vergebener Auftrag Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: AD-70.022-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nuthetal
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dife.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wissenschaft und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

vergebener Auftrag Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: AD-70.022-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen für 2 Liegenschaften des Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Nuthetal

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79711000 Überwachung von Alarmanlagen
79713000 Bewachungsdienste
79714000 Überwachungsdienste
79715000 Streifendienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Hauptort der Ausführung:

Deutsches Institut für Ernährungsforschung Arthur-Scheunert-Allee 114-116 14558 Nuthetal, Deutsches Institut für Ernährungsforschung Arthur-Scheunert-Allee 155 14558 Nuthetal

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke DIfE) betreibt experimentelle und angewandte Forschung auf dem Gebiet Ernährung und Gesundheit. Das DIfE beabsichtigte Empfangs- und Sicherungsdienstleistungen nach § 34a GewO und sicherungstechnische Überwachungsleistungen im Objektschutz zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung waren personelle Sicherungsdienstleistungen im Objektschutz in Form der betrieblichen Objektbewachung mit Tor- und Empfangsdienst sowie Streifen- und Interventionsdienst, der Bewachung und Überwachung von Forschungs-, Büroeinrichtungen und Lagern. Dazu zählt die Prävention gegen alle Formen potentieller Angriffe insbesondere auf die Objekte und deren Inhalt, das Eigentum und Vermögen, die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen mit Intervention bei Alarmmeldungen sowie sonstiger Vorkommnisse.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherheits- und Servicepersonal / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Auftragsmanagement / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Auftragsinfrastruktur / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Unternehmensleistungsstärke / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 161-459087
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: AD-70.022-2022
Bezeichnung des Auftrags:

Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 10
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y656DXZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß Paragr. 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des DIfE gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von Paragr. 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der Paragr. 134, 135 GWB hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2022

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