Neubau Digitales Medienhaus - Bauleistungen Rückbau-Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: VE 21.10.213
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Digitales Medienhaus - Bauleistungen Rückbau-Sanierung
Rückbau- und Sanierungsarbeiten
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin
Das zwischen 1965 und 1970 erbaute Fernsehzentrum des Rundfunks Berlin-Bandenburg liegt in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf im Berliner Ortsteil Westend. Es handelt sich um einen Gebäudekomplex bestehend aus mehreren Bauteilen wie einem markanten Hochhaus, einem mehrgeschossigen Flachbau und Fernsehstudios. Das gesamt Fernsehzentrum ist ein "Einzeldenkmal". Daher ist in enger Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden das folgende Baukonzept entstanden, dass einen behutsamen Umgang mit der denkmalgeschützten Bausubstanz vorsieht.
Das geplante Digitale Medienhaus soll auf der Fläche des Flachbaus (Bauteil 1) entstehen. Dafür ist vorgesehen, die vorhandene Baukubatur bis zur Decke über dem ersten Untergeschoss abzutragen und auf den beiden Untergeschossen einen vier geschossigen Neubau zu errichten. Dafür ist es erforderlich, teilweise auch in die Untergeschosse einzugreifen.
Zudem werden die Studios B und C (Bauteil 2) nach ihrer Sanierung einer neuen Nutzung zugeführt. Damit verbunden ist eine weitgehende Demontage bzw. ein Umbau innerhalb der bestehenden Baukubatur. Die bestehende Rohbaustruktur der Studiogebäude mit den denkmalgeschützten Außenwänden wird beibehalten, bautechnisch überarbeitet und ergänzt. Die Demontagearbeiten sind entsprechend den baulichen und konstruktiven Gegebenheiten fachgerecht so durchzuführen, dass während der verschiedenen Arbeitsphasen die Standsicherheit der abzubrechenden Bauteile nicht gefährdet wird.
Die Ausschreibung der vorgenannten Maßnahmen richtet sich an Unternehmen, die fundierte Kenntnisse in den Bereichen Rückbau von Gebäuden mit vorlaufender Schadstoffsanierung (mindestens Asbest, KMF und PCB) sowie:
- unter Berücksichtigung der Standsicherheit,
- der Anwendung von Maßnahmen zur Sicherung von Bauteilen,
- der Berücksichtigung von denkmalschutzrechtlichen Aspekten,
- von verstärkten Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen aufgrund von beengten Umgebungsbedingungen und angrenzenden Wohn-/Bürogebäuden (Bauen im Bestand) bei Aufrechterhaltung der Funktionalität von Teilen des Gebäudes,
- Einsatz von Maßnahmen zum Witterungsschutz
besitzen und entsprechende Referenzen vorweisen können.
Ausführungszeitraum:
Baubeginn: Anfang November 2022
Voraussichtliche Dauer der Maßnahme bis: Ende Mai 2023
Nebenangebote sind ohne die gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes nicht zugelassen; es gelten folgende Min-destanforderungen für Nebenangebote:
Nebenangebote sind für den Titel 5.1 Witterungsschutz Bauteil 1 (Flachbau) zugelassen sofern die Funktionalität der Schutzmaßnahme nicht beeinträchtigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Digitales Medienhaus - Bauleistung Rückbau-Sanierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird ohne Auftragsvergabe beendet, da der rbb das Beschaffungsvorhaben endgültig
aufgibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ6BGD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]