Support der Onlinedienste Referenznummer der Bekanntmachung: VE 22.09.228
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Support der Onlinedienste
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt, ab 1.4.2023 die Unterstützungsleistungen für den operativen IT-Betrieb der Onlinedienste sowie der dafür benötigten Hardware neu zu beauftragen.
Rundfunk Berlin-Brandenburg Marlene-Dietrich-Allee 20 14482 Potsdam
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt, ab 1.4.2023 die Unterstützungsleistungen für den operativen IT-Betrieb der Onlinedienste sowie der dafür benötigten Hardware neu zu beauftragen.
Derzeit werden unter dem Dach der Internetadresse www.rbb-online.de momentan zwölf inhaltlich eigenständige Internetauftritte angeboten.
Der rbb betreibt folgende Webauftritte:
Weiterhin wird ein Intranet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb produziert.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen und der Eigenerklärung zum 5. EU- Sanktionspaket.
Die Vorlage der Eigenerklärungen ist eine Mindestbedingung.
Nachweis von 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Nachweis der geforderten Kenntnisse und Zertifizierungen gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 3.3.4 und Dokument 10 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ64W8/documents per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ64W8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]