Erweiterung bestehender EVB-IT-Servicevertrag Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-341

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung bestehender EVB-IT-Servicevertrag

Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-341
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden EVB-IT Servicevertrags für das Fachverfahren UBIS. Gegenstand sind die im Standardvertrag und den zugehörigen EVB-IT Service AGB definierten Leistungen.

In den Vertrags- und Vergütungsumfang sollen insbesondere die folgenden Leistungen neu aufgenommen werden:

- Ersatzgegenstände

- die Überlassung neuer Programmstände

- optionale: Datensicherungsservices

Da der Leistungsgegenstand gegenwärtig nicht abschließend und eindeutig benannt werden kann, soll im Rahmen der Angebotsfrist ein Abstimmungsgespräch zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bieter über die anzubietenden Leistungen stattfinden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind Teilleistungen des Servicevertrags am Geschäftssitz des Bieters zu erbringen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden EVB-IT Servicevertrags für das Fachverfahren UBIS. Gegenstand sind die im Standardvertrag und den zugehörigen EVB-IT Service AGB definierten Leistungen.

In den Vertrags- und Vergütungsumfang sollen insbesondere die folgenden Leistungen neu aufgenommen werden:

- Ersatzgegenstände

- die Überlassung neuer Programmstände

- optionale: Datensicherungsservices

Da der Leistungsgegenstand gegenwärtig nicht abschließend und eindeutig benannt werden kann, soll im Rahmen der Angebotsfrist ein Abstimmungsgespräch zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bieter über die anzubietenden Leistungen stattfinden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Vorliegend war § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV erfüllt, weil aufgrund einer technischen Alleinstellung sowie dem erforderlichen Schutz ausschließlicher Rechte kein Wettbewerb bestand.

Technische Alleinstellung: Als Maßstabd für die Beurteilung dieses Ausnahmetatbestands wurde der Wortlaut von § 14 Abs. 6 VgV herangezogen, wonach es keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen geben darf. Dies war vorliegend gegeben, da die Leistungsbestimmung auf den aktuellen Gegebenheiten im Luftgütemessnetz des LfU basierte. Dazu gehört, dass der vorgesehene Auftragnehmer als ursprünglicher Entwickler und langjähriger IT-Servicebetreuer maßgeblich Spezialkenntnisse erlangen konnte. Zu diesen Spezialkenntnissen gehören u. a. die internen Funktionsweisen und technischen Abhängigkeiten des Luftgütemessnetzes. Als weitere Besonderheit besteht für das Unternehmen ein individuell eingerichteter externer Systemzugang, der für die Leistungserbringung im Rahmen des EVB-IT Servicevertrags erforderlich ist.

Als Alternative kann die Übernahme der Leistungserbringung durch einen Dritten betrachtet werden. Dies würde zu unverhältnismäßigen technischen, betreuerischen und finanziellen Aufwänden führen. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen würde nur eine Neuvergabe des Gesamtsystems eine technische Alternative darstellen. Dies kommt aufgrund des offensichtlichen finanziellen und arbeitsseitigen Mehraufwands nicht infrage, der durch den vollständigen Austausch der Messtechnik des Luftgütemessnetzes, das Aufholen der Nachentwicklungen aus über 20 Jahren Systementwicklung und den damit einhergehenden Aufwänden für die Vorbereitung, Umsetzung und Betreuung dieses Wechsels einhergeht. Hier sind u. a. die erforderlichen Arbeiten für Vergabeverfahren sowie die Einrichtung und Anpassung der neuen technischen Ausstattung zu beachten. Insgesamt wäre diese Vorgehensweise sehr kontraproduktiv für die Dienstangelegenheiten im Luftgütemessnetzbetrieb. Sie würde zu einem jahrelangen Neuaufbau und Parallelbetrieb von unterschiedlichen Messnetz-Infrastrukturen führen, da ein schrittweiser Wechsel ausgeschlossen ist. Dadurch würden jahrelange doppelte bzw. gar mehrfache personelle und finanzielle Aufwände folgen.

Schutz ausschließlicher Rechte: Auch hier sind die aktuellen Gegebenheiten im Luftgütemessnetz des LfU maßgeblich für die Begründung des Schutzbedürfnisses. Für die Einschlägigkeit des Ausnahmetatbestandes müssen tatsächlich ausschließliche Rechte bei dem vorgesehen Auftragnehmer liegen, die es zu schützen gilt. Dies ist hier durch Urheberrechte am Softwarecode des bestehenden Produktivsystems des Luftgütemessnetzes gegeben. Ein Dritter hätte somit nicht ohne weitere Aufwände Zugriff auf das aktuelle System, um dieses entweder in Vertretung zu pflegen oder sein eigenes System aufzubauen. Und selbst dies nur unter der Voraussetzung, dass der aktuelle Auftragnehmer überhaupt ein Interesse am Abtritt seiner Rechte hat.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VB-22-341
Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung bestehender EVB-IT-Servicevertrag

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1160
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.a-i-p.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YY46D96

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022

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