Planungsleistungen für die Objektplanung Technische Ausrüstung für die Neuerrichtung einer Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow Referenznummer der Bekanntmachung: FFW_Los 2/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleinmachnow.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Objektplanung Technische Ausrüstung für die Neuerrichtung einer Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt die Neuerrichtung einer Feuerwache für die Freiwillige Feuerwehr in der Straße Am Bannwald 1, 1a.
Die Gemeindevertretung beschloss mit Drucksache DS-Nr. 011/22 vom 24.03.2022, das Gesamtgrundstück "Am Bannwald 1/1a" dauerhaft der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, um eine grundlegende Verbesserung der Situation der Feuerwehr erreichen und eine allen bestehenden Anforderungen entsprechende Feuerwache baulich entwickeln zu können.
Auf dem Grundstück befinden sich Bestandsgebäude, die zunächst zurückgebaut werden müssen. Daran schließen sich Objekt- und Fachplanungsleistungen bis zur Fertigstellung des Gesamtgebäudes an. Die Eröffnung des Gebäudes ist für 2026 geplant.
Es besteht der Wunsch, den Vorentwurf in enger Einbeziehung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr - und insbesondere der Wehrführung - weiterzuentwickeln, idealerweise im Rahmen eines Nutzerworkshops.
Die Planungsleistungen werden europaweit in drei Losen ausgeschrieben:
- Los 1: Gebäude- und Tragwerksplanung
- Los 2: Technische Ausrüstung
- Los 3: Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Außenanlagen
Hinzu kommen kleinere Gutachter- und Beratungsleistungen, die nach dem sog. 20 %-Kontingent und nach kommunalem Haushaltsrecht nicht europaweit ausgeschrieben werden.
Gegenstand des hiesigen Verhandlungsverfahrens sind Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8, für die Neuerrichtung einer Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung in Los 2 sind die Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Errichtung der Feuerwache einschließlich Mitwirkung an den vorgelagerten Abrissplanungen und Bodenentsiegelungen, damit nach Entfernung der vorhandenen technischen Anlagen für ein Provisorium gesorgt wird.
Die Fachplanung Technische Ausrüstung soll zwar auch auf dem vorhandenen Vorentwurf aufbauen, beginnt aber dennoch mit der Leistungsphase 1, da die planerischen Grundlagen der Technischen Ausrüstung von Beginn an zu erarbeiten und gemeinsam mit der Auftraggeberin zu entwickeln sind. Die Gesamtleistung soll dann und soll bis zur Leistungsphase 9 geführt werden.
Es findet eine gestufte Beauftragung statt.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter unten III.1 und III.2 geforderten Angaben und Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet - sofern die Zahl geeigneter Bewerbungen zu hoch ist - eine Auswahl durch Los statt. Die Vergabestelle erachtet Bewerber, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, im Grundsatz für fachlich gleich geeignet, sodass eine weitere qualitative Differenzierung nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund kommt das Losverfahren zur Anwendung, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Es findet eine gestufte Beauftragung statt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet;
e) Formblatt zu den aktuell bestehenden Russland-Sanktionen gemäß der EU-Verordnung 2022/576. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Umsatz von jährlich 1,5 Mio. EUR, als Durchschnittswert der drei letzten Geschäftsjahre.
a) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfü-gung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
b) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für ver-gleichbare Projekte.
a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den letzten 3 Jahren eine Mitarbeiterzahl von 15 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern inklusive Büroinhabern und regelmäßig zur Verfügung ste-henden freien Mitarbeitern.
Bei Bewerbergemeinschaften und in Fällen der Eignungsleihe wird die Mitarbei-terzahl aus der Summe der Mitarbeiterzahlen der jeweiligen Büros gebildet. Die Qualifikationsnachweise können durch die Bewerber / Bewerbergemeinschaf-ten selbst oder durch eignungsleihende Nachunternehmer nachgewiesen wer-den.
b) Die Vergabestelle fordert den Nachweis von erbrachten Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
- eine Referenz für Planungs- und Überwachungsleistungen bei einer Feuerwache, und zwar für nutzungsspezifische Anlagen einer Feu-erwache mit mindestens 6 Stellplätzen (Anlagengruppe 7)
- zwei Referenzen für Planungen von technischen Anlagen in öffent-lichem Gebäuden (Verwaltung, Schule, Museum o.ä.). Beide Refe-renzen müssen in Summe alle Anlagengruppen 1 bis 8 umfassen, einschließlich der dortigen Anlagengruppe 7. Demnach müssen nicht bei beiden Referenzen sämtliche Anlagengruppen abgedeckt sein, es genügt die Addition aus zwei Referenzprojekten.
Für alle Referenzen gilt:
- Alle Projekte müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 umfassen.
- Alle Projekte müssen nach dem 01.12.2012 begonnen haben. Ent-scheidend ist hier der Leistungsbeginn der Leistungsphase 2.
- Die Leistungsphase 8 muss nicht abgeschlossen sein; es reicht, wenn diese begonnen ist.
ja, s.o.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Entwurf des Vertrages (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Auch nachgeforderte Unterlagen können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Einreichung per Email oder Post etc. führt dazu, dass diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die gesamte weitere Kommunikation mit der Vergabestelle.
Es werden nur die im Angebotsvordruck benannten Formulare zur Verfügung gestellt (Teil E), und zwar:
- E.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe
- E.2 - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung
- E.3 - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
- E.4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- E.5 - Erklärung Frauenförderverordnung
- E.6 - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer BbgVergG
- E.7 - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
- E.8 - Formblatt Russlandbezug des Auftragnehmers
- E.9 - Information nach EU-Datenschutzgrundverordnung
Die vorgenannten Formulare können - sofern von der Vergabestelle gefordert bzw. für den Bieter einschlägig - bereits im Teilnahmewettbewerb verwendet werden, insbesondere die Formulare E.1 bis E.4 und E.8
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Angaben zum Ablauf des VgV-Verfahrens, auch des Teilnahmewettbewerbs, entnehmen Sie bitte auch Teil A. Verfahrensbedingungen. Die auf der Vergabeplattform eingestellten weiteren Ausschreibungsunterlagen (Teil B. Leistungsbeschreibung samt Anlagen,
Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) sind vornehmlich für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, mit Ausnahme der Unterlage Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Die Kommunikation erfolgt in allen Phasen des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform.
Es werden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFG6DGJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem.
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.