Erneuerung Besucherinformationszentrum Schlepzig Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-336
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Besucherinformationszentrum Schlepzig
Ausführungsplanung für die Ausstellung (inhaltlich und technisch) auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung
Erstellen der Ausführungsunterlagen für alle Ausstellungselemente der Entwurfsplanung, insbesondere hinsichtlich der technischen Spezifikation aller elektronischen Geräte (Software und Hardware) der technischen Beschreibung und Zeichnung aller mechanischen und sonstigen Ausstellungselemente der inhaltlichen Ausarbeitung aller Ausstellungselemente (inhaltliche Mitwirkung des AG ist gegeben) hinsichtlich Programmierung, Textabfassung und -Gestaltung, Grafik, Bildern, Film etc. (incl. Klärung aller Fragen des Urheberrechtes)
Biosphärenreservat Spreewald - Besucherinformationszentrum Dorfstraße 52 15910 Schlepzig
Ausführungsplanung für die Ausstellung (inhaltlich und technisch) auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung
Erstellen der Ausführungsunterlagen für alle Ausstellungselemente der Entwurfsplanung, insbesondere hinsichtlich der technischen Spezifikation aller elektronischen Geräte (Software und Hardware) der technischen Beschreibung und Zeichnung aller mechanischen und sonstigen Ausstellungselemente der inhaltlichen Ausarbeitung aller Ausstellungselemente (inhaltliche Mitwirkung des AG ist gegeben) hinsichtlich Programmierung, Textabfassung und -Gestaltung, Grafik, Bildern, Film etc. (incl. Klärung aller Fragen des Urheberrechtes)
ELER Aktenzeichen 203821000001 / 80259236
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Schutz ausschließlicher Rechte betrifft hier die vom Unternehmen entwickelte und bereits in den Besucherinformationszentren in Lübbenau und Burg eingesetzte Darstellung der Bully-Figur (Bully, der Ochsenfrosch). Diese wird für die Außendarstellung des Biosphärenreservats Spreewald intensiv genutzt, um Kinder und Erwachsene mit einem comicartigen Illustrationsstil und einem charakteristischen Aussehen anzusprechen. Gleichzeitig wird die Figur als Wegbegleiter durch die Ausstellung verwendet, weist auf Angebote hin und wird in Filmproduktionen sowie zur besonders kindgerechten Aufbereitung von Inhalten verwendet. Dabei wird die Figur teilweise an bestimmte Themen (bspw. Sorben/ Wenden, Landwirtschaft, Fischerei, ...) angepasst, um diese in den Besucherinformationszentren aufzubereiten. Im Ergebnis kann die Bully-Figur im Biosphärenreservat als identitätsstiftende Leitfigur sowohl für das Biosphärenreservat selbst, aber auch für die Besucherinformationszentren angesehen werden, die zur Inhaltsvermittlung und Besucherleitung intensiv eingesetzt wird.
Hinzu kommt, dass das Unternehmen die Besucherinformationszentren in Lübbenau und Burg konzipiert und umgesetzt hat. Auch an den hier verwendeten Ausstellungselementen besitzt das Unternehmen Schutzrechte.
Um nun eine einheitliche Gestaltung der Besucherinformationszentren im Biosphärenreservat Spreewald gewährleisten zu können, müssen sowohl die Bully-Figur als auch gleichartige Ausstellungselemente im neu zu gestaltenden Besucherinformationszentrum Schlepzig verwendet werden. Aufgrund der bestehenden Schutzrechte kommt für diese Leistung nur das Unternehmen infrage, welches über die Schutzrechte verfügt.
Isoliert betrachtet ist der Ausnahmetatbestand somit erfüllt, dass wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten der Auftrag an keinen anderen Wirtschaftsteilnehmer gehen kann.
Jedoch ist hier zu beachten, dass der Schutzanspruch nicht die Folge einer willkürlichen Leistungsbestimmung sein darf. Es stellt sich demnach die Frage, ob die Leistungsbeschreibung so gestaltet werden durfte, dass der Schutz ausschließlicher Rechte für ein bestimmtes Unternehmen überhaupt erst Relevanz für die Festlegung der Verfahrensart entwickelt.
Da es sich bei den Besucherinformationszentren um maßgeblich außenwirksame Einrichtungen des Biosphärenreservates handelt, welches zentral betreut wird, ist eine einheitliche und untereinander abgestimmte Gestaltung eine nachvollziehbare Absicht. Dies würde maßgeblich dazu beitragen, dass die Besucherinformationszentren als zusammengehörende Einrichtungen verstanden und genutzt werden. Eine gleichartige Gestaltung unter Verwendung der in den bereits bestehenden Besucherinformationszentren genutzten Ausstellungselemente und Designmerkmale, wie u. a. der Bully-Figur, ist dafür unerlässlich.
In der Folge wurde die Leistungsbeschreibung nicht willkürlich auf das Unternehmen zugeschnitten, sondern die Bestimmungen und Vorgaben sind erforderlich, um den Bedarf entsprechend den vergaberechtlich zulässigen Vorstellungen der Bedarfsstelle decken zu können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Besucherinformationszentrum Schlepzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://signatur-umweltmedien.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY46RY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]