Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Lübbenau/Spreewald Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_02_Reinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübbenau/Spreewald
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03222
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luebbenau-spreewald.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigungen; Glas-/ Rahmenreinigung in Objekten der Stadt Lübbenau/Spreewald und deren Ortsteile
Unterhalts- & Grundreinigung, Sonderreinigung
Lübbenau/Spreewald verschiedene Anschriften 03222 Lübbenau/Spreewald Unterhalts- und Grundreinigungen sowie nach Bedarf Sonderreinigungen in verschiedenen Objekten der Stadt Lübbenau/Spreewald. Die Anschriften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Unterhaltsreinigung
Grundreinigung (1x jährlich)
Sonderreinigungen nach Bedarf
Glas-/ Rahmenreinigung
Lübbenau/Spreewald verschiedene Anschriften 03222 Lübbenau/Spreewald Glas-/ Rahmenreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Lübbenau/Spreewald inkl. der Ortsteile. Die Anschriften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Glas-/ Rahmenreinigung 2x jährlich pro Objekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübbenau / Spreewald
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03222
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD96DJC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: -siehe oben-
Postleitzahl: -siehe oben-
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: -siehe oben-
Postleitzahl: -siehe oben-
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]