BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP 11 Referenznummer der Bekanntmachung: B-2021-GRO 25-28-011
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wowi-ffo.de
Abschnitt II: Gegenstand
BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP 11
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH beabsichtigt, die bereits abgebrochene Nachkriegsbebauung Große Oderstraße 25-28 durch einen Neubau für Wohnen und Gewerbe, bestehend aus 5 Einzelhäusern, zu ersetzen. Im mittleren Haus (Haus 3) wird die Büronutzung im EG durch den sog. Bischofsgang unterbrochen, der die im westlichen Teil angrenzende Große Oderstraße mit dem im östlichen Teil angrenzenden Hinterhof verbindet.
Trockenbau
Große Oderstraße 25-28 Große Oderstraße 25-28 15230 Frankfurt (Oder)
Hinweise Trockenbauarbeiten
Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Herstellung von abgehängten Decken, Trockenbauwänden und Vorsatzschalen im Gebäude Große Oderstraße 25 - 28 in EG bis DG.
Lichte Raumhöhen OKRD bis UKRD
UG = ca. 2,45 m
EG = ca. 5,00 m
1.OG = ca. 2,84 m
2. OG = ca. 2,84 m
3. OG = ca. 2,84 m
4. OG
Haus 1, Haus 2 + Haus 4 = ca. 3,16 m
Haus 3 = ca. 3,86 m
Haus 5 = ca. 5,61 m
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene und ausschließlich mit den
vom Systemhersteller vorgesehene und in der Zulassung aufgeführte
Systemkomponenten verwendet werden. Die Komponenten müssen
durch eine eindeutige Kennzeichnung dem System zugeordnet sein. Die
Kennzeichnung muss am Produkt selber oder an der Verpackung erkennbar
sein. Profile von Doppelständerwänden sind durch Filztrennstreifen zu
entkoppeln. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Beplankung der Trennwände und Vorsatzschalen hat nach Einbau
und Freigabe der Installationen zu erfolgen. Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Zu- und Verschnitte sowie alle erforderlichen Bohrungen und
Befestigungen mit allen Befestigungsmitteln sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungsmittel
eingebaut werden.
Es werden erhöhte Anforderungen der Ebenheitstoleranzen nach DIN
18202, Tabelle 3, Zeile 7 gefordert. Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, bzw. ein vergleichbares förmliches Dokument in amtlicher deutscher Übersetzung für Bieter aus Mitgliedstaaten der EU mit dem Angebot vorzulegen.
Weiterhin vorzulegen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Unternehmens bzw. vergleichbares, förmliches Dokument in amtlicher, deutscher Übersetzung für Bieter aus Mitgliederstaaten der EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter / Bewerber
Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch als Bereitstellung bzw. Benachrichtigung / Einladung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ab dem 22.11.2022. Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten.
Wertungskriterien: Wirtschaftlichkeit im Sinne von
§ 16 d EU Absatz 1 Nr. 4 VOB/A.
Auskünfte erteilt: siehe Punkt a)
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL26D68
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.