Fundamenterder und Blitzschutzanlagen- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/39/6510
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Fundamenterder und Blitzschutzanlagen- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Wilhelm-Gentz-Schule Gerhart-Hauptmann-Straße 38 16816 Neuruppin
Allgemeine Beschreibung Erdungs-und Blitzschutzanlage:
Für die Wilhelm-Gentz-Grundschule ist eine Blitzschutzklasse 3 vorgesehen.
Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden.
An jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage ist eine Trennstelle vorzusehen (Ausnahme in Verbindung mit
natürlichen Ableitungen).
Antragsnummer: 85038803 (NESUR Infrastruktur)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fundamenterder und Blitzschutzanlagen - Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindow
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16835
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5DW8U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltende gemacht worden ist. Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wilhelm-Gentz-Schule Gerhart-Hauptmann-Straße 38 16816 Neuruppin
Allgemeine Beschreibung Erdungs-und Blitzschutzanlage:
Für die Wilhelm-Gentz-Grundschule ist eine Blitzschutzklasse 3 vorgesehen.
Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden.
An jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage ist eine Trennstelle vorzusehen (Ausnahme in Verbindung mit
natürlichen Ableitungen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindow
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16835
Land: Deutschland
72 m HVC - 85 verlegt als Ableitung
40 m HVC - 85 verlegt als Ausleitung/ Übergang auf Aluminium
4 Stk Fangmast HVC - 85
Die Blitzschutzanlagen am Bestandsbau halten den notwendigen Trennungsabstand zu den Brandschutzriegeln nicht ein, daher ist es notwendig diese isoliert mit einem HVI- System runterzuführen.