Neubau Digitales Medienhaus - Dienstleister Baustellenlogistik Referenznummer der Bekanntmachung: VE 22.06.225
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Digitales Medienhaus - Dienstleister Baustellenlogistik
Der rbb errichtet an seinem Standort in Berlin an der Masurenallee ein Digitales Medienhaus (DMH).
Für die erfolgreiche Umsetzung aller im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes erforderlichen Maßnahmen sind durch einen Dienstleister umfangreiche logistische Aufgaben, auf relativ kleiner Baustelleneinrichtungsfläche, durchzuführen und zu koordinieren.
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin
Der rbb errichtet an seinem Standort in Berlin an der Masurenallee ein Digitales Medienhaus (DMH).
In dem Baufeld, in dem das DMH errichtet werden soll, befinden sich Gebäudeteile aus den frühen 70er Jahren. Der rbb hat sich zum Ziel gesetzt, so weit als möglich bestehende Bausubstanz zu erhalten. Daher wird er vorab umfangreiche Schadstoffsanierungs- und Abbruchleistungen am Bauteil 1 (Flachbau) sowie den Bauteilen 2B und 2C (Studios B und C) ausführen lassen. Im direkten Anschluss erfolgt auf den im Bestand verbleibenden Untergeschossen des Bauteils 1 die Neuerrichtung des DMH sowie der Ausbau der Studiokörper.
Für die erfolgreiche Umsetzung aller im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes erforderlichen Maßnahmen sind durch einen Dienstleister umfangreiche logistische Aufgaben, auf relativ kleiner Baustelleneinrichtungsfläche, durchzuführen und zu koordinieren. Diese umfassen sowohl die Koordination der Entsorgung von Schadstoff- und Abbruchmaterialien als auch die Anlieferlogistik aller für den Neubau benötigten Bauteile, Baustoffe sowie die Koordinierung/Kontrolle aller auf der Baustelle tätigen Personen. Daneben sind die Abläufe der rbb-internen Logistik sowie der weiteren Schnittstellenbauprojekte (z.B. Umbau der Kältezentrale, Hotelneubau) in den Prozessen des DMH zu berücksichtigen. Die Gewinnung eines Logistikdienstleisters zur Erfüllung v. g. Aufgaben ist Ziel dieser Ausschreibung.
Termine zur Ausführung der Leistungen:
Voraussichtliche Ausführung der Schadstoffsanierungen in den Bauteilen: Anfang 11/2022 - Ende 03/2023
Voraussichtliche Ausführung der Abbrucharbeiten in den Bauteilen: Anfang 02/2023 - Ende April 04/2023
Voraussichtlicher Beginn Gründungsarbeiten Neubau: Anfang 10/2023
Voraussichtlicher Beginn der Hochbauleistungen: Anfang 01/ 2024
Voraussichtlicher Abschluss der Gesamtbaumaßnahme (Übergabe): Ende 02/2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Digitales Medienhaus - Dienstleister Baustellenlogistik
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird ohne Auftragsvergabe beendet, da der rbb das Beschaffungsvorhaben endgültig
aufgibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ6BGR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.