Stundungsantragsbearbeitung Corona-Sonderprogramme Referenznummer der Bekanntmachung: Stundungsantragsbearbeitung Corona-Sonderprogramme
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stundungsantragsbearbeitung Corona-Sonderprogramme
Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Rückzahlungsverpflichtungen bis zur Erstellung von Entwürfen für zu treffende Entscheidungen sowie abzuschließender Stundungsvereinbarungen der ILB im Rahmen des Rückforderungsmanagements in den Corona-Sonderprogrammen.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam Die Leistungen können auch in remote erbracht werden.
Für Teilaufgaben des Rückforderungsmanagements bei den Corona-Sonderprogrammen benötigt die ILB sachbearbeitende Unterstützung eines externen Dienstleisters als sog. Verwaltungshelfer.
Die Sachbearbeitung erfordert im Einzelnen:
- Aufnahme von Stamm- und Rückforderungsdaten von Rückzahlungsverpflichteten, die einen Stundungs-/Ratenzahlungsantrag gestellt haben.
- Inhaltliche Prüfung, ob sich der/die Rückzahlungsverpflichtete aktuell in wirtschaftlchen Schwierigkeiten befindet, die eine Stundung rechtfertigt. Dazu gehören insb. die Anforderung von einschlägigen betriebswirtschaftlichen Unterlagen (Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Einnahmen-Überschussrechnungen, Liquiditätsplan, Hausbankenerklärung) sowie bei natürlichen Personen Selbstauskünfte und Einkommenssteuererklärungen/-bescheide.
- die Nachforderung von Unterlagen sowie Klärung von Unklarheiten und offenen Fragen.
- Darstellung der Stamm- und Rückforderungsdaten, des Rückzahlungsvorschlages sowie des Prüfungsergebnisses in einem Entwurf für eine Entscheidungsvorlage im MS-Wors-Format.
- Fertigung eines Entwurfes für eine Stundungsvereinbarung im MS-Word-Format.
Die Regelbearbeitungszeit aller vorgenannten Bearbeitungsshritte soll ma. 2 Monate betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters (nicht älter als sechs Monate).
- Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, (Formblatt)
- Kurzdarstellung des Bieters mit Angaben zur Unternehmensorganisation, zum Leistungsspektrum und den Schwerpunkten der Geschäftstätigkeit,
- Angabe des Jahresumsatzes des Bieters im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages (Aufgaben des Rückforderungsmanagements) in den zwei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt)
- Nachweis einer Berufshaftplfichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR, nachzuweisen durch Vorlage eines entsprechenden Versicherungsscheins (Kopie) oder einer Versicherungsbestätigung (Kopie). Sollte die Versicherungssumme niedriger sein, so ist eine Bereitstellungserklärung der Versicherung über die verlangte Versicherungssumme vorzulegen.
- Nachweis eines Mindestjahresumsatzes des Bieters in Höhe [Betrag gelöscht] EUR im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages (Aufgaben des Rückforderungsmangements) in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren, nachzuweisen durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Formblatt).
- Geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten zwei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Kurzbeschreibung in Form einer Eigenerklärung. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ergibt sich insbesondere mit Blick auf die erfolgreiche Durchführung von Aufgaben des Rückforderungsmangements
- Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens zwei in den letzten zwei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ausgeführten Referenzaufträge gefordert. Dabei muss eine Projektbescheibung, der Zeitraum sowie Auftraggeber/Ansprechpartner (soweit zulässig; andernfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers/der Auftraggeberin) angegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD16DE9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.