Lieferung von SonicWall WLAN-Accesspoints für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland Referenznummer der Bekanntmachung: DI-ZVSt-CK-EU-33/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.havelland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von SonicWall WLAN-Accesspoints für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland
Der Landkreis Havelland benötigt 350 WLAN-Accesspoints SonicWave 621 des Herstellers SonicWall.
Landkreis Havelland - Der Landrat - Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow
Der Landkreis Havelland benötigt 350 WLAN-Accesspoints SonicWave 621 des Herstellers SonicWall. Hiermit sollen die Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Havelland befinden, im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule" mit einer kabellosen Netzwerkinfrastruktur ausgestattet werden.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Produktneutralität ist hier aus folgenden technischen Gründen ge-rechtfertigt:
An allen Schulstandorten sind Firewalls des Herstellers SonicWall im Einsatz. Zur einfachen Einrichtung und Verwaltung der Accesspoints ist es notwendig, dass diese die Konfiguration automatisch von den Fire-walls beziehen, um die Einrichtung und spätere Änderungen an den Konfigurationen wie Veränderung des WLAN-Namens oder des Passwortes deutlich zu vereinfachen. Hierbei handelt es sich um eine Funk-tion, welche SonicWall nur in Kombination mit anderen eigenen Produkten anbietet. Unter Umständen könnten zwar auch Accesspoints anderer Hersteller erkannt werden, hier besteht jedoch das Risiko, dass diese die Funktion nicht vollständig unterstützen, die Konfigurationsvorgaben nur teilweise oder fehler-haft übernommen werden und es letztlich zu Kompatibilitätsproblemen und Fehlfunktionen kommen kann. Entsprechend dient die Festlegung des Produktes "Accesspoint SonicWave 621" der Verringerung von Risikopotentialen durch Fehlfunktionen oder Inkompatibilitäten und gewährleistet somit die vollum-fängliche Systemsicherheit.
Eine solche Gesamtfunktionalität würden zwar auch andere Hersteller anbieten, jedoch wäre dazu der Kauf von zusätzliche Hardware und der Austausch der bisherigen Firewalls und somit ein unwirtschaftli-cher Mehraufwand notwendig.
Zusätzlich sind einige Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland bereits mit Accesspoints der Vor-gängerserie SonicWave 231c ausgestattet. Die Verwaltung dieser erfolgt durch eine cloudbasierte Lösung (Wireless Network Manager), welche notwendig ist, da die einzelnen Schulstandorte geographisch weit auseinanderliegen. Über diese Lösung können die Firewalls und Accesspoints von außerhalb verwaltet werden. Ebenso können darüber Warnmeldungen und Analysen angezeigt werden. Bei einer Integration von Accesspoints von anderen Herstellern wäre dies über den Wireless Network Manager nicht möglich, sondern eine zusätzliche Software nötig, um diese Funktionen bereitstellen zu können. Dadurch müssten dann zwei Systeme parallel verwendet werden, was den Wartungs- und Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen würde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Hinweise gelten für die persönliche Lage sowie für die wirtschaftliche & finanzielle und technische & berufliche Leistungsfähigkeit:
Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z. B. Eintragung ins Berufs /Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Auftragsbezogene Forderungen (z. B. Referenzen, Unterauftragnehmereinsatz), sind von der Präqualifizierung nicht genauso - wie verlangt - erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.
Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie z.B. geeignete Referenzen (§ 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV) oder Ausbildungs- und Befähigungsnachweise (§ 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungslei-he nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür ist der entsprechende Abschnitt im Formular "Eigenerklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe" auszufüllen.
Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend
sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder alternative Angabe)
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff GWB
> Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
- Ggf. Erklärung, ob als Bietergemeinschaft angeboten wird (sofern zutreffend)
> Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung"
Auf Anforderung einzureichen:
- ggf. Eignungsnachweise des Nachunternehmers (sofern zutreffend)
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
> Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung über eine bestehende bzw. Erklärung des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung inkl. der Angabe der Deckungssummen
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- ggf. Erklärung, ob Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden (sofern zutreffend); siehe Hinweise zur Eignungsleihe
> Formblatt "Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe"
Auf Anforderung einzureichen:
- Nachweis des Versicherungsschutzes (Betriebshaftpflichtversicherung)
> Nachweis (Dritterklärung)
- ggf. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe (sofern zutreffend)
> Formblatt "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe"
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- Referenz nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Der Bieter benennt mind. eine Referenz der letzten drei Jahre, bei der eine vergleichbare Leistung in Bezug auf die Lieferung von IT-Hardware in vergleichbarem Umfang Bestandteil war.
Folgende Angaben sind zu machen: durchgeführte (Dienst-)Leistung, Durchführungszeitraum, Bezeichnung des Auftraggebers (zuständiger Bereich, Kontaktdaten, ggf. Name), Art und Um-fang der erbrachten Leistung.
> Formblatt "Eigenerklärung zu Referenzen"
- Bestätigung, dass der Bieter im SecureFirst-Partnerprogramm von SonicWall mit der Mindesteinstufung "Silver" ist.
> Eigenerklärung oder Nachweis
- ggf. Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und ob ggf. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wer-den (sofern zutreffend)
> Formblatt "Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe"
Auf Anforderung einzureichen:
- ggf. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe (sofern zutreffend)
> Formblatt "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe"
- Referenzen: mind. eine Referenz der letzten drei Jahre, bei der eine vergleichbare Leistung in Bezug auf die Lieferung von IT-Hardware in vergleichbarem Umfang Bestandteil war
- Mindesteinstufung "Silver" im SecureFirst-Partnerprogramm von SonicWall
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte auch die Teilnahmebestimmungen und die Liste der einzureichenden Unterlagen beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY67Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]2