Workflowmanagementsystem in Verbindung mit einem Dokumentenmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 3220-22-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Workflowmanagementsystem in Verbindung mit einem Dokumentenmanagement
Die WFBB schreibt die Einführung eines Workflowmanagementsystem in Verbindung mit einem Dokumentenmanagement für das Unternehmen aus.
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam
Die WFBB hat sich als Ziel gesetzt, eine Optimierung und sinnhafte Digitalisierung ihrer Leistungs- und Support-Prozesse durchzuführen. Aus diesem Grund soll als Basis für eine ganzheitliche digitale Arbeitsweise ein Workflowmanagementsystem / Dokumentenmanagementsystem (DMS) ausgewählt und implementiert werden.
Das System soll bei der Umsetzung der kundenorientierten Leistungsprozesse (Frontoffice-Prozesse), der (internen) Backoffice-Prozesse (Workflowfunktionalität) sowie als Archivsystem für die Dokumente der Fachanwendungen (Langzeitarchivierung) dienen und die Ablagepraxis innerhalb der Teams im Umgang mit digitalen Dokumenten vereinheitlichen.
Zur Erstellung des Gesamtsystems gehören unter anderem die vollständige Lieferung der Software für das System sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Hierfür sind insbesondere die Installation und Integration des Systems in die Systemumgebung der WFBB gemäß den zugrundeliegenden Unterlagen, die Entwicklung von Schnittstellen sowie individuelle Systemanpassungen (Customizing) erforderlich. Der Betrieb des Systems erfolgt On-Premise durch die IT der WFBB.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Leistungserbringung bis zur Abnahme der vereinbarten Leistungen insbesondere:
- die Überlassung der Standardsoftware auf Dauer (Verkauf),
- die Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, worunter unter anderem zählen:
- die initiale Installation,
- das notwendige Customizing,
- die initiale Konfiguration sowie
- die Integration des Systems in die bestehende IT-Infrastruktur.
- (Mitwirkung bei der) Feinkonzeptionierung (inkl. entsprechender Dokumentation) und Umsetzung der initial umzusetzenden Anwendungsbereiche,
- die Mitwirkung bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation nach den GOBD,
- die Lieferung sämtlicher technischer Dokumentationen wie bspw. Schnittstellenbeschreibungen oder eine Backup-Dokumentation,
- die Durchführung von Schulungen inkl. Überlassung entsprechender Schulungsunterlagen sowie Benutzerdokumentationen,
- die Durchführung von projektbezogenen Managementaufgaben.
Die im Folgenden aufgeführten Leistungen fallen nach der Abnahme der oben genannten Leistungen an:
- die Durchführung des Systemservice/Support und der Systempflege,
- ggf. die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Implementierung eines Workflowmanagementsystem in Verbindung mit einem Dokumentenmanagement inklusive 5 Jahre Wartung und Support
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://wertschoepfer.it/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4Z6DAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdan
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren richtet sich nach § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.