B169 OU Schwarzheide-Ost - Vergabe der Objektplanung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P202-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03050
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ls.brandenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.funke-mb.de
Abschnitt II: Gegenstand
B169 OU Schwarzheide-Ost - Vergabe der Objektplanung Verkehrsanlagen
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen für das Vorhaben B169 OU Schwarzheide zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Verkehrssicherheit im Land Brandenburg.
Die Planungsleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen wird für die Leistungsphasen 1-7 gemäß HOAI sowie Besonderen Leistungen im größeren Umfang (Siehe HVA-Formular LB Verkehrsanlagen) im Verhandlungsverfahren vergeben. Beauftragt werden zunächst die Planungsleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 1 – 3 sowie bei Bedarf der Leistungsphasen 4 – 7 gemäß HOAI (stufenweise Beauftragung). Die Baukosten werden derzeit auf ca. 9,3 Mio. Euro geschätzt.
Es ist zur berücksichtigen, dass für das Vorhaben die modellbasierte Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) in den Leistungsphasen 1-6 angewendet werden soll.
Cottbus, DE
Zum Leistungsumfang gehören Grund- und besondere Leistungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI § 47 Leistungsphasen 1-3.
Besondere Leistungen sind:
Leistungsphase 1:
-Bestandserfassung und –modellierung
(AwF 010)
Leistungsphase 2:
-Erstellen der Raumordnungsunterlage für ein Raumordnungsverfahren gemäß der
Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg
-Zusammenstellen der Unterlagen zur Linienbestimmung gemäß RE 2012
-Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
-Erstellen von Leitungsbestandsplänen
-Mitwirken bei der Aufgabenstellung inkl. Bohrkonzepterstellung für die Baugrund- und Deklarationsuntersuchung
-Visualisierung (AwF 040)
-Zusätzliche Projektbesprechung
inkl. Vor- und Nachbearbeitung (1,5h/Termin)
-Fortschreibung Bestandsmodell BIM
-Projektpräsentation und -vorstellung bei Dritten
Leistungsphase 3:
-Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
-Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
-Zusätzliche Projektbesprechung
inkl. Vor- und Nachbearbeitung (1,5h/Termin) mit AG
-Erstellen von Koordinierten Leitungsplänen
-Erstellen eines Wege- und Anbindungskonzept für die rückwärtige Erschließung
-Fortschreibung Bestandsmodell
-Visualisierung (AwF 040)
-Koordination des Gesamtprojektes anhand der BIM-Modelle
-Erstellen von Spartenpläne
-Erstellen von Kostenteilungsplänen
-Projektpräsentation und -vorstellung bei Dritten
-Projektpräsentation und -vorstellung
Fortführung der Leistungen ab LP 4 in weiteren Stufen bis zur Leistungsphase 7. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht.
Die Wertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt unter zwei Hauptkriterien und Unterkriterien. Die Hauptkriterien bilden die Referenzen (maximal 30 Punkte erreichbar) und die Qualifikation des Projektteams (maximal 30 Punkte erreichbar).
Eine Musterbewertung (mit maximal erreichbarer Punktzahl) ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Dort als auch im Formblatt „Angabe zur Beurteilung der Eignung – Referenzen“ sind auch die Anforderungen an die Referenzen und das Projektteam sowie weitere Unterkriterien detailliert beschrieben.
Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis maximal 4 beschränkt. Kann die Auswahl aufgrund Punktgleichheit nicht erfolgen, werden die Plätze der punktgleichen Bewerber ausgelost.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grund- und besonderen Leistungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI § 47 in weiteren Leistungsstufen bis zur LP 7. Bei den besonderen Leistungen handelt es sich je Leistungsphase um folgende Aufgaben:
Leistungsphase 4:
-Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
-Lieferung von vollständigen Mehrfertigungen zum RE- Entwurf oder von Planfeststellungsunterlagen (ev. getrennt nach Bauabschnitten)
-Erarbeiten von Erwiderungen im Zuge der Genehmigungsplanung
-Visualisierung (AwF 040)
-Koordination des Gesamtprojektes anhand der BIM-Modelle
Leistungsphase 5:
-Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
-Zuschlag zur Grundleistung für die Aufteilung in 2 Bauabschnitte
-Detaillierte Planung und Erstellen der Ausführungsunterlagen von Baulosen bei besonderen Anforderungen (bis zu 8 Fachlose wie Baumfällung, Beschilderung, Markierung, Kampfmitteluntersuchung und –beräumung, etc.)
