Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) - Amt Altdöbern Referenznummer der Bekanntmachung: V 19_22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Altdöbern
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-altdoebern.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) - Amt Altdöbern
Altdöbern ist eine Gemeinde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden des Landes Brandenburg.
Das Amt Altdöbern schreibt mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 20 - aufgeteilt in drei Lose - aus.
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Los 3: Beladung
Das HLF 20 wird in der Ortsfeuerwehr Altdöbern eingesetzt und ein LF16/12 mit Ausrüstung für die technische Hilfeleistung ersetzen. Das Fahrzeug wird hauptsächlich für Verkehrsunfälle auf Autobahnen und Bundestraßen, sowie zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung eingesetzt und muss für alle typischen Einsatzgebiete der Feuerwehr geeignet sein.
Zusammenfassende Hinweise zu Vertragslaufzeiten/Lieferzeiten:
Los 1 Fahrgestell: max. 12 Monate nach Auftragserteilung
Los 2 Aufbau: max. 24 Monate nach Auftragserteilung
Los 3 Beladung: Auslieferung der Beladung erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer Los 2, max. jedoch 16 Monate nach Auftragsvergabe bzw. mit der Auslieferung des Gesamtfahrzeuges.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnis (LV-HLF 20 Amt Altdöbern).
Fahrgestell
Gemeinde Altdöbern Marktstraße 1 03229 Altdöbern
Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20.
Das Fahrgestell muss zum den Aufbau eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug 20 nach DIN 14530-27 geeignet sein und über einen Allradantrieb, sowie einen Nebenantrieb für eine festeingebaute Feuerlöschkreiselpumpe 10-2000.verfügen.
Die Normen E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN EN 1846 1-3 sind vollumfänglich umzusetzen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnis zu Los 1 (LV-HLF 20 Amt Altdöbern).
Der Fahrgestellhersteller Los 1 verpflichtet sich innerhalb von max. 12 Monaten nach Auftragserteilung das Fahrgestell an den Aufbauhersteller Los 2 zu liefern.
Zusammenfassende Hinweise zu den Vertragslaufzeiten/Lieferzeiten aller Lose:
- Los 1 Fahrgestell: max. 12 Monate nach Auftragserteilung
- Los 2 Aufbau: max. 24 Monate nach Auftragserteilung
- Los 3 Beladung: Auslieferung der Beladung erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer Los 2, max. jedoch 16 Monate nach Auftragsvergabe bzw. mit der Auslieferung des Gesamtfahrzeuges
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes richtet sich nach den im Leistungsverzeichnis (LV-HLF 20 Amt Altdöbern) zu dem jeweiligen Los aufgeführten Wertungskriterien: Los 1 unter Position 1.19 am Ende des Leistungsverzeichnisses.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Gemeinde Altdöbern Marktstraße 1 03229 Altdöbern
Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20 entsprechend der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses für Los 2.
Der feuerwehrtechnische Aufbau, sowie die enthaltenen Ein- und
Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem
neuesten Stand der Technik entsprechen. Die Normen E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN EN 1846 1-3 sind vollumfänglich umzusetzen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnis zu Los 2 (LV-HLF 20 Amt Altdöbern).
Zusammenfassende Hinweise zu den Vertragslaufzeiten/Lieferzeiten aller Lose:
- Los 1 Fahrgestell: max. 12 Monate nach Auftragserteilung
- Los 2 Aufbau: max. 24 Monate nach Auftragserteilung
- Los 3 Beladung: Auslieferung der Beladung erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer Los 2, max. jedoch 16 Monate nach Auftragsvergabe bzw. mit der Auslieferung des Gesamtfahrzeuges
Der Fahrgestellhersteller Los 1 verpflichtet sich innerhalb von max. 12 Monaten nach Auftragserteilung das Fahrgestell an den Aufbauhersteller Los 2 zu liefern.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes richtet sich nach den im Leistungsverzeichnis (LV-HLF 20 Amt Altdöbern) zu dem jeweiligen Los aufgeführten Wertungskriterien: Los 2 unter Position 2.19. am Ende des Leistungsverzeichnisses.
Beladung
Gemeinde Altdöbern Marktstraße 1 03229 Altdöbern
Beschaffung HLF 20 - zu liefernde Beladung entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses für Los 3.
Die Beladungsteile sind kostenlos vom Bieter an die Aufbaufirma des Loses 2 anzuliefern.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnis zu Los 3 (LV-HLF 20 Amt Altdöbern).
Zusammenfassende Hinweise zu den Vertragslaufzeiten/Lieferzeiten aller Lose:
- Los 1 Fahrgestell: max. 12 Monate nach Auftragserteilung
- Los 2 Aufbau: max. 24 Monate nach Auftragserteilung
- Los 3 Beladung: Auslieferung der Beladung erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer Los 2, max. jedoch 16 Monate nach Auftragsvergabe bzw. mit der Auslieferung des Gesamtfahrzeuges
Der Fahrgestellhersteller Los 1 verpflichtet sich innerhalb von max. 12 Monaten nach Auftragserteilung das Fahrgestell an den Aufbauhersteller Los 2 zu liefern.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes richtet sich nach den im Leistungsverzeichnis (LV-HLF 20 Amt Altdöbern) zu dem jeweiligen Los aufgeführten Wertungskriterien: Los 3 Position 3.11. am Ende des Leistungsverzeichnisses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder ver-gleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1) - auch vom Nachunternehmer
- Angaben zum Unternehmen und Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie dem Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1) - auch vom Nachunternehmer
- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Nachweis über die Anzahl der pro Jahr verkauften Feuerwehrfahrzeuge und Angabe des Auf-traggebers (soweit datenschutzrechtlich zulässig, mit Kontaktdaten). Dabei sind die Fahrzeuge, die baugleich mit dem vergabegegenständlichen Fahrzeug sind, gesondert zu kennzeichnen.
Gleichwertige Referenzfahrzeuge sind Vergabevoraussetzung.
- Nachweis über die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001
- Nachweis über die Zertifizierung des Bieters nach ISO 14001
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5J6YPY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.