konzepte zur Sanierung des Gebäudetrinkwasserleitungsnetzes, der Elektroinstallation und IT, der RLT-Anlage, sowie die Fachplanung mit anschließender Errichtung einer PV-Anlage erfolgen. Gegebenenfalls kann es zu Überschneidungen kommen bzw. ist gemeinsamer Abstimmungsbedarf erforderlich.
Die Sanierungsmaßnahmen können Teilweise auch im laufenden Lehrbetrieb durchgeführt werde. Akustisch und betriebsstörende Maßnahmen sind jedoch so durchzuführen, dass der laufende Lehrbetrieb in Haus 2 nicht bzw. nur im unvermeidbaren Rahmen beeinträchtigt wird.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in drei Abschnitte aufzuteilen, bestehend aus:
Abschnitt 1: Leistungsphase 1 und 2 (Bedarfsplanung / Projekt- und Planungsvorbereitung)
Abschnitt 2: Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- / Genehmigungsplanung, Aufstellung HU-Bau mit
Kostenberechnung)
Abschnitt 3: Leistungsphasen 5 - 9 (AFU-Bau, Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe der
Bauleistungen, Bauausführung und Dokumentation, Objektbetreuung)
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projekterfordernis verändern kann und aus dem keinerlei Ansprüche abzuleiten sind.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Matrix der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, sowie die Bewertung und Gewichtung dieser Kriterien ist den entsprechenden Dokumenten in der Anlage zum Bewerbungsbogen zu entnehmen (siehe Mindest- und Auswahlkriterien). Diese finden Sie unter den Teilnahmeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Sanierung Gebäudetrinkwasserleitungsnetz, Elektroinstallation, IT, RLT-Anlage, Errichtung PV-Anlage
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Schicklerstraße 5 16225 Eberswalde
Der BLB wurde vom MWFK beauftragt, die Bedarfsplanung nach B4 BbgRLBau für eine Teilsanierung des 1997 fertiggestellten Gebäudes auf dem Stadtcampus der HNEE zu begleiten. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um Haus 2 auf dem Stadtcampus der HNE Eberswalde. Es besitzt 4 Geschosse und hat eine Bruttogrundfläche von 4484m². Im Gebäude befinden sich zwei Hörsäle mit 142 und 126 Sitzplätzen und 11 Seminarräume mit je > 30 Sitzplätzen.
Im Erdgeschoss ist die Mensa des Stadtcampus, mit einer Nutzfläche von 490 m², untergebracht. Im Speisesaal der Mensa befinden sich 200 Sitzplätze. Die Mensakapazität beträgt 600 Essen pro Tag.
Bereits nach kurzer Nutzungszeit zeigten sich Probleme mit korrodierten Wasserleitungen. Auf allen Ebenen des Gebäudes mussten diverse Stellen repariert, ausgetauscht oder ersetzt werden da das verbaute Material eine stark geminderte Qualität aufweist. Bezüglich des Gebäudetrinkwasserleitungsnetzes soll die Zustandsprüfung und Bewertung, einschließlich Dokumentation des gesamten Gebäudetrinkwasserleitungsnetzes erfolgen. Auf Grundlage dieser, soll das Ziel der Maßnahme die Erstellung eines wirtschaftlichen Sanierungskonzeptes und Maßnahmenplan zur Sanierung des Gebäudetrinkwasserleitungsnetzes sein.
Im gesamten Haus 2 können die Fenster bauartbedingt nicht hinreichend geöffnet wodurch ein Lüften und Stoßlüften der Räume gemäß Norm (DIN EN 16798, ASR A3.6) nicht realisiert werden kann. Zudem verfügen die Seminar- u. Büroräume über keinerlei mechanische Be- und Entlüftung. Das Ziel der Maßnahme soll die Erarbeitung von 2 verschiedenen Varianten eines Sanierungskonzeptes zum Anschluss der Seminar- u. Büroräume an eine mechanische raumlufttechnische Anlage (RLT), ohne den Einsatz von Kühlung sein.
Neben der Stromverteilung (Haupt- und Unterverteilung) ist auch die IT-Versorgung in Haus 2 an der Belastungsgrenze. Das heißt, dass keine zusätzlichen Elektroleitungen aus den Haupt- und Unterverteilungen mehr herausgelegt werden können, da alle verfügbaren Plätze in der Verteilung bereits belegt sind. Es bestehen häufig Störungen und Ausfälle in der IT-Versorgung von Haus 2. Ursache hierfür ist die Verbindungsstelle (Muffung) des LWL-Kabels (Lichtwellenleiter) in Haus 1, welches im Rahmen der Errichtung von Haus 2 verlängert wurde. Hier soll das Ziel der Maßnahme zum einen die Erstellung eines wirtschaftlichen Sanierungskonzeptes und Maßnahmenplans zur Ertüchtigung der Elektro- und IT-Installation, sowie des LWL-Kabel zwischen Haus 2 und Haus 1 sein.
Das extensive Gründach von Haus 2 hat den theoretischen und allgemein üblichen Abnutzungszustand/Lebenszeit von 25 Jahren erreicht und soll erneuert werden. Aus ökologischer und ökonomischer Sicht möchte die HNEE eine Photovoltaikanlage auf dem auf dem sanierten Gründach installieren. Dazu sollen im Rahmen der Maßnahme ein Gesamtkonzept für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gründach von Haus 2 erstellt werden.
