Lieferung von SonicWall WLAN-Accesspoints für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland Referenznummer der Bekanntmachung: DI-ZVSt-CK-EU-33/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.havelland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSYYYDY67Z/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSYYYDY67Z
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von SonicWall WLAN-Accesspoints für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland

Referenznummer der Bekanntmachung: DI-ZVSt-CK-EU-33/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32400000 Netzwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Havelland benötigt 350 WLAN-Accesspoints SonicWave 621 des Herstellers SonicWall.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32410000 Lokales Netz
32420000 Netzausrüstung
32422000 Netzkomponenten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE408 Havelland
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Havelland - Der Landrat - Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Havelland benötigt 350 WLAN-Accesspoints SonicWave 621 des Herstellers SonicWall. Hiermit sollen die Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Havelland befinden, im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule" mit einer kabellosen Netzwerkinfrastruktur ausgestattet werden.

Eine Abweichung vom Grundsatz der Produktneutralität ist hier aus folgenden technischen Gründen ge-rechtfertigt:

An allen Schulstandorten sind Firewalls des Herstellers SonicWall im Einsatz. Zur einfachen Einrichtung und Verwaltung der Accesspoints ist es notwendig, dass diese die Konfiguration automatisch von den Fire-walls beziehen, um die Einrichtung und spätere Änderungen an den Konfigurationen wie Veränderung des WLAN-Namens oder des Passwortes deutlich zu vereinfachen. Hierbei handelt es sich um eine Funk-tion, welche SonicWall nur in Kombination mit anderen eigenen Produkten anbietet. Unter Umständen könnten zwar auch Accesspoints anderer Hersteller erkannt werden, hier besteht jedoch das Risiko, dass diese die Funktion nicht vollständig unterstützen, die Konfigurationsvorgaben nur teilweise oder fehler-haft übernommen werden und es letztlich zu Kompatibilitätsproblemen und Fehlfunktionen kommen kann. Entsprechend dient die Festlegung des Produktes "Accesspoint SonicWave 621" der Verringerung von Risikopotentialen durch Fehlfunktionen oder Inkompatibilitäten und gewährleistet somit die vollum-fängliche Systemsicherheit.

Eine solche Gesamtfunktionalität würden zwar auch andere Hersteller anbieten, jedoch wäre dazu der Kauf von zusätzliche Hardware und der Austausch der bisherigen Firewalls und somit ein unwirtschaftli-cher Mehraufwand notwendig.

Zusätzlich sind einige Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland bereits mit Accesspoints der Vor-gängerserie SonicWave 231c ausgestattet. Die Verwaltung dieser erfolgt durch eine cloudbasierte Lösung (Wireless Network Manager), welche notwendig ist, da die einzelnen Schulstandorte geographisch weit auseinanderliegen. Über diese Lösung können die Firewalls und Accesspoints von außerhalb verwaltet werden. Ebenso können darüber Warnmeldungen und Analysen angezeigt werden. Bei einer Integration von Accesspoints von anderen Herstellern wäre dies über den Wireless Network Manager nicht möglich, sondern eine zusätzliche Software nötig, um diese Funktionen bereitstellen zu können. Dadurch müssten dann zwei Systeme parallel verwendet werden, was den Wartungs- und Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen würde.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Hinweise gelten für die persönliche Lage sowie für die wirtschaftliche & finanzielle und technische & berufliche Leistungsfähigkeit:

Hinweis zur Präqualifizierung:

Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z. B. Eintragung ins Berufs /Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.

Auftragsbezogene Forderungen (z. B. Referenzen, Unterauftragnehmereinsatz), sind von der Präqualifizierung nicht genauso - wie verlangt - erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.

Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe:

Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie z.B. geeignete Referenzen (§ 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV) oder Ausbildungs- und Befähigungsnachweise (§ 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungslei-he nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür ist der entsprechende Abschnitt im Formular "Eigenerklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe" auszufüllen.

Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):

Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend

sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.

Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:

- Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder

> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"

- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder alternative Angabe)

> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff GWB

> Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"

- Ggf. Erklärung, ob als Bietergemeinschaft angeboten wird (sofern zutreffend)

> Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung"

Auf Anforderung einzureichen:

- ggf. Eignungsnachweise des Nachunternehmers (sofern zutreffend)

> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"

> Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:

- Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung

Erklärung über eine bestehende bzw. Erklärung des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung inkl. der Angabe der Deckungssummen

> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"

- ggf. Erklärung, ob Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden (sofern zutreffend); siehe Hinweise zur Eignungsleihe

> Formblatt "Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe"

Auf Anforderung einzureichen:

- Nachweis des Versicherungsschutzes (Betriebshaftpflichtversicherung)

> Nachweis (Dritterklärung)

- ggf. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe (sofern zutreffend)

> Formblatt "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe"

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:

- Referenz nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV

Der Bieter benennt mind. eine Referenz der letzten drei Jahre, bei der eine vergleichbare Leistung in Bezug auf die Lieferung von IT-Hardware in vergleichbarem Umfang Bestandteil war.

Folgende Angaben sind zu machen: durchgeführte (Dienst-)Leistung, Durchführungszeitraum, Bezeichnung des Auftraggebers (zuständiger Bereich, Kontaktdaten, ggf. Name), Art und Um-fang der erbrachten Leistung.

> Formblatt "Eigenerklärung zu Referenzen"

- Bestätigung, dass der Bieter im SecureFirst-Partnerprogramm von SonicWall mit der Mindesteinstufung "Silver" ist.

> Eigenerklärung oder Nachweis

- ggf. Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und ob ggf. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wer-den (sofern zutreffend)

> Formblatt "Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe"

Auf Anforderung einzureichen:

- ggf. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe (sofern zutreffend)

> Formblatt "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe"

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Referenzen: mind. eine Referenz der letzten drei Jahre, bei der eine vergleichbare Leistung in Bezug auf die Lieferung von IT-Hardware in vergleichbarem Umfang Bestandteil war

- Mindesteinstufung "Silver" im SecureFirst-Partnerprogramm von SonicWall

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/01/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bitte auch die Teilnahmebestimmungen und die Liste der einzureichenden Unterlagen beachten.

Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY67Z

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]2
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2022

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