Fundamenterder und Blitzschutzanlagen- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/39/6510
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Fundamenterder und Blitzschutzanlagen- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Wilhelm-Gentz-Schule Gerhart-Hauptmann-Straße 38 16816 Neuruppin
Allgemeine Beschreibung Erdungs-und Blitzschutzanlage:
Für die Wilhelm-Gentz-Grundschule ist eine Blitzschutzklasse 3 vorgesehen.
Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden.
An jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage ist eine Trennstelle vorzusehen (Ausnahme in Verbindung mit
natürlichen Ableitungen).
Antragsnummer: 85038803 (NESUR Infrastruktur)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fundamenterder und Blitzschutzanlagen - Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindow
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16835
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5DW8U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltende gemacht worden ist. Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wilhelm-Gentz-Schule Gerhart-Hauptmann-Straße 38 16816 Neuruppin
Allgemeine Beschreibung Erdungs-und Blitzschutzanlage:
Für die Wilhelm-Gentz-Grundschule ist eine Blitzschutzklasse 3 vorgesehen.
Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden.
An jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage ist eine Trennstelle vorzusehen (Ausnahme in Verbindung mit
natürlichen Ableitungen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindow
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16835
Land: Deutschland
33,70 m HVC-85 verlegt als Ableitung
47 Stk Isolierte Leitungsstütze zur Erhöhung der Fangleitung
2 Stk Fangmast HVC-85
6 Stk Tiefenerder
Die Blitzschutzfanganlage auf der Sporthalle wird mit zwei HVI-Fangmasten ausgeführt. Somit ist eine komplette Vermaschung auf dem Sporthallendach nicht notwendig.
Im Bereich des Bestandsgebäudes sind die Erdarbeiten für die Erdungsanlage nicht tief genug, dass erforderliche Erdpotenzial wird mit Setzen von Tiefenerdern erreicht.
Für den Neubauteil sind im Bereich der Lüftungsanlage isolierte Leitungsstützen für die Vermaschung notwendig, um den geforderten Trennungsabstand einzuhalten.