Die Sanierungsmaßnahmen können Teilweise auch im laufenden Lehrbetrieb durchgeführt werde. Akustisch und betriebsstörende Maßnahmen sind jedoch so durchzuführen, dass der laufende Lehrbetrieb in Haus 2 nicht bzw. nur im unvermeidbaren Rahmen beeinträchtigt wird.
Parallel wird durch einen Fachplaner eine Machbarkeitsstudie für die Neustrukturierung und Neugestaltung der Mensa und Küche erarbeitet. Weiterhin wird durch einen Architekten ein Konzept zur Sanierung des extensiven Gründachs sowie Varianten zur Belüftung der Seminar- und Büroräume ohne den Einsatz von Kühlung erstellt. Gegebenenfalls kann es zu Überschneidungen kommen bzw. ist gemeinsamer Abstimmungsbedarf erforderlich.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in drei Abschnitte aufzuteilen, bestehend aus:
Abschnitt 1: Leistungsphase 1 und 2 (Bedarfsplanung / Projekt- und Planungsvorbereitung)
Abschnitt 2: Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- / Genehmigungsplanung, Aufstellung HU-Bau mit
Kostenberechnung)
Abschnitt 3: Leistungsphasen 5 - 9 (AFU-Bau, Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe der
Bauleistungen, Bauausführung und Dokumentation, Objektbetreuung)
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projekterfordernis verändern kann und aus dem keinerlei Ansprüche abzuleiten sind.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Matrix der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, sowie die Bewertung und Gewichtung dieser Kriterien ist den entsprechenden Dokumenten in der Anlage zum Bewerbungsbogen zu entnehmen (siehe Mindest- und Auswahlkriterien). Diese finden Sie unter den Teilnahmeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung Bewerber, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Telefax-Nr., Email-Adresse, - bei GmbH mit Handelsregisterauszug
2. Angaben über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ( z.B. Eintrag in ein Berufsregister)
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in EUR netto p.a. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI) in EUR netto p.a. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe nachfolgend genannter Deckungssummen
Mindestanforderung, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Makler) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Los 1
Zu 1.: Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Jahre netto.
Zu 2.: Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Jahre netto.
Zu 3. Mindestanforderung für Los 1: für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR
Los 2
Zu 1.: Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Jahre netto.
Zu 2.: Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Jahre netto.
Zu 3. Mindestanforderung für Los 1: für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR
1. Erklärung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
2. Angaben über die Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten des Unternehmens der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) (bezogen auf Vollzeitstellen).
3. Angaben über die Anzahl der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
5. Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen, nicht älter als 5 Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung, mindestens Abschluss LPH 8 bzw. Übergabe an den Nutzer). Ein Bestand des Unternehmens seit 5 Jahren ist nicht Voraussetzung.
Erforderliche Mindestangaben:
- Objektbezeichnung
- Angaben zur Art des Leistungsemfängers/Auftraggebers (Bund, Land, Privat)
- Angaben zum Bauherr (falls abweichend)
- Leistungszeitraum (Projektbeginn, Angabe über Abschluss LPH 8 bzw.nutzungsfähige Übergabe)
- Komplexität der Leistung (Honorarzone)
- Nutzung des Gebäudes
- Art Bauvorhaben
- Objektgröße (BGF, BRI)
- Gesamtbaukosten in EUR netto
- Projektkosten Gebäude (Los 1 KG 410,430,440,450,470,480; Los 2 KG 410,430,440,450,480 ) in EUR netto
- Auftragswert (Wert der erbrachten Leistung / Honorar in EUR netto)
- Beschreibung der ausgeführten Leistung nach HOAI, Benennung besonderer Anforderungen
- optional: AUSSAGEKRÄFTIGE Projektbeschreibung mit bildlicher Darstellung z. B. Fotos, erläuternde Skizzen und Aussagen zum Termin-/ und Kostenmanagement, zur zielführende Projektorganisation und der Qualitätssicherung auf max. 4 Seiten.
Los 1 und Los 2
Zu 2.: Mindestanforderung: 3 Mitarbeiter.
Zu 3.: Mindestanforderung: 2 technische Fachkräfte.
Zu 5.: Mindestanforderungen (jede Referenz für sich muss alle Mindestanforderungen erfüllen):
- Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
- Auftragswert/Gesamthonorar: [Betrag gelöscht] EUR netto
- Honorarzone II
VgV § 75 (1) in Verbindung mit § 44 (1)
Zugelassen sind
- natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
- juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
1. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB).
2. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen über die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB).
3. Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (§ 124 Abs. 1 GWB).
4. Bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB.
5. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB)
6. Eigenerklärung Russlandsanktionen zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022.
7. Vereinbarung über die Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (siehe Vergabeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg). Die Abgabe der Erklärungen Nr. 5 und 7 sind erst in der Angebotsphase erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Die Bieter haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über den Vergabemarktplatz Brandenburg im Projektraum abrufbaren Formblätter für die Erstellung Ihres Teilnahmeantrages zu verwenden. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen; die Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Dies gilt auch für Nachauftragnehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Angaben von Nachauftragnehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg erfolgen muss, erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht.
5. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist, führen.
6. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
7. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
8. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu finden: 2018-06-21 Informationsblatt Datenschutz BLB.
9. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Beantwortung möglich ist.
10. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYE6DTL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.