-Koordination des Gesamtprojekts anhand der BIM-Modelle (AwF050)
-Erarbeitung detaillierter Umleitungspläne einschl. bis zu 3 Abstimmungstermine pro Bauabschnitte
-Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
-Wegweisende Beschilderung
-Verkehrsführung während der Bauzeit
-Fachkoordination für die Vorbereitung der Bauausführung
-Zusätzliche Projektbesprechung
inkl. Vor- und Nachbearbeitung mit AG (1,5h/Termin)
-Kostenfortschreibung nach AKVS
-Projektpräsentation und -vorstellung bei Dritten
Leistungsphase 6:
-Zuschlag zur Grundleistung für die Aufteilung in 2 Bauabschnitte
-Detaillierte Planung und Erstellen der Vergabe-unterlagen von Baulose bei besonderen Anforderungen (bis zu 8 Fachlose enthalten wie Baumfällung, Beschilderung, Markierung, Kampfmitteluntersuchung und –beräumung, etc.)
-Kostenfortschreibung nach AKVS
-Zusätzliche Projektbesprechung
inkl. Vor- und Nachbearbeitung (1,5h/Termin) mit AG
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Den Ausschreibungsunterlagen liegen diverse Formblätter bei. Davon sind zwingend die Formblätter Teilnahmeantrag, Eigenerklärung zur Eignung, Verpflichtungserklärungen gemäß Brandenburgischem Vergabegesetz sowie die Eigenerklärungen „Embargo“ auszufüllen und einzureichen. Den Eigenerklärungen zur Eignung sind Erklärungen zur Qualitätssicherung, der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung und Angaben zu Referenzen sowie Lebensläufe, Studiennachweise und Beschreibungen von vergleichbaren Referenzen der Teammitglieder (Projektleitung, stellv. Projektleitung und Person Planung LP 2+3) anzufügen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachauftragnehmern oder der Eignungsleihe sind weitere den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Formblätter auszufüllen.
Zur Information liegen u.a. der Vertragsentwurf, die Wertung der Teilnahmeanträge und Hinweise zu den Zuschlagskriterien bei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß der geforderten Eigenerklärung (Formblatt liegt Ausschreibungsunterlagen bei) sind folgende Erklärungen abzugeben:
1. Nachweis des Bewerbers über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist;
2. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlußgründe gemäß §123 GWB vorliegen.
3. Erklärung des Bewerbers, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß §21 Abs.1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß §19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
4. Erklärung des Bewerbers, ob über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzverfahren rechtskräftig bestätigt wurde.
5. Erklärung des Bewerbers, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
6. Erklärung des Bewerbers, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
7. Erklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
8. Erklärung des Bewerbers, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Eignung des Unternehmens abgegeben wurden.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.
Juristische Personen und Gesellschaften geben zusätzlich die Stellung der Person an, für die der/die Nachweis/e beigefügt werden, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person/en.
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
b) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bewerbergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Dazu sind die den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblätter auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
d) Angabe der mittleren Anzahl an Ingenieuren und technischen Mitarbeitern in den Jahren (2020, 2021 und aktuell).
e) Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Brandenburgischem Vergabegesetz.
f) Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland
a) ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
b) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2
c) Der Bewerber muss mindestens über drei festangestellte Ingenieure für die Verkehrsanlagenplanung in den Jahren 2020 und 2021 sowie aktuell verfügen.
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen das sich bewerbende Büro
- A) Angaben zu Büroreferenzen,
- B) Angaben zum Projektteam.
A) BÜROREFERENZEN:
Es sind mindestens zwei verschiedene Referenzprojekte nachzuweisen. Um eine höhere Punktzahl zu erreichen kann eine 3. Referenz zur BIM – Abwicklung genannt werden. Die Mindestanforderungen an die Büroreferenzen sind unten in den Mindeststandards beschrieben.
A.1) Büroreferenz 1 Verkehrsanlagenplanung – siehe Mindestanforderungen
A.2) Büroreferenz 2 Verkehrsanlagenplanung – siehe Mindestanforderungen
A.3) Büroreferenz BIM-Abwicklung:
- Es handelt es sich um die Anwendung von BIM bei Verkehrsanlagen.
B) PROJEKTTEAM:
Im Bewerbungsbogen sind jeweils die zuständigen Personen für die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung, die Planung der LP 2+3 und für die BIM-Koordination mit Namen, Berufserfahrung (in Jahren ab Abschluss Studium) sowie vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten anzugeben. Die vorzustellenden Mitglieder des Projektteams weisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum Studienabschluss nach. Sollte der Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens Teammitglieder austauschen müssen, sorgt der Bewerber für qualitativ gleichwertigen Ersatz. Die Qualität der Teammitglieder wird dabei durch die im Auswahlverfahren erzielten Punkte definiert. Sollte sich nach Abschluss des Auswahlverfahrens (1.Stufe des Vergabeverfahrens) herausstellen, dass aufgrund eines Wechsels im Projektteam eine Punktzahl erreicht wird, die nicht zur Auswahl geführt hätte, erfolgt nachträglich der Ausschluss des Bewerbers.
