Projekt- und Systembetreuung Flutungszentrale Lausitz

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bergbausanierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt- und Systembetreuung Flutungszentrale Lausitz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Flutung der Tagebau-Restlöcher der Lausitz ist ein Schlüsselprojekt des Sanierungsbergbaus und der Wasserwirtschaft der LMBV. Die Bewertung des Wasserdargebots der Lausitzer Flüsse und die Ermittlung des daraus resultierenden Flutungsvolumens für die Restlöcher ist die optimal zu lösende Aufgabe. Grundlage der Flutungsmaßnahmen bilden die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die verschiedenen Entnahmestellen und Auslaufbedingungen, die vom Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg und dem Umweltfachbereich der Landesdirektion Dresden (UFB LDD) des Freistaates Sachsen vorgegeben werden.

Zur Steuerung der technologischen Abläufe hat die LMBV in Abstimmung mit den Landesbehörden den Aufbau der FZL beschlossen. Durch diese werden die vor Ort stattfindenden Prozesse gemäß den wöchentlich aktualisierten Steueranweisungen über Fernwirktechnik überwacht und gesteuert.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Systembetreuung für die Leitebene der FZL 01.01.2023 - 31.12.2027

- Weiterführung des Einsatzes weiterer alternativer Kommunikationsanbindungen gegenüber Festnetz und GSM-Datenfunk für die FZL

- Durchführen von Programmierarbeiten an der Visualisierungssoftware WINCC, wie Erstellen und Anpassen von Funktionsgrafiken, Einbinden von neuen Variablen in die Visualisierung

- Einbindung neuer Variablen in das System ACRON, externe Messstellen im Raum Lauchhammer, WBA Burgneudorf etc.

- Programmierung, Pflege, Fehlersuche und -beseitigung sowie Revision an der Datenfernübertragung (DFÜ) und der Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS), notwendige Arbeiten zur Gewährleistung des betriebssicheren Zustandes der Hard- und Softwarekomponenten der Stationsleittechnik Siemens.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vergabe-Nr.: 2314500105

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Aus Gründen der Anlagensicherheit und Verfügbarkeit ist nur der Einsatz autorisierter Systemadministratoren zulässig. Gegenwärtig besitzt die Fa. EMIS Energy (EMIS) für den Service-Betrieb die alleinigen Administrationsrechte. EMIS betreut die FZL bereits seit ihrem Bestehen im Jahr 1999 und hat diese auch mit aufgebaut.

Die Bereitstellung von Informationen aus dem Visualisierungs-/ Kontrollsystem WinCC sowie die Datenverarbeitung zur Steuerung der Außenanlagen aus dem Anlagenchronist ACRON wurden permanent durch EMIS anlagenbezogen weiterentwickelt und bedarfsbezogen mit zusätzlichen Komponenten ergänzt.

Gegenwärtig laufen tiefgreifende informationstechnische Umbauten und Erweiterungen in der FZL, welche im Zuge des behörden- und ämterübergreifenden automatisierten Informations- und Datenaustausches notwendig wurden.

Diese Anpassungen am Leitstand der FZL sind sehr komplex und sind bis zum Ablauf des momentan laufenden Servicevertrages nicht in Gänze realisierbar und werden noch bis ins nächste Jahr hin andauern. Sie umfassen die Implementierung eines neuen Servers mit einer neu zu beschaffenden individualen Softwarelösung sowie die Integration in den bestehenden Datenhaushalt der FZL. Die o.g. Softwarelösung ist eine Sonderanfertigung im Auftrag der FZL und wird gegenwärtig, unter Vor­ gaben und Kontrollen durch EMIS, von einem externen Dienstleiter erstellt.

Ein Wechsel des Systemadministrators während dieses Umbaus muss aus koordinationstechnischer Sicht sowie aus Garantieansprüchen seitens LMBV vermieden werden. Die lückenlose Versorgung der FZL mit den wasserwirtschaftlich erhobenen Messdaten ist für den Erfolg der Sanierungsarbeiten der LMBV von essentieller Bedeutung. Mögliche Risiken bei der technischen Umsetzung von Anpassungen/Umbauten in der FZL sind zu vermeiden.

Eine grundlegende Einweisung eines neuen Auftragsnehmers führt zu einer zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Belastung, welche zu vermeiden ist.

In der FZL sind zum Teil sehr spezielle Einzellösungen der Datenfernübertragungen im Einsatz. Vergleichbare Anlagenkonstellationen sind auf dem deutschen Industriesektor nur selten anzutreffen und dementsprechend wenige Firmen besitzen ausreichend Erfahrung bei der Administrierung von Siemens SINAUT, ACRON-Anlagenchronist, RACOM-MR400/ MR160, RACOM RipEx, Tainy-VPN-Router, Phoenix-TC­ VPN-Router, Döbelt-Datenlogger,RSE-Datenlogger, etc.

Für die Anbindung der über Funk empfangenen Daten an die FZL besitzt EMIS die alleinigen Administrationsrechte.

Bei einem Auftragnehmerwechsel und dessen notwendiger Einarbeitung sind hohe Risiken für die LMBV durch die Komplexität der Anlage verbunden.

Ein Wechsel der Systembetreuung würde zwangsläufig neue Strategien bewirken, die das Gesamtergebnis für die FZL wesentlich beeinträchtigen. Für den weiteren Ausbau der FZL ist es dringend geboten, die Systembetreuung in bewährter Weise mit der bisher verfolgten Strategie fortzuführen. Der Schaden für die LMBV in der Wahrnehmung durch die Behörden und durch die Öffentlichkeit, bei Nichtfunktion der FZL, wäre nicht voraussehbar.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lübbenau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03222
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: x
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2022

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