Verkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-004-VP-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regiobus-pm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen
Gegenstand des Auftrags sind Personenbeförderungsleistungen mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG im Raum Potsdam und Potsdam-Mittelmark im Zeitraum vom 11.12.2022 bis zum 31.05.2026. Der ausgewählte Auftragnehmer stellt das Fahrpersonal sowie die Busse zur Erbringung der Verkehrsleistung. Der Auftraggeber ist und bleibt Konzessionsinhaber der Linien gemäß § 42 PBefG.
Potsdam
Potsdam
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Potsdam und Umgebung, zum größeren Teil auf der Linie 611. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Beelitz
Beelitz
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Beelitz und der weiteren Umgebung (Brandenburg a.d.H., Werder (Havel), Potsdam, Michendorf) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Werder
Werder
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Werder und der weiteren Umgebung (Brandenburg a.d.H., Werder (Havel), Potsdam, Michendorf, Groß Kreutz) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf 1
Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf und Umgebung (Berlin Süd, ggf. Ludwigsfelde) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf 2
Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf und Umgebung (Berlin Süd, ggf. Ludwigsfelde) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Brück 1
Brück
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Brück / Borkheide und der weiteren Umgebung (Golzow, Bad Belzig, Treuenbrietzen) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung ist ein Kraftomnibus einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Brück 2
Brück
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Brück / Treuenbrietzen und der weiteren Umgebung (Golzow, Bad Belzig, Borkheide) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung ist ein Kraftomnibus einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Potsdam
Ort: 06780 Zörbig / OT Salzfurtkapelle
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beelitz
Ort: Kloster Lehnin / OT Netzen
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werder
Ort: Kloster Lehnin
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf 1
Ort: Zörbig / OT Salzfurtkapelle
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf 2
Ort: Potsdam / OT Marquardt
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brück 1
Ort: Kloster Lehnin
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brück 2
Ort: Treuenbrietzen
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden Zeilen sind der Eintrag zur CleanVehicleStatistik.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m3#cvd11=17#cvd12=0#cvd13=0#
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ26DHT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.