Mitglieder des Projektteams können auch mehrere Funktionen ausfüllen, jedoch muss es sich bei den Personen für die Projektleitung und für die Stellvertretung um unterschiedliche Personen handeln.
Um eine höhere Punktzahl zu erreichen, können die Teammitglieder zwei persönliche Referenzprojekte nachweisen, die die Mindestanforderungen an die Büroreferenzen gemäß A.1 und A.2 erfüllen und bei denen die zuständige Person für die Projektleitung und stellv. Projektleitung auch für die Projektleitung oder stellv. Projektleitung in der Leistungsphase 2-7 verantwortlich war sowie die zuständige Person für die Planung LP 2-3 für die Planung der Leistungsphase 2-3 verantwortlich war. Die zuständige Person für die BIM-Koordination kann eine weitere persönliche Referenzprojekte nachweisen, bei denen die hier genannte Person auch für die Bearbeitung in der BIM-Koordination verantwortlich war.
Der Bewerber muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A) Mindestanforderungen an BÜROREFERENZEN:
A.1) Büroreferenz 1 Verkehrsanlagenplanung:
- Es handelt es sich um den Neubau einer Landes- oder Bundesstraße von mindestens 1.000 m Länge.
- Der Leistungsabschluss erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß HOAI 2013 § 47 (oder vergleichbarer älterer HOAI-Fassung) erbracht.
- Die anrechenbaren Baukosten betrugen mindestens 2,0 Mio. Euro netto.
- Eine Projektbeschreibung in Worten und Bildern ist auf maximal 4 DIN A4 Seiten dem Teilnahmeantrag beizulegen.
A.2) Büroreferenz 2 Verkehrsanlagenplanung:
- Es handelt es sich um den Neu-, Um- oder Ausbau einer Landes- oder Bundesstraße von mindestens 1.000 m Länge.
- Der Leistungsabschluss erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß HOAI 2013 § 47 (oder vergleichbarer älterer HOAI-Fassung) erbracht.
- Die anrechenbaren Baukosten betrugen mindestens 2,0 Mio. Euro netto.
- Eine Projektbeschreibung in Worten und Bildern ist auf maximal 4 DIN A4 Seiten dem Teilnahmeantrag beizulegen.
B) Mindestanforderungen an das PROJEKTTEAM:
B.1) Allgemeine Mindestanforderungen an das PROJEKTTEAM:
Mit den Bewerbungsunterlagen sind die verantwortliche Person für die Projektleitung (PL), eine Person für die stellvertretende Projektleitung (stv.PL), eine Person für die Verkehrsanlagenplanung der LP2+3 (OPL LP2+3) und eine Person für die BIM-Koordination vorzustellen. Zu allen vier Personen liegen die Lebensläufe der Bewerbung bei.
Der Projektleiter sowie der stellvertr. Projektleiter weisen den Abschluss eines technischen Studiums als Master oder Dipl.-Ing. (Abschluss Bachelor genügt nicht) nach.
Die zuständige Person für die Planung LP2-3 sowie BIM-Koordination weisen den Abschluss eines technischen Studiums mind. als Bachelor nach.
Außerdem wird von der PL mindestens eine 5-jährige und von der stv.PL und der OPL LP 2+3 mindestens eine 3-jährige Berufserfahrung in der Verkehrsanlagenplanung erwartet. Die zuständige Person für die BIM – Koordination weist mind. 1 Projekt (muss nicht abgeschlossen sein) in der BIM-Koordination nach. Das hier anzugebende Projektteam besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Leistungen sind Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Es wird das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) angewendet.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährl. Deckung von min. 2 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 2 Mio. Euro für Sach- und für Vermögensschäden. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Downloadbereich befinden sich die folgenden Ausschreibungsunterlagen:
1) Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb vom 05.12.2022
2) Auszufüllende Unterlagen (Formblätter)
3) Unterlagen zur Information (Wertung TA, Vertragsunterlagen, Hinweise und Festlegungen des AG zur Wertung der Zuschlagskriterien)
Bitte beachten Sie:
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Danach erfolgt voraussichtlich noch eine Vergabeverhandlung. Im Zuge der Vergabeverhandlung nennen die Bieter ihr finales Angebot gemäß VgV §17 Absatz 14. Ergeben sich in der Prüfung der Erstangebote oder im Zuge der Verhandlungsgespräche aber Aspekte, die erst eine intensive Erläuterung des Leistungsumfanges und der Kalkulationsbedingungen notwendig machen, kann durch den AG auch entschieden werden, dass das finale Angebot erst nach dem (ersten) Verhandlungsgespräch innerhalb einer Woche eingereicht wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).