Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Einrichtungen der Gemeinde Mühlenbecker Land Referenznummer der Bekanntmachung: OV-Rein-Schi-11130,12600,21121-Schö-36531
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlenbecker Land
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muehlenbecker-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Einrichtungen der Gemeinde Mühlenbecker Land
Die Gemeinde Mühlenbecker Land beabsichtigt die Erbringung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsleistungen im Ortsteil Schildow für eine Grundschule mit Einfeldhalle, eine Zweifeldhalle, ein Mehrzweckgebäude mit Fahrzeughalle, ein mehrstöckiges Gemeindehaus sowie im Ortsteil Schönfließ für eine Kindertagesstätte zu vergeben.
Alle genutzten Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistung ist nach örtlicher Lage, Durchführungszeiten und Art der Reinigung in 4 Lose aufgeteilt.
Europaschule am Fließ mit Einfeldhalle und Zweifeldhalle
Grundschule Europaschule am Fließ Franz-Schmidt-Str. 5, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Zweifeldhalle Bahnhofstr. 6, Schildow 16552 Mühlenbecker Land
Für die Grundschule mit Einfeldhalle und die Zweifeldhalle soll die Unterhalts- und Grundreinigung vergeben werden.
Die Grundschule ist ein 3stöckiges Gebäude mit Doppelnutzung von 14 Klassenräumen bis in die Nachmittagsstunden.
Die Schul- Unterhaltsreinigung Montag bis Freitag kann durch die Doppelnutzung erst ab 17.30 Uhr erfolgen und muss bis zum Unterrichtsbeginn um 07:00 Uhr abgeschlossen sein.
Durch die Schul- und Vereinsnutzung der Turnhallen ist die Reinigungszeit Montag bis Samstag in der Zeit von 23:00/23:30 Uhr bis 7:00 Uhr möglich. Die Grundreinigung soll in der 3wöchigen Sommerschließzeit erfolgen.
Mehrzweckgebäude und Gemeindehaus
Mehrzweckgebäude mit Fahrzeughalle Franz-Schmidt-Str. 3, Schildow 16552 Mühlenbecker Land Anhaben zum Haupterfüllungsort:
Das Mehrzweckgebäude besteht aus einer Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr im Ergeschoss und einem großen Bürgersaal mit Küche im Obergeschoss.
Angaben zu dem weiteren Erfüllungsort:
Das Gemeindehaus besteht aus den Gruppen- und Büroräumen der Freiwilligen Feuerwehr im Erdgeschoss, Gemeinderäume im 1. Obergeschoss sowie Mietwohnungen im 2. Obergeschoss. Die Mietwohnungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung., Gemeindehaus Schmalfußstr. 6, Schildow 16552 Mühlenbecker Land
Die Unterhaltsreinigung im Mehrzweckgebäude mit Fahrzeughalle soll 2x pro Woche und im Gemeindehaus 1x pro Woche durchgeführt werden. Dies kann tagsüber - an einem festgelegten Tag (Montag bis Freitag), zur gleichen Zeit erfolgen. Eine vorherige Abstimmung ist notwendig.
Die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache.
Kita "Am Schlosspark"
Kita "Am Schlosspark" Dorfstr. 1, Schönfließ 16567 Mühlenbecker Land
Die Kindereinrichtung besteht aus 3 freistehenden Gebäuden. 2 2stöckige und ein Flachbau.
Das Haus 1 ist unterkellert hat einen Aufzug zum EG.
Haus 3 hat eine Hebeanlage und ist Behindertengerecht.
Unterhaltsreinigung kann erst ab 17.30 Uhr erfolgen und muss bis zum um 06:00 Uhr abgeschlossen sein.
Die jährliche Grundreinigung soll in der 3wöchigen Sommerschließzeit erfolgen.
Glas- und Rahmenreinigung
Grundschule Europaschule am Fließ Franz-Schmidt-Str. 5, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Zweifeldhalle Bahnhofstr. 6, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Mehrzweckgebäude mit Fahrzeughalle Franz-Schmidt-Str. 3, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Gemeindehaus Schmalfußstr. 6, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Kita "Am Schlosspark" Dorfstr. 1, Schönfließ 16567 Mühlenbecker Land
Jährlich sind zwei Glasreinigungen durchzuführen. Die Termine finden nach Absprache statt. Ob Hilfsmittel (Steiger, Arbeitsbühnen u.ä.) für die Glasreinigung benötigt werden, kann bei einer Objektbesichtigung eingeschätzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Europaschule am Fließ mit Einfeldhalle und Zweifeldhalle
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mehrzweckgebäude und Gemeindehaus
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kita "Am Schlosspark"
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHG6D5D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters / Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch den Auftraggeber nicht innerhalt von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.